Die in der „Wachstumsinitiative“ vorgelegten Maßnahmen des Bundeswirtschaftsministeriums sollen neuen Schwung in die deutsche Wirtschaft bringen und den Strommarkt stabilisieren. Den weiteren Photovoltaik-Zubau könnten sie zugleich abwürgen. „Die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums zur künftigen Vermeidung von Stromspitzen und negativen Strompreisen sind aus Sicht der Solarbranche in Teilen unverhältnismäßig und nicht zielführend“, erklärte der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) am Freitag. „Die in einem Referentenentwurf zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes vorgelegten Maßnahmen würden das Risiko bergen, den Photovoltaik-Ausbau, insbesondere von Solarstromanlagen auf kleineren Gewerbedächern, auszubremsen.“ Zudem werde der notwendige Speicherzubau nicht ausreichend erleichtert.
Der Gesetzentwurf muss daher aus Sicht des BSW-Solar nachgebessert werden. Doch die Zeit ist knapp. Die Bundesregierung will, dass die Maßnahmen bereits mit Beginn des kommenden Jahres greifen. Daher sind sie Teil des bereits laufenden EnWG-Novellierungsprozesses. Der Referentenentwurf ist in der aktuellen Fassung auf fast 300 Seiten angeschwollen. Nach Informationen von pv magazine war der Entwurf erst am Mittwoch in die öffentliche Konsultation gegangen. Bis zum heutigen Freitag läuft die Frist zur Stellungnahme des umfangreichen Katalogs.
Bei den Maßnahmen, die die Photovoltaik betreffen, geht es vor allem um die Vermeidung von Stromspitzen im Netz sowie negativer Preise an den Strombörsen, die in diesem Jahr ein absolutes Rekordniveau erreicht haben. Bereits im August war die Marke von 300 negativen Preisstunden aus dem Vorjahr erreicht und übertroffen worden. „Die Solarenergie ist inzwischen systemrelevant für die deutsche Stromversorgung. Das bringt ohne Frage auch Verantwortung für die Systemstabilität mit sich“, erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Aus der Branche kämen diesbezüglich konkrete Vorschläge, wie sich die negativen Preise vermieden ließen. Auch der Ausbau der Stromspeicher schreite vor. „Wir appellieren an die Politik, bürokratische Hürden für einen schnelleren Ausbau von Speichern und ihre systemdienliche Nutzung jetzt zu beseitigen. Eine weitere Beschleunigung des Speicherausbaus und eine absehbare Flexibilisierung von Verbrauchern wird dafür sorgen, Angebot und Nachfrage bei den erneuerbaren Energien noch besser aufeinander abzustimmen und die Stromnetze zu entlasten“, so Körnig.
In dem Gesetzentwurf ist unter anderem vorgesehen, dass neue Photovoltaik-Anlagen künftig bei negativen Preisen an der Strombörse keine Vergütung mehr erhalten sollen. Die Zeiten ohne Förderung sollen jedoch an den offiziellen EEG-Förderzeitraum von 20 Jahren angehängt werden dürfen.
Körnig bezeichnete das Regierungsvorhaben, die Neuanlagen in den Zeiten negativer Strompreise nicht mehr fördern zu wollen, als „nachvollziehbar“. Dies werde zur Spitzenglättung und stärkeren Speichernutzung beitragen. Neben notwendigen Maßnahmen zur Systemintegration dürfe auch die notwendige Beschleunigung des Photovoltaik-Ausbaus keinesfalls aus dem Blick geraten, so Körnig weiter. Aus seiner Sicht lassen sich die beiden Ziele auch in Einklang bringen und müssen sie auch, denn der aktuelle Photovoltaik-Zubau von rund 15 Gigawatt im Jahr soll ab 2026 auf 22 Gigawatt noch weiter erhöht werden. Nur so lässt sich das Regierungsziel von 215 Gigawatt installierter Photovoltaik-Leistung bis 2030 erreichen.
