Der chinesische Solarmodulhersteller JA Solar und das in Frankreich ansässige Unternehmen Carbon diskutieren derzeit über patentrechtliche Unstimmigkeiten, wie zunächst von der chinesischen Firma Astronergy behauptet und später von JA Solar selbst bestätigt wurde.
pv magazine hatte zunächst berichtet, dass JA Solar eine Klage gegen Carbon eingereicht habe, aber das französische Photovoltaik-Unternehmen hat inzwischen erklärt, dass dies nicht korrekt sei. Die beiden Unternehmen sind derzeit nicht in einen formellen Rechtsstreit verwickelt.
„Die jüngste Nachricht, dass das Europäische Patentamt (EPA) am 2. Oktober ein Patent des chinesischen PV-Herstellers JA Solar für gültig erklärt hat, ist ein weiterer Fall im laufenden Streit zwischen Carbon und JA Solar“, erklärte ein Sprecher von Astronergy auf Anfrage pv magazine. „Dieser Fall wird genutzt, um den Eindruck zu erwecken, dass Astronergy Schlupflöcher in seiner Patentstrategie hat.“
Der Sprecher sagte weiter, dass die Nachricht über den Patentrechtsstreit zwischen JA Solar und Carbon die Aufmerksamkeit wieder auf den laufenden Patentrechtsstreit zwischen JA Solar und Astronergy gelenkt hat. Der Sprecher sagte, dass der Fall der Patentgültigkeit vom Europäischen Patentamt (EPA) bearbeitet wird und wies darauf hin, dass es sich bei der Klage vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) um ein separates Gerichtsverfahren handelt.
Wie Astronergy mitteilte, bezieht sich die Entscheidung des EPA vom 2. Oktober auf die passivierten Tunneloxidkontakt (Topcon)-Patente EP 2 787 541 B1 von JA Solar. Dabei geht es um SiO2-Schichten und die dotierte Polysiliziumschicht, die auf der Rückseite der Topcon-Solarzellen verwendet werden. Nach Angaben des Herstellers ist dieses Patent bis 2034 gültig und wird in Deutschland, den Niederlanden, Italien, Frankreich und dem Vereinigten Königreich durchgesetzt.
„Astronergy ist involviert, weil JA Solar im August dieses Jahres Astronergy zu einer verbundenen Partei im Carbon-Einspruchsverfahren gemacht hat“, erklärte Astronergy. „Die Information des EPA über das Ergebnis der mündlichen Verhandlung ist eine vorläufige Stellungnahme, keine Schlussfolgerung“.
Astronergy erklärte, es bereite sich nun auf das Verfahren bezüglich des zweiten Topcon-Patents von JA Solar, EP 4 092 759 B1, vor. „Für das JA-Patentverfahren trifft Astronergy Vorbereitungen“, sagte der Sprecher. „Derzeit befindet sich der Fall noch in einem frühen Stadium. Ausgehend von früheren Fällen kann der gesamte Prozess ein oder zwei Jahre oder sogar länger dauern. Wir werden weitere Informationen über den betreffenden Rechtsstreit bekannt geben.“
Das Patent betrifft die Anordnung der in Topcon-Produkten verwendeten Elektroden und Leitungen. JA Solar zufolge wird es nicht vor 2035 auslaufen und kann mit Wirkung für alle Vertragsstaaten des UPC durchgesetzt werden.
Carbon plant den Bau einer vertikal integrierten Topcon und IBC Solarmodulfabrik in Fos-sur-Mer, im südfranzösischen Departement Bouches-du-Rhône.
Anmerkung der Redaktion: Wir haben den Artikel am 16. Oktober, 17:15 Uhr, geändert. Die erste Version war nicht korrekt. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
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