Niederländische Regulierungsbehörde untersucht Einspeisekosten für Photovoltaik-Anlagen

Wasser mit Windmühlen Niederlande Holland

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von pv magazine Global

Nach Berechnungen der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) sind die Einspeisekosten für Haushalte mit Photovoltaik-Anlagen in den Niederlanden im vergangenen Monat um etwa zehn Prozent gestiegen. Das niederländische Recht erlaubt es den Anbietern, den Kunden Einspeisekosten in Rechnung zu stellen, verbietet aber unangemessene Preise. ACM zufolge betraf die zehnprozentige Erhöhung Haushalte, die im vergangenen Monat neue Energieverträge abgeschlossen haben.

Die Verbraucherschutzbehörde stellte außerdem fest, dass elf ungenannte Energieversorger Haushalten mit Photovoltaik-Dachanlagen für die Einspeisung von überschüssigem Strom in das Netz mehr berechnen, als sie für den erzeugten Strom zahlen, was zu einer negativen Einspeisevergütung führt. Obwohl dies nach niederländischem Recht nicht verboten ist, ist eine solche Preisgestaltung nur dann zulässig, wenn sie nicht zu unangemessenen Kosten führt.

Die ACM-Analyse besagt, dass sowohl die zehnprozentige Erhöhung als auch die negative Netto-Einspeisevergütung die Frage aufwirft, ob diese Einspeisekosten angemessen sind. Die Aufsichtsbehörde plant eine Untersuchung darüber, wie die Energieversorger die Kosten für private Photovoltaik-Anlagen in ihre Preisgestaltung einbeziehen. Die Ergebnisse werden in den kommenden Monaten erwartet.

Die niederländische Regierung plant die Beendigung des niederländischen Net-Metering-Systems zum 1. Januar 2027. ACM erklärte, dass sie die Fairness der Preise nach diesem Datum „genau beobachten“ wird und weiterhin mit der Regierung über die zukünftige Regulierung diskutiert.

Im Dezember 2024 berichtete die staatliche Agentur „Rijksdienst voor Ondernemend Nederland“, dass das nationale Photovoltaik-Förderprogramm für das Jahr nicht ausgeschöpft wurde.

ACM hat unlängst die von vier niederländischen Energieversorgern im Jahr 2024 erhobenen Netzentgelte überprüft und kam zu dem Ergebnis, dass die von den Besitzern von Photovoltaik-Anlagen erhobenen Entgelte „rechtmäßig“ sind.

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