Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes soll helfen, solare Einspeisespitzen zu kappen. Bei der Expertenanhörung im Bundestagsausschuss für Energie und Klimaschutz am Mittwoch haben sich mehrere Teilnehmer für die Annahme des Gesetzesentwurfs und dessen Beschluss noch vor der Bundestagswahl ausgesprochen. Einen konkreten Änderungsvorschlag unterbreitete Nadine Bethke von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) angesichts der geplanten Kappung der Einspeiseleistung von Photovoltaik-Anlagen zwischen 2 und 100 Kilowatt auf 60 Prozent: „Es wird argumentiert, dass diese Beschränkung nicht relevant sei, weil die gekappte Spitzenleistung zum Eigenverbrauch verwendet oder gespeichert werden könne. Fehler: Bei Volleinspeisungs-Anlagen gibt es keinen Eigenverbrauch und keinen Speicher.“
Wie Bethke ausführte, macht es betriebswirtschaftlich keinen Sinn, Volleinspeisungsanlagen zur zusätzlichen Installation von Speichern zu drängen. Mit einer Drosselung auf 60 Prozent auf unkalkulierbare Zeit seien Volleinspeisungsanlagen nicht mehr wirtschaftlich kalkulierbar. Eine Drosselung auf 80 Prozent hält Bethke jedoch für vertretbar.
„Ich halte diesen Vorschlag für das zarte Pflänzchen Volleinspeisung für lebenswichtig“, sagte Hermann Schrag von Schrag Sonnenstrom. „Gleichzeitig hat dieser Vorschlag durchaus Chancen, als kleine Korrektur in die Beschlussempfehlung des Ausschusses zu kommen, weil eigentlich niemand wirklich was dagegen haben kann.“ Zudem machte Schrag auf ein fehlendes Jahr bei der Kompensationsregelung nach Paragraf 51 aufmerksam: „Bei der Zählung der unvergüteten Viertelstunden werden nur das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 19 Kalenderjahre berücksichtigt. Der gesetzliche Vergütungszeitraum für fast alle betroffenen Photovoltaik-Anlagen ist jedoch das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 20 Kalenderjahre. Da wird ein ganzes Kalenderjahr nicht kompensiert!“
Lücke bei der Kompensationsregelung
Diese Regelungslücke führt Schrag darauf zurück, dass der Paragraf bislang nur für Großanlagen galt, die hauptsächlich Ausschreibungs-Anlagen mit einem gesetzlichen Vergütungszeitraum von exakt 20 Zeitjahren sind. Hier fehle bei der Kompensation nur ein Teil des unvollständigen letzten Kalenderjahres, was man mit der praktischen Vereinfachung durch die kalenderjährliche Ermittlung der unvergüteten Viertelstunden begründen könne. Jetzt werde jedoch die Kompensationsregelung auf alle Anlagen erweitert, so dass für fast alle Anlagen dann ein ganzes Kalenderjahr nicht kompensiert würde. Für Schrag ist das nicht begründbar und stellt den Grundgedanken einer fairen Kompensation in Frage.
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„Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes soll helfen, solare Einspeisespitzen zu kappen. Bei der Expertenanhörung im Bundestagsausschuss für Energie und Klimaschutz am Mittwoch haben sich mehrere Teilnehmer für die Annahme des Gesetzesentwurfs und dessen Beschluss noch vor der Bundestagswahl ausgesprochen. Einen konkreten Änderungsvorschlag unterbreitete Nadine Bethke von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) angesichts der geplanten Kappung der Einspeiseleistung von Photovoltaik-Anlagen zwischen 2 und 100 Kilowatt auf 60 Prozent: „Es wird argumentiert, dass diese Beschränkung nicht relevant sei, weil die gekappte Spitzenleistung zum Eigenverbrauch verwendet oder gespeichert werden könne.“
auch hier wieder Lachfaltenstudio -> ON.
Wer nur ansatzweise auf solche Ideen kommt,
hat von der Kompexität der sogenannten Energiewende keine Ahnung.
Dabei wäre es technisch sooo einfach. 😎
Der Ansatz ist genial und sollte unbedingt auch auf andere Gebiete übertragen werden
– Automotoren müssen auf 60% ihrer Leistung gedrosselt werden: Spart Energie und macht den Verkehr sicherer.
– Jeder darf nur 60% seines Geldes bei der Bank anlegen: Bringt Sicherheit bei Banken-Crashes.
– Supermärkte dürfen ihre Regale nur zu 60% befüllen: Gegen Verschwendung und Überernährung.
