Die Schweizer Regierung hat in jüngster Zeit einiges unternommen, um den Photovoltaik-Zubau im Land anzukurbeln und das Ziel von 35 Terawattstunden Strom aus erneuerbaren Energien bis 2035 zu erreichen. Am Mittwoch gab es erneut „wichtige Weichenstellungen“ für den weiteren Ausbau der Photovoltaik im Land durch den Schweizer Bundesrat. Er entschied über verschiedene Stromgesetz-Verordnungen.
Der Schweizer Bundesverband Swissolar hat die wichtigsten Änderungen aus Sicht der Photovoltaik durch die nun erfolgte Umsetzung des im Juni angenommenen Stromgesetzes zusammengetragen. Dies betrifft Revisionen in der Energieförderverordnung (EnFV) sowie in Teilen der Energieverordnung (EnV) und der Stromversorgungsverordnung.
So begrüßt Swissolar die Anpassungen bei der Einmalvergütung. Die Revision sieht eine leichte Senkung der Grundbetrags vor, der angesichts der gesunkenen Modulpreise akzeptabel sei. Gleichzeitig werde aber der Neigungsbonus deutlich erhöht, was die Wirtschaftlichkeit von neuen Fassadenanlagen steigert. Darüber hinaus soll ein Bonus für Überdachungen von Parkflächen mit Photovoltaik-Anlagen eingeführt werden. Hintergrund ist, dass die Regierung mit Blick auf die zunehmende Elektromobilität das Laden mit Solarstrom während des Parkens fördern will.
Zudem ist mit der neuen Gesetzgebung die Einführung der virtuellen Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV) geplant. Bereits seit 2018 gibt es in der Schweiz die Möglichkeit, über private Stromleitungen und unter Verwendung eigener Zähler seine Nachbarn mit Solarstrom zu beliefern. Künftig können dafür auch die bestehenden Anschlussleitungen genutzt und Smart Meter des Verteilnetzbetreibers verwendet werden. Die Verteilnetzbetreiber seien verpflichtet, die Zählerdaten den Betreibern der Zusammenschlüsse zur Verfügung zu stellen, so der Verband. Swissolar zeigt sich überzeugt, dass dieses neue Instrument dank des erhöhten Eigenverbrauchs Anreize für den Bau größerer Anlagen schafft. Weiterhin sei eine Abgeltung für Netzverstärkungen vorgesehen. Für die Verstärkungskosten für Anlagen mit einer Leistung über 50 Kilowatt sollen Produzenten eine Abgeltung von höchstens 50 Franken pro Kilowatt neu installierter Erzeugungsleistung erhalten, was zu neuen Anlagen beispielsweise auf Scheunendächern führen dürfte.
Neben den positiven Aspekten vermisst Swissolar jedoch auch einige Vorgaben von Seiten der Regierung. So gelte weiterhin ein Mindestanteil von 20 Prozent Strom aus Erneuerbaren in der Grundversorgung. Der Verband hätte sich hierbei einen verbindlichen Ausbaupfad des Anteils gewünscht, um weiter in Richtung einer erneuerbaren Vollversorgung zu kommen.
Zudem verweist Swissolar darauf, dass bei dem Ziel von 35 Terawattstunden Erneuerbare bis 2035 etwa knapp 30 Terawattstunden von Photovoltaik-Anlagen produziert werden sollen. Dies sei fast fünfmal mehr als in diesem Jahr und erfordere höhere Ausbauraten bei den Photovoltaik-Anlagen als aktuell. Um den Zubau anzureizen, sei vor allem Planungssicherheit für die Investoren wichtig, die vor allem durch die sogenannte Abnahmevergütung geschaffen werden könne. Dies ist der Preis, der den Betreibern für eingespeisten Solarstrom gezahlt wird und er sollte nach dem Stromgesetz quartalsweise maßgeblich aus den gemittelten Strommarktpreisen kombiniert mit einer Minimalvergütung ermittelt werden. Diese Bestimmungen hat der Bundesrat allerdings noch nicht beschossen, was für große Unsicherheit auf dem Photovoltaik-Markt sorgen könnte. Swissolar fordert daher, bei der Festlegung der Minimalvergütung von realistischen Annahmen bezüglich Investitionskosten und Eigenverbrauch auszugehen, damit wie bis anhin der Bau von Photovoltaik-Anlagen in der bisherigen Vielfalt erfolgen kann – auf Gewerbebauten, Ein- und Mehrfamilienhäusern, auf Landwirtschaftsbauten und Infrastrukturen.
Einige Regelungen verschoben auf das zweite Paket im Frühjahr 2025
Da der Bundesrat die Neuregelung noch nicht beschlossen hat, greift nach Auffassung des Verbands die neue Regelung erst ab 2026 und im kommenden Jahr sind die Abnahmevergütungen gemäß des bestehenden Gesetzes zu zahlen. Zudem, so Swissolar weiter, könnten die Verteilnetzbetreiber ab 2026 auch mehr als die Minimalvergütung für den eingespeisten Solarstrom zahlen und sollten dies bei ihren Festlegungen berücksichtigen. Bis zu einem gewissen Betrag, der jedoch auch noch festgelegt werden muss, könnten sie diese Kosten auch auf die Kunden abwälzen.
Die Bestimmungen zu lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) hat der Bundesrat auch noch nicht verabschiedet. Nach Ansicht des Verbands braucht es gegenüber dem bisherigen Vernehmlassungsvorschlag deutliche Verbesserungen, damit dieses Instrument ab 2026 einen positiven Einfluss auf den Photovoltaik-Zubau im Land haben kann.
Der Bundesrat wird sich im ersten Quartal 2025 mit dem zweiten Verordnungspaket zum Stromgesetz befassen. Dann wird wohl auch die Mindestvergütung für eingespeisten Solarstrom festgelegt, die ab 2026 gelten soll. Swissolar forderte den Bundesrat explizit auf, dabei die Wirtschaftlichkeit aller Gebäude- und Anlagekategorien angemessen zu berücksichtigen, damit der notwendige Photovoltaik-Ausbau nicht ausgebremst wird.
Die Maßnahmen aus dem ersten Paket treten zum 1. Januar 2025 in Kraft.
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Großartig. Okay, die Jahreszahl stimmt vermutlich nicht, aber immerhin: „Zudem ist mit der neuen Gesetzgebung die Einführung der virtuellen Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV) geplant. Bereits seit 2028 gibt es in der Schweiz die Möglichkeit, über private Stromleitungen und unter Verwendung eigener Zähler seine Nachbarn mit Solarstrom zu beliefern. Künftig können dafür auch die bestehenden Anschlussleitungen genutzt und Smart Meter des Verteilnetzbetreibers verwendet werden. Die Verteilnetzbetreiber seien verpflichtet, die Zählerdaten den Betreibern der Zusammenschlüsse zur Verfügung zu stellen, so der Verband.“
Die Jahreszahl 2028 stimmt, wie sich leicht denken lässt, tatsächlich nicht. 2018 ist korrekt, wir haben dies inzwischen korrigiert.