Gutachten: Milliarden-Entlastung der Kunden bei Netzentgelten möglich

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Etwa sechs Milliarden Euro zuviel werden die Strom- und Gaskunden in den kommenden Jahren bei den Netzentgelten zahlen. Grund dafür sind die deutlich zu hohen festgelegten Garantiezinsen für die Betreiber der Strom- und Gasnetze, wie aus einem am Dienstag von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Gutachten hervorgeht. Die Studie sei von Thomas Wein von der Universität Lüneburg erstellt worden, teilten die Auftraggeber Lichtblick und der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) mit. Mit den garantierten Eigenkapitalzinsen sollen Investitionen in die Netze angereizt werden. Aktuell hat die Bundesnetzagentur diesen bei 9,05 Prozent festgelegt. Nun werde eine Zinssenkung auf 6,91 Prozent für die Jahre 2019 bis 2023 für die Stromnetzbetreiber sowie 2018 bis 2022 für die Gasnetzbetreiber angestrebt.

Lichtblick und bne gehen davon aus, dass auch bei einem Garantiezins von 5,04 Prozent Investitionen ins Netz attraktiv blieben. Da es sich beim Strom- und Gasnetz um Monopole handele, sei das Geschäft eher risikoarm. „Die Zinssätze für risikoarme bzw. sehr risikoschwache Anlagealternativen sind nahezu auf Null gefallen bzw. sind negativ geworden“, so ein Ergebnis des Gutachtens. Die Bundesnetzagentur habe dies seit der Finanzkrise 2008 bei ihren Berechnungen nicht ausreichend berücksichtigt. „Die Energiewende darf nicht länger als Begründung für sensationelle Profite im Monopolbereich missbraucht werden“, fordert bne-Geschäftsführer Robert Busch. Er fordert die Absenkung der Zinssätze und die Weitergabe der Entlastung an die Verbraucher. „Für den notwendigen Netzausbau, der auch bei höheren Renditen nicht vorangekommen ist, bliebe dennoch genügend Geld“, so Busch.

Ein weiteres Ergebnis des Gutachtens ist, dass die geplante Festlegung des künftigen Zinssatzes in diesem Herbst unnötige Kosten verursache. Der Basiszins ergebe sich aus den durchschnittlichen Renditen für Wertpapiere der vergangenen zehn Jahre. Nach einem Rechtsgutachten der Kanzlei Raue LLP sei eine Entscheidung bereits in diesem Jahr nicht mit geltendem Recht vereinbar. Angemessen wäre lediglich eine Festlegung der Zinssätze für Stromnetzbetreiber im Jahr 2018 und für Gasnetzbetreiber im Jahr 2017. Eine spätere Festlegung würde angesichts fallender Marktzinsen auch zu einem niedrigeren Garantiezins für die Netzbetreiber führen, heißt es weiter in dem Gutachten. Fragwürdig seien auch die Annahmen zum sogenannten Steuerfaktor. Hierbei werde der Solidaritätszuschlag einberechnet, dessen Fortbestand nach 2019 aber noch völlig offen sei. Zudem werde die Ertragssteuer einbezogen, von der viele Netzbetreiber als Körperschaften des öffentlichen Rechtes jedoch ohnehin befreit seien

Derzeit zahle ein Durchschnittshaushalt in Deutschland jährlich 247 Euro für das Stromnetz und damit mehr als an EEG-Umlage. „Die Netzentgelte entwickeln sich auch deshalb zum Kostentreiber der Energiewende, weil Konzerne und Stadtwerke für ihre Strom- und Gasleitungen staatlich garantierte Traumrenditen deutlich oberhalb des im Markt üblichen Niveaus kassieren. Das ist skandalös“ erklärte Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft bei Lichtblick. Die Bundesnetzagentur müsse die Gesetze einhalten und dürfe nicht weiterhin Geschenke zu Lasten der Strom- und Gaskunden verteilen.

Der bne kritisiert zudem, dass die hohen Gewinne der Netzbetreiber den Wettbewerb im Energiegeschäft verzerren. Die Trennung von Netz und Vertrieb sei unzureichend. So könnten integrierte Energieversorger Gewinne aus dem Netzbetrieb für ihre wettbewerblichen Geschäftsbereiche nutzbar machen. „Durch diese Quersubventionierung wird die neue Energiewirtschaft benachteiligt, weil sie ein derartiges Finanzierungsinstrument nicht hat“, erklärte Busch. (Sandra Enkhardt)

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