Einschränkungen für Heimspeicher zum Entladen ins Stromnetz sollen aufgehoben werden

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Die in Deutschland installierten etwa 1,6 Millionen Heimspeicher mit insgesamt 13 Gigawatt Leistung beschränken sich bislang darauf, Solarstrom aus der angeschlossenen Photovoltaik-Dachanlage zu speichern und später für den Verbrauch im Haushalt wieder abzugeben. Damit sind sie aber nicht ausgelastet. Gerade die Möglichkeit, den Mittagspeak der Photovoltaik-Anlage zu speichern und später in einem teureren Zeitfenster einzuspeisen oder im Winter nachts Windstrom zu laden und morgens zu verkaufen, wird derzeit kaum genutzt, obwohl das für den Strommarkt und die Netzstabilität durchaus sinnvoll sein könnte. Dem liegt auch ein rechtliches Problem zugrunde. Bisher durfte sich ausschließlich Grünstrom im Batteriespeicher befinden, wollte man nicht die EEG-Vergütung riskieren. Für Betreiber war es deshalb ein großer Schritt aus der Komfortzone, wenn sie sich auf den freien Markt begaben und sich beispielsweise an einem virtuellen Kraftwerk beteiligten.

Wie wecken wir Heimspeicher aus dem Dornröschenschlaf?

Um die enorme Kapazität der Heimspeicher im Strommarkt besser nutzen zu können, hat die Bundesnetzagentur einen Vorschlag zu marktaktiven Speichern gemacht, der sich im aktuellen Gesetzentwurf des BMWK wiederfindet: Das Abgrenzungs- und das Pauschalmodell sollen den Wechsel von der EEG-Vergütung in die Direktvermarktung anreizen und somit die Heimspeicher wachküssen. Der Bundesverband neue Energiewirtschaft e.V. hat deswegen Peter Stratmann, Leiter des Referats für Erneuerbare Energien der Bundesnetzagentur, eingeladen die Vorschläge aus der aktuell im Parlament befindlichen EnWG-Novelle vorzustellen und zu erklären, warum eine Regierung jedweder Couleur ein Interesse daran haben sollte das umzusetzen. Anschließend gibt es Zeit für Rückfragen aus dem Chat an Peter Stratmann.

Das Webinar findet statt am Dienstag, den 10. Dezember von 9:30 bis 10:30 Uhr und ist kostenfrei. Weiter zur Anmeldung

In der 454-seitigen EnWG-Novelle, die das Bundeskabinett bereits verabschiedet hat, ist nun ein Passus enthalten, der es Betreibern erlauben soll, auch zuvor zwischengespeicherten Strom ins Netz einzuspeisen und ihren Batteriespeicher gleichzeitig für die Ladung aus dem Netz zu nutzen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hofft, dass die Novelle nach der Vertrauensfrage von Kanzler Olaf Scholz (SPD) noch vor der Bundestagswahl im Parlament beschlossen werden kann. Das sagte er in der vergangenen Woche auf dem Forum „Solar Plus“ vor Branchenvertretern.

Wenn der Batteriespeicher nicht mehr ausschließlich für erneuerbaren Strom genutzt wird, stellt sich bei der Einspeisung ins Netz die Frage nach der Abgrenzung der Strommengen. Hier soll es für private Heimspeicher künftig möglich sein, pauschal abzurechnen. Vergütet wird dann der eingespeiste Strom bis maximal 300 Kilowattstunden pro Kilowattpeak pro Kalenderjahr. „Dieser im Grundsatz leistungsbasierte Pauschalansatz ermöglicht ein besonders einfaches Messkonzept“, heißt es in der Erläuterung zur Gesetzesänderung.

Bernhard Strohmayer, Leiter Erneuerbare Energien beim Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), sieht diese Regelung als einen wichtigen Ausgleich zu der ebenfalls geplanten Absenkung der Direktvermarktungsgrenzen. „In der Gesetznovelle werden damit nicht einfach nur die Vermarktungsgrenzen auf kleinere Anlagen ausgeweitet. Es wird auch die Vermarktung an sich vereinfacht, was insbesondere für Prosumer-PV interessant ist.“ Mit den Vorschlägen könnten Speicher markteingebunden besser genutzt werden. Speicher oder auch bidirektionale Fahrzeuge würden dadurch in die Lage versetzt, Zusatzerlöse zu erwirtschaften und sie über angepasste Prosumer-Stromverträge in den Markt einzubinden. „Im Prinzip bräuchten Sie keinen Energieflussrichtungszähler mehr.“ Allerdings, so fügt er an, sei dieser Vorschlag  in der Branche kaum bekannt.

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