„Bidirektionales Laden ist nach geltender Rechtslage zulässig.“ Dies ist eine zentrale Aussage der Studie, die am Donnerstag von der Stiftung Umweltenergierecht vorgestellt wurde. Es gilt aber auch, so der Co-Autor Johannes Hilpert, „dass E-Autos, die als Speicher genutzt werden, im Energierecht durchs Raster fallen, der Rechtsrahmen nicht wirklich passt“. Um das Potenzial zu heben, dass bidirektional genutzte Batterien von Elektroautos nicht nur für deren Besitzer, sondern als dringend benötigte Flexibilitäten auch für das gesamte Stromnetz bieten, seien deshalb neben technischen auch rechtliche Standards nötig.
Ein wichtiger Punkt seien hierbei die Strompreisbestandteile. Mobile Speicher würden in dieser Hinsicht derzeit schlechter gestellt als stationäre Speicher, bei denen hinsichtlich Netzentgelten und Stromsteuer „weitreichende Privilegierungstatbestände greifen“, heißt es in einer Mitteilung der Stiftung. Dabei sei es aus der Perspektive des Stromsystems einerlei, „ob Flexibilität aus einem stationären oder einem mobilen Speicher bereitgestellt wird“. Zu beachten sei jedoch, dass bei Netzentgelten die Kompetenz für Rechtsänderungen allein bei der Bundesnetzagentur liege und diese bei der Ausgestaltung an EU-Recht gebunden sei: „Gerade Privilegierungen gegenüber der Allgemeinheit der Netznutzer“, so Hilpert, „sind hier sorgsam zu begründen.“
Kompliziert werde es auch, „wenn zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert wird, mit einer bidirektional ladefähigen Wallbox kombiniert wird. Denn ein Elektrofahrzeug ist mobil und kann überall geladen werden. Eine Messung an der heimischen Wallbox garantiert daher nicht, dass nur förderfähiger Erneuerbaren-Strom rückgespeist wird.“ Im Rahmen der so genannten Wachstumsinitiative habe die Bundesregierung zwar einen Vorschlag mit der Stoßrichtung unterbreitet, pauschal einen bestimmten Anteil des Speicherstroms zu fördern. Angesichts der aktuellen politischen Situation sei die Entwicklung hier aber unklar. Zudem treffe der Regierungsentwurf „nur eine Regelung für die Marktprämie, nicht aber für die im privaten Bereich wichtigere Einspeisevergütung“, so Anna Papke, Co-Autorin der Studie.
Notwendig seien Messkonzepte, mit denen sich der direkt aus einer Photovoltaik-Anlage in Netz eingespeiste Strom klar von demjenigen abgrenzen lasse, der zunächst in den Batteriespeicher eines Elektroautos und von dort ins Netz gelangt. Unterm Strich hält die Studie fest, dass vergleichsweise einfache „Vehicle-to-Home“-Konstellationen schon im derzeitigen Rechtsrahmen gut umsetzbar seien. Für eine Rückspeisung ins Netz sei die Lage deutlich schwieriger, und auf diese Konzepte komme es aus Sicht des Gesamtsystems besonders an. Solche „Vehicle-to-Grid“-Lösungen dürften derzeit ohne Einbeziehung eines spezialisierten Dienstleisters vor allem für Privatleute schwer handhabbar sein. Erforderlich sei hierbei regelmäßig ein gesonderter Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber, die Zuordnung der Einspeisung zu einem Bilanzkreis und grundsätzlich die Beachtung der auch in anderen Formen der Stromvermarktung geltenden Lieferantenpflichten. Dieser Aufwand treibe dann auch die Kosten für einen Dienstleister in die Höhe. „Insofern sind auch die Energie- und die Automobilbranche gefragt, hier geeignete Modelle zu entwickeln“, so der wissenschaftliche Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, Prof. Dr. Thorsten Müller.