Technisch und wirtschaftlich nicht umsetzbar
Der BSW-Solar moniert, dass sich die geplante Pflicht zur Direktvermarktung von Photovoltaik-Anlagen ab einer Leistung von 25 Kilowatt weder technisch noch wirtschaftlich kurzfristig umsetzen lasse, da die Prozesse zwischen Direktvermarktern und den mehr als 800 Netzbetreibern in aller Regel nur unzureichend digitalisiert seien und der Smart-Meter-Rollout bislang nur schleppend verlaufe. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass bei neuen Photovoltaik-Anlagen bis 2028 noch eine Wahlfreiheit bestehen soll. So könnte auch weiterhin die Einspeisevergütung gewählt werden, allerdings muss die maximale Wirkleistung am Netzanschlusspunkt dann auf 30 Prozent reduziert werden.
Bereits die jetzige Regelung, die eine verpflichtende Direktvermarktung ab 100 Kilowatt Leistung vorsieht, sei eine große Herausforderung bei der Realisierung gewerblicher Photovoltaik-Dachanlagen. „Die aus einem kleinteiligen Vermarktungs- und Steuerungsaufwand resultierenden hohen Direktvermarktungskosten von in der Regel über 1000 Euro jährlich würden Unternehmen davon abhalten, ihre Firmendächer für den Klimaschutz und die Sonnenstromernte zu nutzen“, erklärt Körnig. Im Endeffekt drohe durch die Absenkung der Schwelle, dass die Photovoltaik-Anlagen künftig auf maximal 25 Kilowatt Leistung beschränkt würden und viel Zubaupotenzial somit verloren ginge. Nach Einschätzung des Verbands ist es durchaus sinnvoll, die Direktvermarktung durch eine schnellere Digitalisierung von Prozessen zu ermöglichen. Eine Pflicht für kleinere Photovoltaik-Anlagen zur Direktvermarktung sollte es jedoch nicht geben.
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Wenn man den Zubau von erneuerbaren Erzeugern zuverlässig abwürgen will, dann erhöht man die Kosten und das Risiko für die Betreiber.
Anderenfalls muss man dafür sorgen, dass die Kosten (Abregelung) und das Risiko gering bleiben. Das wird nur gelingen, wenn es genug Speicher und neue Verbraucher gibt, die gezielt die Stromspitzen aufnehmen. Verbraucher, die auch Strom brauchen, wenn kein Überschuss aus volatilen Erzeugern unterzubringen ist, nützen nichts, denn die erhöhen noch den Bedarf an Erzeugern.
Es hat keinen Sinn, die Verantwortung für die Netzstabilität an die Erzeuger zu delegieren. Die sind vom Wetter abhängig, und darauf haben sie keinen Einfluss. Verantwortlich sind die Netzbetreiber, die alles sehen, Erzeuger, Verbraucher, Leitungsauslastung und Speicher und angepasst reagieren können, wenn sie Erzeuger abregeln, Verbraucher zu- oder abschalten, Speicher be- oder entladen und dabei die Leitungsbelastung berücksichtigen können.
“ In dem Gesetzentwurf ist unter anderem vorgesehen, dass neue Photovoltaik-Anlagen künftig bei negativen Preisen an der Strombörse keine Vergütung mehr erhalten sollen. Dabei soll die Leistungsgrenze für die Anlagen, für die die Regelung greift, sukzessive nach unten bis auf 25 Kilowatt abgesenkt werden. ”
Ist das so? Sollte die Vergütung bei negativen Strompreisen nicht auch unter 25kWp entfallen, wie es im vorherigen Artikel des PV Magazins zum gleichen Thema hieß? Bitte um Aufklärung.
Danke für den Hinweis. Die erste Version stimmt, ich habe den missverständlichen Satz gelöscht.
