Redispatchkosten lagen 2015 bei 400 Millionen Euro

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Die Bundesnetzagentur hat in dieser Woche einen Bericht zu den Redispatchkosten für das vergangene Jahr veröffentlicht. Diese fallen an, wenn durch Maßnahmen zur Stabilisierung des Netzes, etwa aufgrund der stark fluktierenden Einspeisungen aus Photovoltaik- und Windkraftanlagen ergriffen werden müssen. Im vergangenen Jahr habe sich die Gesamtmenge der Redispatcheinsätze, bei denen die Einspeisung aus unter Vertrag stehenden Kraftwerken gedrosselt oder erhöht wird, mehr als verdreifacht, heißt es in dem Bericht. Sie sei von 5197 Gigawattstunden 2014 auf 16.000 Gigawattstunden im vergangenen Jahr gestiegen. Die anfallenden Kosten lägen nach ersten Schätzungen der Übertragungsnetzbetreiber bei etwa 402,5 Millionen Euro. 2014 seien es noch 185,4 Millionen Euro gewesen. Aus den Auflistungen geht hervor, dass allein im vierten Quartal 2015 Redispatchkosten von 158,9 Millionen Euro angefallen sind, die vor allem auf die hohe Einspeisung von Windkraftanlagen in Norddeutschland zurückzuführen waren.

Insgesamt habe es an 39 Tagen Netzreserveabrufe mit durchschnittlich 1193 Megawatt und einer Gesamtarbeit von etwa 548 Gigawattstunden gegeben. Beim Einspeisemanagement gibt die Bonner Behörde die Summe der Ausfallarbeit mit 4722 Gigawattstunden an. Dies sei fast eine Verdreifachung gegenüber 2014. Die von den Netzbetreibern an die Bundesnetzagentur gemeldeten Entschädigungsansprüche seien binnen Jahresfrist um fast 295 auf 478 Millionen Euro gestiegen. Insgesamt hätten sechs Verteilnetz- und ein Übertragungsnetzbetreiber im vergangenen Jahr Anpassungsmaßnahmen durchgeführt.

Der Bericht der Bundesnetzagentur enthält auch die Verteilung der Einspeisemanagement-Maßnahmen auf die verschiedenen Erneuerbaren. 87 Prozent der Ausfallarbeit habe demnach Windkraftanlagen an Land betroffen. Die geschätzten Entschädigungsansprüche beliefen sich hier auf mehr als 363,3 Millionen Euro, was 76 Prozent der Gesamtsumme entspreche. Auf Photovoltaik-Anlagen seien 4,8 Prozent der Ausfallarbeit im vergangenen Jahr entfallen. Die geschätzten Ansprüche der Anlagenbetreiber beliefen sich auf 49,3 Millionen Euro oder 10,3 Prozent der Gesamtsumme. Die regionale Verteilung der Abregelung von Erneuerbaren-Anlagen zeigt zudem, dass vor allem Betreiber in den nördlichen Bundesländern davon betroffen waren. (Sandra Enkhardt)

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