Als derzeitiges Fazit gelte, dass stationäre und mobile Speicher, technisch gesehen, den gleichen Nutzen für das Elektrizitätssystem stiften. „Dass sie dann gesetzlich unterschiedlich adressiert werden, behindert die technischen Entwicklungen und zeigt zugleich, dass die gesetzlichen Regelungen zu speziell sind“, konstatiert Müller: „So verhindert das Recht letztlich die volle Nutzung des in vielen Studien belegten Potenzials des bidirektionalen Ladens.“
Die in der Reihe „Würzburger Studien zum Umweltenergierecht“ erschienene Publikation („Bidirektionales Laden von Elektrofahrzeugen . Rechtliche Rahmenbedingungen und Hemmnisse“) steht zum kostenfreien Download bereit.
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Es ist mal wieder typisch, dass in Deutschland die Bürokratie einen Fortschritt verhindert. Dabei wäre es ganz einfach. Schritt für Schritt. Zuerst das Thema Vehicle to Home angehen. Wenn ich in der Firma lade, dann soll die Firma als Stromversorger agieren und mir einen günstigen Preis berechnen, damit kein geldwerter Vorteil entsteht. Auf diesen Preis führt die Firma Umsatzsteuer ab. Da das Netzt nicht belastet wird, könnte man die Netzentgelte entfallen lassen. Im Gegenteil. Da das Netz durch V2H entlastet wird, sollte auch die Stromsteuer entfallen. So würden alle Teilnehmer profitieren. Das Unternehmen hat Einnahmen, der Staat bekommt die Umsatzsteuer und die Arbeitnehmer können günstig in der Firma laden. So einfach kann die Welt sein. Aber wir haben in Deutschland nur dumme Politiker in allen Parteien, die das Geld nicht wert sind, was sie kosten.
Interessanter Artikel. Mein Gedanke zum Hinweis, dass ein Mobilspeicher eventuell keinen erneuerbaren Strom einspeist: Das ist ein Punkt, über den man vielleicht zweimal nachdenken sollte. Denn grundsätzlich steigt ja mit dieser Erweiterung der Flexibilität durch Soeichernutzung eher der Anteil an den Erneuerbaren. Das Ziel ist ja bereits mittelfristig 100%. Zudem wird ja nur von einer „Handvoll“ Erzeugern fossiler Strom erzeugt. Mein Gefanke: Vielleicht sollte man das Problem eher an anderer Stelle beheben, als Speicher und deren Möglichkeiten mit einem komplizierten Konstrukt an Regelungen jetzt auszubremsen. Und dann ist hier aus meiner Sicht zu erwarten…
BiDi Laden ist eine Technik und damit natürlich legal.
Interessant werden die Anwendungen: V2H und V2G !
Die Studie befaßt sich auf 41 Seiten mit den ganzen Problemen um V2G und nur im letzten Absatz kommt die verschrubbelte Aussage: V2H ist keine Problem.
Warum sollte es auch ein Problem sein. Der Strom kam vom Dach und bleibt hinterm dem Zähler. Und wenn ich woanders geladen habe, wurde er bezahlt oder mir überlassen und dann ist das Entladen ins Haus auch möglich.
Das eAuto verhält sich, wenn angeschlossen, wie ein eHeimspeicher – hat auch der FNN/VDE im Entwurf zur VDE-AR-4105:2024-10 so formuliert !!
Das Problem ist immer das Netz, aber wenn ich „Behind-the-Meter“ bleibe, ist alles okay.
Es fehlen halt eAuto’s und zugehörige DC-Wallboxen.
Warum will bei den bundesdeutschen Autokonzernen keiner zu hören, ihre Absätze gingen steil nach oben.
Weiteres auf http://www.v2h-jetzt.de
Zum Kommentar von Oliver und Ralph:
Ich befürchte, all die Hinderungen an nachvollziehbar vernünftigem Verhalten haben wir weiterem Bürokratie-Aufbau zu verdanken.
