Die Clearingstelle EEG/KWKG hat einen „Rat zur Praxis für Solaranlagen mit Inanspruchnahme der Volleinspeisevergütung“ veröffentlicht. Es sei derzeit noch nicht abschließend geklärt, ob für die betreffenden Anlagen eine jährliche Meldung erforderlich ist, wonach für das jeweils kommende Jahr die Vergütung für den gesamten Stromertrag gemäß (je nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme) Paragraph 100 Absatz 14 Satz 2 EEG 2021 beziehungsweise Paragraph 48 Absatz 2a EEG 2023 in Anspruch genommen werden soll.
„Um Streit zu vermeiden“ rät die Clearingstelle deshalb, spätestens am 30. November dem zuständigen Netzbetreiber schriftlich und unter Nennung des Namens sowie der spezifischen Anlagedaten zu melden, dass im Jahr 2025 der gesamte in der Photovoltaik-Anlage erzeugte Strom (mit Ausnahme des Stroms, der in der Anlage oder in deren Neben- und Hilfsanlagen zur Erzeugung von Strom im technischen Sinn verbraucht wird) ins Netz eingespeist werden soll. Hierfür besteht gemäß EEG 2021 beziehungsweise EEG 2023 Anspruch auf eine höhere Vergütung als bei Eigenverbrauchsanlagen, die nur einen Teil ihres Ertrags einspeisen.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.