Die Herleitung der Ausbauziele im Bereich Photovoltaik ist hinlänglich bekannt: Um bis 2045 klimaneutral zu wirtschaften, müssen erneuerbare Energien schon bis 2030 einen Anteil von mindestens 80 Prozent am Bruttostromverbrauch erreichen. Photovoltaik nimmt hierbei eine wichtige Rolle ein, denn Solarenergie ist einer der kostengünstigsten Energieträger. Entsprechend progressiv sind die Ausbaupläne: Bis 2030 brauchen wir insgesamt 215 Gigawatt an Photovoltaik-Leistung. Davon wird je die Hälfte für Freiflächenanlagen und Dachanlagen vorgesehen, so der Plan im EEG.
Wo werden diese Solarparks nun gebaut und wie viel Landesfläche benötigen sie?
Zunächst lässt sich sagen: Deutschland verfügt über ausreichend Fläche für erneuerbare Energieträger.
Aktuell sind in Deutschland Solarparks mit einer Leistung von 27,3 Gigawatt installiert (Stand September 2024, Einsicht über das Marktstammdatenregister oder OpenEnergy Tracker), die etwa 40.000 Hektar Fläche beanspruchen. Mit der Annahme, dass zukünftig pro ein Megawatt Solarpark ein Hektar Fläche benötigt wird, ergibt dies einen Flächenanspruch von etwa 12.000 Hektar pro Jahr bis 2030, um den weiteren Zubau zu stemmen. Ein Großteil dieser Flächen werden landwirtschaftliche Flächen sein.
Dies hat mehrere Gründe: Zum einen stellen landwirtschaftliche Flächen den größten Flächenanteil in Deutschland dar. Meist werden ertragsschwache Standorte gewählt, die als Solarparkflächen eine zusätzliche Einnahme für Flächenbesitzer sein können. Zum anderen ist die Errichtung von Photovoltaik-Modulen auf erschlossenen Landwirtschaftsflächen aus baulicher Sicht einfacher umsetzbar als beispielsweise in städtischen Gebieten.
Um diesen Flächenanspruch in einen Kontext zu setzen, haben wir die Flächenaufteilung in Deutschland visualisiert. Nimmt man an, dass im Jahr 2030 rund 95.000 Hektar Fläche für Solarparks genutzt würden, entspräche das einem Anteil von etwa 0,3 Prozent an der Gesamtfläche Deutschlands, vergleichbar mit der Größe der Insel Rügen.
Was bedeutet das für die Landwirtschaftsflächen?
Landwirtschaftliche Fläche hat mit 46 Prozent den mit Abstand größten Anteil an der Bundesfläche. Die 16,6 Millionen Hektar werden zu 82 Prozent für die Futter- und Nahrungsmittelproduktion genutzt, auf 13 Prozent werden Energiepflanzen und auf 2 Prozent Industriepflanzen angebaut.
Dahingegen müssten bis 2030 lediglich etwa 0,6 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche mit Solarparks bebaut werden, um das Ausbauziel für Photovoltaik zu erreichen. Damit liegt der Flächenanteil von Photovoltaik-Freiflächenanlagen weit unter dem von Energie- oder Industriepflanzen.
Dreifachnutzen und Aufwertung der Bodenqualität
Solarparks beanspruchen die Flächen nicht nur einseitig zur Energieerzeugung. Vielmehr findet eine Doppelt- oder Dreifachnutzung der Fläche statt, etwa durch gleichzeitig landwirtschaftliche Bewirtschaftung und biodiversitätsfördernde Maßnahmen.
In jedem Fall findet eine Aufwertung der Bodenqualität statt, denn Solarparkflächen werden nicht gedüngt oder gespritzt, weshalb eine artenreiche Vegetation entstehen kann, die Insekten, Reptilien und Vögel Futter- und Nistmöglichkeiten bietet. Durch die schonende Bodennutzung im Solarpark wird die Wasserrückhaltefähigkeit verbessert und die Erosionsgefahr vermindert. Niederschlag erreicht durch die Abstände zwischen den Modulen auch die überbauten Bereiche.
Die Flächenstatistik zeigt regulatorische Lücken
Man möchte meinen, Solarparkflächen werden aufgrund ihrer Eigenschaften statistisch gesehen den Landwirtschaftsflächen zugerechnet. Das Gegenteil ist jedoch der Fall:
Flächen mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen werden aktuell in der Flächenstatistik als Gewerbeflächen klassifiziert, weshalb sie zu Siedlungs- und Verkehrsflächen zählen. Kein Wunder, dass man die Flächenziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei solchen statistischen Schwächen verfehlt. Es besteht eine regulatorische Lücke: Flächen in Solarparks werden nicht versiegelt und teilweise landwirtschaftlich genutzt, beispielsweise in Form von Weidehaltung, Grünlandwirtschaft oder der Agri-Photovoltaik-Anlagen. Auch dienen professionell gepflegte Solarparkflächen der Artenvielfalt, was zum Beispiel eine Mahd und eine Mahdgutabfuhr mit landwirtschaftlichen Maschinen bedingt. Daher ist es sinnvoll, all diese Solarparkflächen auch als Landwirtschaftsflächen zu kategorisieren und die verzerrte Statistik zu korrigieren. Eine solche Einordnung hätte nebenbei positive Auswirkungen in Hinblick auf die steuerliche Bewertung, die beispielsweise bei Hofübergaben und Generationenwechsel in Landwirtschaftsbetrieben eine wichtige Rolle spielt.
–. Die Autorin Alice Brüssel-Kurbanov, Projektmanagerin beim Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne).Den vollständigen Artikel zum Thema Flächenbedarf von Solarparks finden Sie auf dem bne-Wissensportal SonneSammeln —
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