Aus den -öfters total überflüssigen. Per immer neuernnnnnnn“ArbeitsbeschaffungsMassnahmen“ unsrer längst überzähligen Bürokratem –
die
anstatt Regeln und Vorschriften auf das wirklich notwendige zu beschränkem –
und die Bürger-Gehorsamspflichen und Formular-Ausfüllungspflichen zu reduzieren
immer neue Regeln, Verordnungen und Gesetze erfinden-
anstatt am Bürokratie-Abbau krstiv mitzuarbeiten –
aber wie kann man den auch erwarten wollen, dass Frösche daran mitarbeiten, ihren Teich trockenzulegen ?!
Viel Gedöns bringt jede Regierung – egal welche- Bürokratie abbauen zu wollen –
aber was geschieht -jede Legislaturperiode von Neuem
immer mehr Bürokratie
zu Lasten der Unternehmen
zu Lasten jeden Bürgers !
Ich befürchte, die fast einzigen Grunde der aktiven Bürokraten sind:
Durch überflüssige Belastung von Bürgern und Unternehmen
einerseits die eigene Existenz-Berehtigung aus viel (teils überflüssiger) Arbeit zu rechtfertigen
UND Verwandtschaften und Bekanntschaften auch zu einen guten, sicheren Job zu verhelfen. – Anstatt Denen zuzumuten, Jobs zu erlernen, wo wir seit Jahrzehnten Mangel an Fachkräften haben
Wir hatten jahrzentelang relativ gute Zeiten. Weshalb unsre Volkswirtschaft das stetige Wachstum relativunproduktiver Berufe verkraften konnte. Weshalb wir -mit Erfolg- nach Ausländern suchten, die bereit waren, harte und/oder verantwortungsvolle Arbeiten zu verrichten. – Was sich allerdings als „Ein-Generationen-Verbesserung“ zeigte, weil die Kinder der Gastarbeiter auch sclau wurden -nicht wie ihre Eltern zu hart und zu verantwortungsvoll arbeiten wollten – sondern (so wie auch eingeborene Deutsche) am liebsten Bürokraten wurden.
Unsre goldenen Zeiten sind vorbei -wenn unsre Politik nicht endlich entsprechend Weichen stellt (Zugang zu schlauen Jobs erschwerend / die Wahl harter Jobs klug fördernd), überflüssige Reglementierung von Bürgern und Unternehmen abschaffend,
werden wir uns der Situtiaon von Englands stetigem Sozial-Abbau zügig annähern —
weil wir zu viel Verwalter und Kontrolleure
bei zu wenig Machern und produktiv Tätigen
nur SO verkraften können.
Oder ?!
Ich habe doch das Gefühl, dass einige der Kommentare hier sehr am Thema vorbeigehen bzw. das Problem gar nicht erfasst haben (aber über ‚dumme Politiker‘ schimpfen).
Es wäre alles kein Problem, wenn PV-Besitzer nicht eine feste und zum Teil recht hohe Vergütung für jede eingespeiste kWh bekämen. Also muss man natürlich sicherstellen, dass ich nicht per Elektroauto Strom billig woanders einkaufe und ihn dann teuer als EE-Strom zurückverkaufe.
Ich kenne dafür keine einfache Lösung, aber meine Mitkommentatoren offensichtlich auch nicht.
Es ist eigentlich kein Problem.
Damit sich das Rückspeisen von billig eingekauftem Strom mit PV-Strom Vergütung lohnt müsste der eingekaufte Strom strom einen Preis von unter 5ct/kWh haben.
Das kommt im Jahr nicht häufig vor und ist daher vernachlässigbar.
Davon mal abgesehen geht dieses Szenario mit stationären Speichern genauso.
Desweiteren sollte man einmal überlegen warum wir mit dieser Regelung das einzige große Land in der EU sind bei dem sich V2G wegen den verlangten Netzentgelten nicht lohnt.
Es war bei uns von der Energiewirtschaft nicht gewünscht und diese Lobby hat sich hier durchgesetzt.
Im Übrigen wird es bezahlbare Wallboxen spätestens ab 2026 geben und in anderen Ländern (z.B. GB) wird es nächstes Jahr schon V2G Stromtariefe geben bei denen sich die Investition in die noch teure Wallbox nach ein paar Jahren amortisiert.