Die EU-Batterieverordnung kommt – Ein Überblick

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Die neue EU-Batterieverordnung konfrontiert Hersteller, Importeure, Inverkehrbringer und Dienstleister stufenweise mit erweiterten und teils neuen Anforderungen. Sie gilt für alle Batterien. Ohne Ausnahme. Der spezifische Anforderungskatalog variiert von Batterietyp zu Batterietyp und unterscheidet sich je nach Bereich wie Elektromobilität oder Stromspeicher, Handyakku oder Kleinbatterie. Es geht um Dinge wie die Ausweisung des CO₂-Fußabdrucks als „Product Carbon Footprint“, verpflichtende Vorgaben zum Rezyklatgehalt, ein digitaler Produktpass oder eine erweiterte Sorgfaltspflicht für die Lieferkette. Dienstleister im Sinne der EU-Batterieverordnung sind Installateure, Recyclingunternehmen, Wartungs- und Reparaturbetriebe, Prüf- und Zertifizierungsdienste sowie Logistik- und Entsorgungsunternehmen.

Konformität nun verbindlich zu bewerten

Seit August 2024 ist das CE-Konformitätsverfahren für alle Batterien verbindlich. Hersteller, Händler und Dienstleister müssen seither nachweisen, dass ihre Produkte den dem Batterietyp zugeordneten Anforderungen der Verordnung entsprechen. Unterschiedliche Batterietypen müssen auch unterschiedliche Anforderungen, also Normen, erfüllen.

Unternehmen mussten bereits im Vorfeld Vorbereitungen treffen, ihre Fertigungsprozesse und Qualitätsmanagementsysteme entsprechend anzupassen und Audits oder Begehungen ihrer Fertigung vornehmen lassen. Besonders wichtig ist, dass die notwendigen Konformitätsdokumente nicht nur bereitgestellt, sondern auch aktualisiert werden, um im Rahmen der CE-Bewertung rechtliche Risiken zu vermeiden. Auch die Ergebnisse aus Fertigungsbegehungen und -audits werden dabei herangezogen. Fertigungsbegehungen sind in manchen Fällen verbindlich vorgesehen, in anderen nicht. Entscheidend ist: Die Fertigungsprozesse und die Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind wichtig für den CE-Prozess. Sie helfen aber nicht notwendigerweise, Produktnormen zu erfüllen. Umgekehrt gilt: Die Einhaltung aller technischen Produktnormen ist nicht notwendigerweise die Garantie für die CE-Konformität.

Wenn Hersteller ihre Batterien auf Konformität mit der Verordnung bewerten, ist unter bestimmten Umständen erstmals auch die Einbindung einer notifizierten Stelle zur Prüfung des Verfahrens verpflichtend. Die Notwendigkeit für die Einbindung ergibt sich nur bei bestimmten Batterietypen. Aber auch erhöhte Umweltanforderungen wie der CO₂-Fußabdruck und der Anteil an Recyclingmaterialien können dazu führen oder wenn neue Regelungen wie der digitale Produktpass oder erweiterte Sorgfaltspflichten in der Lieferkette greifen. Nicht ausschlaggebend sind der Anwendungsfall, die Technologie und die Fertigungsverfahren.

Digitaler Batteriepass mit Carbon Footprint

Die Verordnung fordert, den CO₂-Fußabdruck der Batterie in einem digitalen Batteriepass auszuweisen und per QR-Code auf der Batterie zugänglich zu machen. Vielen Unternehmen ist noch unklar, welche Daten sie angeben müssen und woher sie diese bekommen können. Die Wertschöpfungsketten sind komplex und zunehmend globalisiert. Die Bewertung des CO₂-Fußabdrucks umfasst unter anderem die Rohstoffgewinnung, sämtliche Transportwege während des Herstellungsprozesses, aber auch den Recyclingprozess der Batterie am Ende des Produktlebenszyklus.

Mindestanteil an Recyclingmaterialien

Batterien müssen künftig einen Mindestanteil an Recyclingmaterialien (Rezyklate) enthalten. Für Batterien in Industrie- und Fahrzeuganwendungen gelten spezifische Quoten ab 2031: So müssen diese Batterien zu mindestens 16 Prozent aus recyceltem Kobalt, 6 Prozent aus Lithium und 6 Prozent aus Nickel bestehen. Auch für Photovoltaik-Speicher und andere stationäre Batterien gelten diese Anforderungen schrittweise ab 2031. Hinzu kommen Anforderungen an die Kennzeichnung, Rücknahme und Entsorgung. Vielfach bestehen in den Unternehmen dafür noch keine geeigneten Prozesse oder sie sind noch im Aufbau.

Verantwortungsvolle Lieferketten

Ein weiterer Punkt betrifft die Sicherstellung verantwortungsvoller Lieferketten für die in Batterien verwendeten Mineralien und seltenen Erden. Unternehmen sollen dazu beitragen, dass deren Abbau sich nicht negativ auf Menschenrechte, die Arbeitsbedingungen oder die Umwelt auswirkt. Diese Transparenz in der Praxis umzusetzen und zu dokumentieren, fordert gerade kleine und mittlere Photovoltaik-Unternehmen heraus.

Augenmerk auf Qualität und Sicherheit

Neben den vielen, neuen und vor allem nachhaltigkeitsbezogenen Anforderungen legt die neue Batterieverordnung ein großes Augenmerk auf die Qualität, die Sicherheit, die Leistung und die Haltbarkeit von Batterien. Unter anderem ist für Elektrofahrzeugbatterien, E-Bike-Batterien und Batterien für stationäre Stromspeicher ein Qualitätsmanagementsystem in der Fertigung zu etablieren und nachzuweisen. Stärker als früher wird für Batterien die Erfüllung von technischen Standards gefordert.

Unternehmen, die Batterien herstellen, vertreiben oder installieren (etwa Photovoltaik-Speicher), müssen abhängig von der Art der Batterie und deren Anwendung zeitlich gestaffelte Anforderungen erfüllen. Ein konkreter Handlungsbedarf besteht bereits jetzt: Unternehmen sollten ihre Lieferketten überprüfen und den Anteil von Rezyklaten in ihren Batterien ab 2027 dokumentieren. Zudem müssen sie sich auf die CO₂-Bilanzierung vorbereiten, da ab 2026 die Angabe des Product Carbon Footprint (PCF) verpflichtend ist. Installateure sollten sicherstellen, dass sie bei der Auswahl und dem Einbau von Batteriespeichern die neuen Kennzeichnungs- und Rücknahmepflichten beachten.

Ausblick: Eine der ersten produktbezogenen EU-Verordnungen

Die neue Batterieverordnung ist eine der ersten produktbezogenen Verordnungen auf EU-Ebene, in welcher die Grundintentionen des European Green Deal umgesetzt werden. Der European Green Deal ist zentraler Anker unserer europäischen Klimapolitik. Er strebt an, die EU bis 2050 klimaneutral aufzustellen und die europäische Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung und Treibhausgasreduktion zu transformieren. Weitere produktbezogene Verordnungen sind bereits auf dem Weg.

Autor

Der Autor Yalcin Ölmez leitet nicht nur die Abteilung Investitions- und Betriebsrisiken bei TÜV SÜD in München, sondern beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Fragen zu Energietechnik, Batterietechnik, Nachhaltigkeit und Code Compliance.

 

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