Von guten Aussichten für weiteres Wachstum und einer profitablen Entwicklung seines Unternehmens sprach Solarworld-Vorstandschef Frank Asbeck auf der Hauptversammlung der Solarworld AG am Dienstag. Die Aktionäre entlasteten Vorstand und Aufsichtsrat mit großer Mehrheit, wie das Unternehmen nun mitteilte.
Ein großes Thema auf der Hauptversammlung war der schwellende Rechtsstreit mit dem US-Hersteller Hemlock. Eine ursprünglich für Donnerstag geplante Anhörung sei vom US-Gericht in Michigan nun auf den 23. Juni verschoben worden, bestätigte Asbeck entsprechende Medienberichte. Der US-Siliziumhersteller fordert von der Solarworld Industries Sachsen GmbH etwa 750 Millionen US-Dollar Schadenersatz wegen des Bruchs eines langfristigen Liefervertrags. "Wir bleiben bemüht, mit Hemlock einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen", zitiert die Nachrichtenagentur Reuters den Solarworld-Chef. Nach Asbecks Aussage hätten beide Seiten mehrfach kurz vor einer Einigung gestanden. Dann habe aber jeweils das Hemlock-Management gewechselt. Asbeck sei aber zuversichtlich, dass Hemlock weder kurz- noch langfristig einen Zahlungsanspruch gegen Solarworld erhalten werde.
In seinen Geschäfts- und Risikoberichten berücksichtigt Solarworld den Rechtsstreit mit Hemlock. „Der Fortbestand des Unternehmens ist zum Zeitpunkt der Erstellung der vorliegenden Berichterstattung nicht gefährdet“, heißt es etwa im Bericht zum 1. Quartal 2016 mit Stand Mitte März. In den vergangenen Tagen berichtete das „Handelsblatt“, dass das US-Gericht wohl gegen den deutschen Photovoltaik-Konzern entscheiden werde. Solarworld argumentiert mit dem kartellrechtlichen Bedenken nach europäischem Recht gegen die Wirksamkeit des langfristigen Abnahmevertrags. In einer Teilentscheidung hatten die US-Richter diese Argumentation bereits im vergangenen Herbst zurückgewiesen. „Der Beschluss ist prozesstechnischer Natur und stellt ausdrücklich keine Beurteilung dar, dass die betroffenen Verträge nicht gegen EU-Kartellrecht verstoßen. Alle weiteren Einwendungen sind zugelassen worden. Allerdings verringern sich dadurch unsere Chancen, den Prozess in erster Instanz zu gewinnen“, heißt es in der Risikobewertung bei Solarworld.
"Unsere Risikoeinschätzung ist – belegt durch externe Gutachten – unverändert wie im vergangenen Geschäftsbericht", sagte der Solarworld-Sprecher Milan Nitzschke auf Anfrage von pv magazine. "Selbst wenn die Klage in den USA durch alle Instanzen Erfolg haben sollte, würde Hemlock in Deutschland vor einem deutschen Gericht nach unabhängiger Experteneinschätzung keinen vollstreckbaren Titel bekommen." Solarworld geht in seinem Risikobericht daher in Falle einer erstinstanzlichen Niederlage „von einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit für die tatsächliche Durchsetzbarkeit von Ansprüchen seitens Hemlock gegen die Solarworld aus“.
Im Geschäftsbericht 2015 sieht Solarworld jedoch auch, dass eine Verurteilung auf Zahlung der geforderten etwa 750 Millionen US-Dollar „erhebliche negative Auswirkungen auf die Liquiditätslage bis hin zur Bestandsgefährdung“. Bis zum Jahresende hatte der Bonner Solarkonzern für diesen Fall kaum Rückstellungen gebildet. (Sandra Enkhardt)
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