Wenn man die letzten Jahre als PV Betreiber zusammenfassen kann, würde ich mittlerweile auf dem Standpunkt stehen, das die (privaten) Betreiber von Anlagen kleiner 30 kWp regelrecht diskriminiert werden mit Mehrkosten die die Stromwirtschaft zu tragen hat. Das kommende EEG ist dann der sichere Sargnagel für die Energiewende in privater Hand, für den Zubau an PV sowieso.
Neue Dokumente vom VDE zum Thema Speicher und 4105 lassen so gut wie keine Installation mehr im Haus zu, Standort Garage wird zur Risikozone, das Haus sowieso. Ich freu mich aber, das der VDE noch Menschen ins Haus lässt…. Die Versicherungswirtschaft wird wohl dauerhaft feiern anhand so vieler neuer Regelungen, weils einfach läuft mit dem Geschäftsmodell VDE…..
Ganz deutlich wird die Diskriminisierung aber anhand der Tatsache, das in vielen Orten der erzeugte PV Strom den Ort noch nicht mal verlässt, da er auch dort verbraucht wird. Redispatch Kosten durch die kleinen PV Betreiber, seh ich einfach nicht!
Die ganze Republik inklusive Regierung will doch H2, statt sich über künstlich generierte Negativpreise beim Strom zu beschweren ( na wer beschwert sich da wohl…..) sollte man über die ganze Republik Projekte im Kontext „Nutzen statt Abregeln“ ins Leben rufen, zack vieles erledigt!
Hallo.
Wa soll genau dieser Satz mit er EEG Zeit bedeuten , der in dem Absatz steht, der geginnt mit „In diesem Gesetzentwurf…“
Heißt das, dass die Zeit der Negativ-preis- Stunden wie ein Art Konto addiert werden. Also man kriegt doch das Geld fuer 20 Jahre und nur nach 20 Jahren wird das Konto geschaut, und man erhält dann für gewisse Zeit nichts mehr (aufgrund der damaligen Stunden)
MfG
Richtig, also die aufaddierten Stunden werden noch an die 20 Jahre angehängt.
Liebe Redaktion,
Bezüglich der Leistungsgrenzen für die Abregelung bei negativen Strompreisen sind in Ihrem Artikel „Wachstumsinitiative“: Ab 2027 Direktvermarktung für alle Anlagen ab 25 Kilowatt geplant“
andere Leistungsgrenzen (2 kW) genannt als in obigem Beitrag (25 kW).
Welche Leistungsgrenze ist denn nun zutreffend?
Besten Dank für die Aufklärung
Danke für den Hinweis. Es betrifft alle Anlagen außer Balkonanlagen. Ich habe den missverständlichen Satz gelöscht.
Moin.
Neulich war ich im Urlaub auf den Bahamas, und bin gechillt am Strand mit meiner Geliebten unterwegs gewesen. Uns fiel in Ufernähe eine kleine Zeltstadt auf , die sehr solide aufgebaut , und mit vielen solarbetriebenen Lampions geschmückt war . Die Furt die in diese recht kostspielig aussehende Zeltstadt führte , war mit breiten ,geölten Stauseeholzbrettern ausgelegt, was ich schon etwas dekadent luxuriös fand für eine temporäre Einrichtung in Ufernähe. Wohlgemut Schritten wir den edlen Holzsteg entlang, und wurden alsbald von einer Sicherheitsdienstfrau in Fantasieuniform aufgehalten. Sie war sehr schlank , groß und blond , und hatte wohl eine Art solarbetrieben Taser bei sich . Den trug Sie ziemlich schnelleinsatzfähig links an der Hüfte. Auskünfte über den Sinn der Zeltstadt wollte Sie nicht geben, und sie bat uns sehr höflich zu verschwinden . Ihre stahlblauen Augen funkelten mich dabei filmreif bestimmend an , und irgendwie hatte ich keine Lust auf eine Diskussion .Wir taten wir uns angeraten, und gingen weiter . Im Dorf bestach ich dann die Polizeiwache mit einer Handvoll verschiedener Kryptowährungen , um Informationen über die Zeltstadt zu bekommen.
