Kreistagsbeschluss gegen Freiflächen-Photovoltaik als „rechtswidrige Kompetenzüberschreitung“ beanstandet

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Im Saale-Orla-Kreis dürfen Photovoltaik-Anlagen auf land- und frostwirtschaftlichen Flächen auch in Zukunft nicht pauschal abgelehnt werden. Zwar hatte der Kreistag am 9. September auf Antrag der Fraktion von Unabhängige Bürgervertretung – Freie Wählergemeinschaft (UBV), FDP und Werteunion zwar einen entsprechenden Beschluss gefasst, doch dieser wurde nun durch Landrat Christian Herrgott (CDU) vorerst ausgesetzt. Die auch als „Beanstandung“ bezeichnete Amtshandlung beruht einer Mitteilung des Landkreises zufolge auf einer Prüfung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt. Dieses stufte den Beschluss als teilweise rechtswidrig ein. Der Kreistag müsse bei seiner nächsten Sitzung über die Beanstandung beraten und das Thema erneut behandeln. Bis dahin „entfaltet der Beschluss durch seine Rechtswidrigkeit keine Wirkung“.

Die UBV nimmt die Initiative zu dem mit 19 Ja-Stimmen bei sechs Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen angenommenen Beschluss für sich in Anspruch. Sie hatte ihn im Januar unter der Überschrift „Keine Versiegelung von land-und forstwirtschaftlichen Flächen“ in den Kreistag eingebracht. Seinerzeit waren die Forderungen indes noch nicht ganz so umfassend, insbesondere der nun als rechtswidrig beanstandete Teil fehlte noch.

In der geänderten und verabschiedeten Form spricht sich der Kreistag zunächst einmal generell „gegen die Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen mittels Photovoltaik-Freiflächenanlagen aus“. Zweitens solle die Verwaltung das Potenzial von geeigneten Brachflächen und Dachflächen im Eigentum des Saale-Orla-Kreises ermitteln. Diese Flächen sollten, drittens, auf Ebene der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen ausgewiesen werden, die Nutzung von Land- und Forstwirtschaftsflächen hingegen ausgeschlossen werden. Viertens wurde der Landrat durch den Beschluss damit beauftragt, „unverzüglich mit den Vertretern der neuen Thüringer Landesregierung die Gespräche dahingehend aufzunehmen, wie durch gesetzliche Veränderungen im Land Thüringen konkret der Ausbau von Photovoltaikanlagen und Windenergieanlagen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu minimieren oder auszuschließen ist“. Bis zum Abschluss dieser Gespräche – und hier meldeten die Juristen des Landesverwaltungsamtes konkret Bedenken an – seien „durch den Saale-Orla- Kreis keine neuen Photovoltaik-Anlagen und Windenergieanlagen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu genehmigen.“

Mit dieser Formulierung, teilte Landrat Herrgott nun mit, verstoße der Kreistag „sowohl gegen Landes- als auch Bundesrecht und überschreitet damit seine Kompetenzen“. Das kommunale Verwaltungsorgan dürfe Entscheidungen nur für seinen eigenen Wirkungskreis treffen. Die Genehmigung von Solar- und Windparks gehöre nicht hierzu, „weswegen der Kreistagsbeschluss an dieser Stelle rechtswidrig ist und der Landrat ihn nicht vollziehen darf“. Herrgott ist offenkundig ebenfalls kein Freund von Photovoltaik-Freiflächenanlagen – jedenfalls bedauert er ausdrücklich, dass er so handeln müsse: „Unter der derzeitigen Gesetzeslage der Ampelregierung“, lässt er sich in der Mitteilung zitieren, „kann einer fehlgeleiteten Energiepolitik zu Lasten der Anwohner und der Natur vor Ort leider kein Einhalt geboten werden.“

In der Praxis bedeute die Beanstandung, dass die Genehmigung von Photovoltaik- und Windkraft-Projekten nicht pauschal ausgesetzt werden darf. Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen müssten die Bauaufsichtsbehörde für Photovoltaik-Anlagen beziehungsweise die Umweltbehörde für Windkraftanlagen weiterhin Anträge zulassen. Täten sie dies nicht, „drohen dem Landkreis Untätigkeits- und Schadensersatzklagen sowie Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung samt damit einhergehender Verfahrensgebühren und Anwaltskosten“.

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