So einfach ist das! Viel zu kompliziert wäre es, sich ernsthaft Gedanken darüber machen, wie die Anlagen optimal gesteuert werden, ohne sinnvoll einsetzbare Energie pauschal weg zu bügeln. Bloß nicht Strom zielgerichtet an den richtigen Punkten zur richtigen Zeit speichern, wer sollte das denn in den Griff bekommen? Und dann müsste man ja auch noch eine Lösung für die Frage finden, auf welchen Schultern die Kosten für die zunehmende Drosselung und Abschaltung verteilt werden. Besser 60% und fertig!
bundesregierung.de
„Ausbau erneuerbarer Energien massiv beschleunigen
Das EEG 2023 ist die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Es legt die Grundlagen dafür, dass Deutschland klimaneutral wird. Mit einem konsequenten, deutlich schnelleren Ausbau soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent steigen. Das novellierte EEG tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.“
zum EEG ~2012
„Was ist eine Wirkleistungsbegrenzung und warum gab es diese?
Anlagenbesitzer waren bisher per Gesetz dazu verpflichtet, die Einspeiseleistung ihrer PV-Anlage auf 70 Prozent zu reduzieren. Seit seinem Inkrafttreten 2012 war das Ziel der Regelung, zu jedem Zeitpunkt die Netzstabilität zu gewährleisten. Es sollte verhindert werden, dass das Stromnetz in einer Nachbarschaft bei schönstem Sonnenschein, optimalen Temperaturen und perfekter Dachneigung und -ausrichtung überlastet wird.“
EEG 2023/01
„Solaranlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 25 kW, die ab dem 1. Januar 2023 vor der Markterklärung des BSI in Betrieb genommen werden, müssen bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems keine Anforderungen mehr nach § 9 Abs. 2 EEG 2023 erfüllen.“
Solarspitzengesetz(?)
“ Bei der Expertenanhörung im Bundestagsausschuss für Energie und Klimaschutz am Mittwoch haben sich mehrere Teilnehmer für die Annahme des Gesetzesentwurfs und dessen Beschluss noch vor der Bundestagswahl ausgesprochen.“
„Kappung der Einspeiseleistung von Photovoltaik-Anlagen zwischen 2 und 100 Kilowatt auf 60 Prozent“
Wahrscheinlich sollte man demnächst eine ‚App‘ ‚dem deutschen&europäischen Volke‘ nutzen, um (allem) regulatorischen Blödsinn noch auszuweichen zu können(?)
Wer plant mit deutschen ‚Gesetzgebern‘ noch auf über 20/21 Jahre Laufzeiten(?)
(Lächerlich 🙂
Die Einzelstimmen der Anhörung:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw03-pa-klimaschutz-energiewirtschaftsrecht-1037782
(vor dem Hintergrund der EEG Novellierungen und des KTF, mit CO2-Regulierung und den bisher unerreichten Ausbauzielen zur Photovoltaik zur Klimaerwärmungsneutralität?
EEG 2023:
„Stromspeicher und Kraftwerke mit grünem Wasserstoff fördern
Mit dem EEG 2023 fördert der Bund zudem innovative Konzepte zur Kombination erneuerbarer Energien mit lokaler wasserstoffbasierter Stromspeicherung. Sie können dazu beitragen die schwankende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu verstetigen. Für den Einsatz von grünem Wasserstoff sollen sogenannte Wasserstoff-Sprinterkraftwerke gefördert werden.“
„Einfachere Realisierung von Bürgerenergiegesellschaften
Das Gesetz setzt zudem neue Impulse, um die lokale Akzeptanz und Verankerung der Energiewende zu stärken. So werden Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften ab 2023 von den Ausschreibungen ausgenommen und können dadurch unbürokratischer realisiert werden. Bürgerenergieprojekte erhalten auch ohne Ausschreibung eine Vergütung.“
BNA:
„Damit müssen künftig jährlich 19 Gigawatt zugebaut werden, um das Ausbauziel von 215 Gigawatt für Solar im Jahr 2030 zu erreichen.“ )
(Grundsätzlich, nicht nur?) Abgeordnete haben sich auch mit der Frage auseinandergesetzt, ob Politiker für deren Entscheidungen/Handeln in Regress genommen werden können(sollten):
„Regressmöglichkeiten gegenüber Mitgliedern der Bundesregierung bei Überschreitung ihrer Kompetenzen beim Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen“
https://dserver.bundestag.de/btd/17/028/1702843.pdf (bspw. 45,46)