Dias Refugium wird von großen europäischen Stromerzeugern finanziert , und auch von einigen Großaktionären derselben. In der Chill-Zone werden Personen (m/w/d) gehätschelt , massiert , versorgt ,und nicht zuletzt in Blöff und Hochstapelei ausgebildet, um später “ ganz weit oben “ als Lobbyisten für die Stromkonzerne die Politik zu beeinflussen.
Die Richtung !? …Das kostete mich doch eine ganze Linie DogeCoins , aber ich war neugierig. Es geht letztlich um „plausible“ Verbote von privater Stromerzeugung : Brandgefahr, Ressourcenverschwendung, Datenvakuum , Preisvolatilität außerhalb des Normalkreises und ,und ,und .
So sieht es aus . Ich verpachte freiwillig mein Süddach für 39 Jahre an XXXX….
*****Hinweis: Satire / Satire /Satire *****
Die Energieerzeugung PV und Wind muss durch Speicher und Wasserstoff Erzeugung unterstützt
werden.
Der Wasserstoff Ausbau geht zu langsam voran. Es werden keine Zahlen bezüglich benötigter E-Energie zur Herstellung von 40% des deutschen Wasserstoffbedarfs genannt.
Wenn die Elektrolyseure netzdienlich betrieben werden, steigen die Investitionskosten.
Beobachte das Thema Wasserstoffausbau mit grossem Interesse. Der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft erfordert hohe Investitionen – neben den Elektrolyseuren wird ein Wasserstoffnetz und Wasserstoffspeicher benötigt. Daneben braucht man Stromüberschüsse, die kostengünstig von den Betreibern der Elektrolyseanlagen genutzt werden kann. Auch ist noch nicht klar, wo sich der Wasserstoffensatz wirtschaftlich rechnen wird.
Photovoltaik und Speicher erscheinen da als Themen, wo man vergleichsweise kurzfristig und mit überschaubarem Einsatz etwas erreichen kann.
@Matthias Lemser
Gute Frage. Wie soll Wasserstoff jemals wirtschaftlich wettbewerbsfähig werden? Es gibt immer billigere meist fossile Alternativen auf absehbare Zeit.
Der Wegfall der Einspeisevergütung für Neuanlagen bezieht sich auf Anlagen nach §51 EEG 23 ab 400kWp. Man wird nächstes Jahr Anlagen ab 400kWp ab der ersten Stunde nicht mehr vergüten und die Schwelle eventuell auf 300kWp absenken. Anlagen kleiner 100kWp sind überhaupt nicht messbar. Ohne Messung am Netzverknüpfungspunkt und Datenlogger weiß man doch gar nicht wer zu Negativzeiten einspeist, denn nur diese Einspeisung wird nicht vergütet. Eine Absenkung auf 25kWp (Direktvermarktung) wird nächstes Jahr überhaupt nicht umsetzbar, also auch nicht gesetzeskonform sein. Jeder Schnellschuss in den nächsten Wochen um unbedingt noch zu Anfang des Jahres was auf´s Papier zu bringen wird massive Klagewellen von Investoren nach sich ziehen.
Ihr solltet mal mit der Clearingstelle in Kontakt treten und besser recherchieren.
Sie beziehen sich auf ein bestehendes Gesetz (hier: EEG 2023). Hier geht es um eine Änderung ebendieses Gesetzes (vermutlich: EEG 2025).
Ich wüsste auch gerne genau was geändert wird. So wie der Artikel geschrieben wurde, wird §51 EEG 23 geändert.
Warum sollte eine solche Änderung eine massive Klagewellen bedeuten? Das Gericht macht immer eine Interessensabwägung. Die Förderung gilt erst ab Anmeldung. Das BVerfG hat die Umwidmung der Coronahilfen verboten. Es fehlt nun Geld. Dieser Sachverhalt wird nun abgebildet.
