Das Durchleitungsmodell soll einen diskriminierungsfreien Zugang von Stromanbietern zu öffentlichen und halb-öffentlichen Ladesäulen ermöglichen. Damit können Besitzer von Elektrofahrzeugen an Ladesäulen unterwegs den Stromanbieter ihrer Wahl auswählen und an jede teilnehmende Ladesäule mitnehmen. Grundlage für die Tariferweiterung an Ladepunkten ist eine bereits 2021 in Kraft getretene Vorgabe „Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität (NZR-EMob)“ der Bundesnetzagentur.
Lichtblick E-Mobility und Decarbon1ze haben das Modell in Hamburg und Berlin in Pilotprojekten erfolgreich getestet. Nun wird es für Ladesäulen auch in den Regelbetrieb überführt, wie die Unternehmen am Montag mitteilten. Mitarbeiter eines Berliner Arbeitgebers können daher künftig den Stromvertrag ihres Anbieters zum Aufladen an den Ladepunkten nutzen, die von Lichtblick E-Mobility betrieben werden. Der Strombezug an diesen Ladesäulen sei somit nicht mehr an deren Betreiber gekoppelt und auch das Laden über das heute übliche Roaming sei möglich.
Zur Umsetzung des Durchleitungsmodells werden die virtuellen Bilanzkreise genutzt, über die die Zuordnung der geladenen Strommengen erfolgt. Dabei werden Lichtblick zufolge die Abrechnungsdaten an der Ladesäule zu den Netzbetreibern und dem Stromanbieter durchgeleitet, über den Bilanzkreis des eigenen Stromanbieters wird die Strommenge dann abgerechnet.
Nach Ansicht von Markus Adam, Chefjurist von Lichtblick, ermöglicht das Durchleitungsmodell erstmals Wettbewerb an der Ladesäule. Es „erlaubt darüber hinaus auch Flottenbetreibern eine problemlose Auditierung der CO₂-Bilanzierung, da nun Herkunftsnachweise des Stromlieferanten berücksichtigt werden können“. Decarbon1ze fungiert bei dem Modell von Lichtblick als Durchleitungsdienstleister.
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