„Nutzen statt Abregeln“ steht in den Startlöchern

Karte der Entlastungsregionen

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Zehn Terawattstunden Grünstrom, das entspricht vier bis fünf Prozent des gesamten erneuerbaren Stromangebots, sind im Jahr 2023 wegen Netzengpässen abgeregelt, also gar nicht erst erzeugt worden. Windräder stehen still, Photovoltaik-Anlagen schalten sich ab, weil der Strom nicht in die Industriezentren abtransportiert werden kann, wo er benötigt wird. Um diesen Strom künftig zu nutzen und die 600 Millionen Euro an Redispatchkosten für die erneuerbaren Energien zu reduzieren, hat die Bundesregierung Ende 2023 Paragraf 13k im Energiewirtschaftsgesetz beschlossen.

Demnach sollten die Übertragungsnetzbetreiber bis zum 1. Oktober einen Mechanismus einführen, der das Zuschalten zusätzlicher Lasten anreizt. Der Anreiz besteht nun in einem sehr günstigen Strompreis für Verbraucher, die sich in den sogenannten Entlastungsregionen zuschalten können. Die zweijährige Erprobungsphase startet dabei mit einem festen Preis von 40,4 Euro pro Megawattstunde, der zunächst bis Dezember 2024 gilt. Zugeteilte Strommengen gelten automatisch als Grünstrom.

Weil 93 Prozent der Abregelungen  im vergangenen Jahr Windkraftanlagen in Norddeutschland betrafen, beschränkt sich der neue Mechanismus auf acht Entlastungsregionen. Es handelt sich dabei um Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Wer von der neuen Regelung profitieren will, muss ein Präqualifizierungsverfahren durchlaufen und dabei die Steuerbarkeit und die Zusätzlichkeit des Verbrauchs darlegen. Die Bundesnetzagentur hat am 28. Juni die Zusätzlichkeitskriterien für die Verbraucher festgelegt.

Demnach sind elektrische Verbraucher zulässig, die erstens eine fossile Wärmeerzeugung ersetzen, also beispielweise Heizstäbe in Gasheizungsanlagen. Dabei müssen kleinere Anlagen einen Pool mit mindestens 100 Kilowatt Leistung ergeben und sie dürfen außerhalb der Entlastungszeiten normalerweise keinen Strom verbrauchen. Zweitens können netzgekoppelte Batteriespeicher teilnehmen, wenn sie ausschließlich Regelleistung erbringen und nicht gleichzeitig noch am Strommarkt handeln. In Engpasszeiträumen dürfen sie nur laden, aber nicht entladen. Drittens können alle ab 29. 12. 2023 in Betrieb genommenen Elektrolyseure und Großwärmepumpen teilnehmen, die eine Leistung von mehr als 100 Kilowatt haben. Für diese lohnt sich die Teilnahme laut Analysen von Aurora Energy Research besonders, denn die Übertragungsnetzbetreiber kompensieren die Teilnehmer für den Differenzbetrag zwischen ihrem Day-Ahead- oder PPA-Preis zuzüglich Netzentgelten, Umlagen und Stromsteuern.

Obwohl das Interesse groß ist, sind noch keine Teilnehmer rechtzeitig für den 1. Oktober präqualifiziert, sagte Sean Turner, 13k-Verantwortlicher bei Tennet in einem Webinar von Aurora Energy Research. Er rechne ab November mit ersten Zuteilungen. Da die Zusätzlichkeitskriterien nur einen sehr eingeschränkten Betrieb der Teilnehmer der ersten und zweiten Gruppe erlauben und die dritte Gruppe üblicherweise lange Planungs- und Bauzeiten hat, wird es außerdem noch einige Zeit dauern, bevor ein Wettbewerb um die Strommengen nach Paragraf 13k EnWG einsetzt. Geplant ist der Einstieg in ein Auktionsverfahren ab Oktober 2026.

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