Christian L., Geschäftsführer der Solar Fabrik GmbH, legte zur Eröffnung seines Gerichtsverfahrens ein vollumfängliches Geständnis ab. Das Urteil lautete am Ende zwei Jahre auf Bewährung, was der Verfahrensabsprache entspricht, wie die Staatsanwaltschaft Würzburg pv magazine bestätigte. Die Richter ordneten nach Aussage der Staatsanwaltschaft zudem die Einziehung von knapp 1,2 Millionen Euro an. „Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte daneben noch 45.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein bezahlen“, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter.
Das Urteil steht im Zusammenhang mit der Umgehung von Mindestimportpreisen für chinesische Solarmodule im Zeitraum 2014 bis 2016 . „Dem Angeklagten wird Steuerhinterziehung in einer zweistelligen Zahl von Fällen vorgeworfen. Die Anklageschrift geht von einer Schadensumme von 9,1 Mio. Euro aus“, hatte die Staatsanwaltschaft bereits am Vortag mitgeteilt.
Christian L. war nach der Gründung der ESC Verwaltungs GmbH 2010 deren Geschäftsführer und beantragte 2022 schließlich deren Liquidierung. Im Sommer 2016 erwarb er einen Teil der Produktion des Modulherstellers Solar-Fabrik AG, der zuvor Insolvenz beantragt hatte. Die Solar Fabrik GmbH ist einer der wenigen verbliebenen Solarmodulanbieter, die eine Produktion in Deutschland haben oder planen.
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Und das Geschäfts geht weiter in ein paar Wochen sagt keiner mehr was… solange es noch Leute gibt die sich auf das einlassen wird das Geld weiter rollen.
@Redaktion
Er ist noch Geschäftsführer, hier mal im HRB nachlesen und in NorthData sowie auf der eigenen Homepage.
Sein Vermögen ist reichlich wenn man die Immobilienwerte in den einzelnen Unternehmen noch mit sich anschaut sowie die Bilanzen aller unternehmen. Ich bin mir sicher hätte man gewollt wäre er wegen weiteren Angelegenheiten noch angeklagt worden, aber hier spielt mal wieder Geld die Welt!
Danke, ist geändert. Im Impressum von Solar Fabrik steht er noch…
Wir alle können froh sein, über ein derart mildes Urteil! Bestätigt es es doch erneut den Standort Deutschland als steuerfreundliches Unternehmerland. Was hätten wir wohl für einen Wirtschaftsabgang, wenn wir das auch noch nachschärfen würden? [Ironie aus]
Schade, dass wir wohl nie erfahren werden, ob es bei Steuerveruntreuung in Höhe von 9,1 Mio Euro und einer Rückzahlung von 1,2 Mio plus 45.000€ bleibt oder ob sich der Fiskus auch die restlichen 8 Mio€ zurückholen kann. Alles in allem ein sehr überschaubares Risiko für „Steuersparer“ und sicher kein Grund zukünftig sein Verhalten zu ändern. So langsam könnte ich auch auf den Geschmack kommen… [Ironie!]
Das Urteil ist ein absoluter Witz, das zeigt mal wieder Geld regiert die Welt.
Jeder der C. L. kennt, weiß das er genau wusste, was er da gemacht hat
Das Urteil ist nicht nur ein Witz, sondern ein Schlag ins Gesicht aller ehrlichen Unternehmer und Bürger, die brav ihre Steuern bezahlen. Wie so oft, in der deutschen Gerichtsbarkeit wird mit zweierlei Maß geurteilt. Betrug ist anscheinend nicht gleich Betrug.