Schleswig-Holstein fördert Investitionen in gewerbliche Stromspeicher

Photovoltaik und Windkraft

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6 Millionen Euro EFRE-Mittel und zur Ko-Finanzierung 1,5 Millionen Euro Landesmittel stellt Schleswig-Holstein für die Förderung von Stromspeichern bereit. Der Richtlinie zufolge werden Investitionen in neu installierte Speichersysteme gefördert, die mindestens 75 Prozent der jährlichen Energie aus direkt angeschlossenen Photovoltaik- oder Windenergie-Anlagen beziehen.

Antragsberechtigt sind den Unterlagen zufolge sowohl kleine, als auch mittlere Unternehmen, die ihren Sitz, ihre Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben. Die Gesamtkosten des Vorhabens müssen mehr als 200.000 Euro betragen, dürfen aber die 10-Millionen-Grenze nicht überschreiten. Die Zuwendung beträgt 40 Prozent bei mittleren Unternehmen und 50 Prozent bei kleinen Unternehmen.

Wie aus der Richtlinie weiter hervorgeht, besitzt Schleswig-Holstein bereits einen jährlichen Erneuerbaren-Anteil am Bruttosstromverbrauch von über 150 Prozent. In mehr als zwei Dritteln des Jahres wird demnach mehr erneuerbarer Strom erzeugt, als in dem Bundesland verbraucht werden kann. „Daher wird eine systemdienliche Lastverlagerung angestrebt, bei der zu Hochzeiten des schwankenden Stromangebotes aus erneuerbaren Energien lokal gespeichert werden kann. In Zeiten von niedrigem volatilem Stromangebot wird systemdienlich auf der Netzebene des Stromspeichers sowie den unterlagerten Netzebenen elektrische Energie zur Nutzung zurückgespeist“, heißt es in dem Papier.

„Bislang klafft vor allem für kleinere Speicher im ein- oder zweistelligen Megawattbereich aktuell noch eine Wirtschaftlichkeitslücke. Die schließen wir hiermit“, so Joschka Knuth (Bündnis 90/Die Grünen), Staatssekretär für Energiewende und Klimaschutz in Schleswig-Holstein. Speicher seien für Schleswig-Holstein ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem klimaneutralen Industrieland im Jahr 2040.

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