Anstelle hier zu fordern „Ihr solltet mal mit der Clearingstelle in Kontakt treten und besser recherchieren“, wenn eine BSW-Pressemitteilung veröffentlicht wird, wäre es doch für alle besser, wenn das Ministerium den Entwurf öffentlich macht. Dann könnten alle mal gegenlesen, was in §51 EEG den künftig stehen wird…
W-STOFF Gruen ist in der Herstellung zu teuer 1kg= 80KWh+schwer zu handhaben ,besser wäre es W- Stoff + CO2= Methan , dadurch könnte man Kosten einsparen,weil man vorhandene Infrastruktur nutzt.
Nachdem Norwegen ausgestiegen ist (Kosten) kommt jetzt der W-STOFF aus Indien ,wo der Strom zu 2/3 aus Kohle+ Gas hergestellt wird.
Wie ich erst kürzlich erfahren habe geht beim Transport von W-STOFF über verdunstung bis zu 40% verloren ,da macht es richtig Sinn ihn über längere Strecken zu transportieren.!
Jetzt Zahlen ohne Gewähr:
Ein 6 MWh Strom /3MWh Wärme Gaskraftwerk braucht etwa 12 – 15 000 cm3 Gas pro Stunde.! Da könnt ihr in etwa berechnen wie viel W- STOFF Gas erzeugt werden muss+ wieviel KWh gebraucht werden.
Und das bei ~40 Kraftwerken.!!
Übrigens sind W- STOFF Erzeugungsanlagen keine On/OFF Anlagen die nur laufen können /sollen wenn die Sonne scheint.( Kosten)
Es wäre doch ein Witz wenn dafür Batterien oder Konventionelle Kraftwerke einspringen.
Alle Fachleute sagen das wird Scheitern.Da ja der Wirkungsgrad durch verbrennung noch weiter gesenkt wird am Ende von den 80KWh nur 3-6 übrig bleiben, das macht dann richtig Sinn.( Kosten für die gesamte Infrastruktur und Herstellung).
Einfach mal Google’n.
Gibt es den Gesetzesentwurf irgendwo? Ein Link wäre schön
Er ist leider bisher nicht öffentlich verfügbar, sonst hätten wir ihn verlinkt.
Wenn der Gesetzesentwurf so kommt, wird kein Privatmann mehr seine vorhandene PV-Anlage (viele haben noch eine 10 KWP-Anlage) erweitern, da momentan jede Erweiterung einer mehr als ein Jahr alten PV-Anlage als Neuanlage zählt.
Eine Erweiterung bei einem EFWH ist meist bei aktueller Gesetzeslage nicht mehr so rentabel, wie die erste PV-Anlage.
Sämtliche DIY-ler werden mit dem neuen Gesetztesentwurf ausgebremst und vor den neuen Regelungen zurückschrecken. Für die Umsetzung wäre ja weiteres teures Equipment erforderlich, was den Preis einer PV-Anlage je kWp bei Kleinanlagen erheblich erhöhen würde.
Die aktuelle einfache Regelung bei einer Erweiterung, die unterschiedliche Einspeisevergütung entsprechend der Größe in kWp der Bestandsanlage und der Erweiterung aufzuteilen, wäre ja nach dem neuen Gesetzesentwurf nicht mehr möglich.
Mein Vorschlag:
Bei bestehender PV-Anlage unter 30kWp sollte eine Erweiterung bzgl. den geplanten Gesetzesänderungen immer als Erweiterung gelten (zumindest bis 30 KWp Gesamtleistung Bestand+Erweiterung), egal, wie alt die bestehende PV-Anlage ist, so dass die geplanten Änderungen eine solche Erweiterung nicht betreffen und auch für die Erweiterung ein Bestandsschutz gilt und so die aktuelle einfache Regelung bei einer Erweiterung, die unterschiedliche Einspeisevergütung entsprechend der Größe in kWp der Bestandsanlage und der Erweiterung aufzuteilen, weiter angewendet werden kann.