Das Bundeswirtschaftsministerium hat zu zwei Referentenentwürfen die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet: zu den geplanten Änderungen des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) und der Marktstammdatenregisterverordnung. Die Vorhaben enthalten unter anderem Maßnahmen zum Bürokratieabbau, zur Vereinfachung von Netzanschlüssen und zur Beschleunigung des Netzausbaus. Schon am Freitag hat sich der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) geäußert und bezeichnete die Vorhaben, die neben dem EnWG auch das EEG berühren, als „starken Aufschlag mit Nachbesserungspotenzial“. Es gebe viele positive Ansätze, wie entscheidende Aspekte des deutschen Energiemarktes neu geregelt werden könnten.
Dass das Thema Energy Sharing endlich angepackt wird, findet der BEE besonders begrüßenswert. Denn Energy Sharing erlaube es regionalen Stromverbrauchern wie Privathaushalten, Kommunen oder kleinen und mittleren Unternehmen, sich zu Bürgerenergiegesellschaften zusammen zu schließen, gemeinsam Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu betreiben, die Energie zu verteilen und zu verbrauchen.
Schwächen habe der Referentenentwurf jedoch im Bereich der Netzverknüpfung, so der BEE. Zwar würden die Bedingungen für den Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen verbessert und viele Punkte adressiert, die im Branchendialog zur Beschleunigung von Netzanschlüssen mit Ministerium und Netzbetreibern erarbeitet worden seien. Beispielsweise könne der verpflichtend und einheitlich ausgestaltete Kapazitätsreservierungsmechanismus einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den Netzanschluss zu beschleunigen. Positiv sei neben einer verbesserten Transparenz und verbindlichen Fristen im Netzanschlussverfahren auch, dass die Verteilnetzbetrieber künftig über ein zentrales Online-Tool zunächst unverbindliche Netzanschlussauskünfte erteilen und so darüber informieren sollen, welche Anschlusskapazität an einem Netzverknüpfungspunkt zur Verfügung steht und welche Alternativen es gibt. Bei innovativen Netzanschlusskonzepten bleibe der Entwurf jedoch hinter den Möglichkeiten zurück.
„Die vom BEE vorgeschlagene Überbauung der Verknüpfungspunkte mit mehreren Erneuerbare-Energien-Anlagen, flankiert von Speichern und Sektorenkopplung, ist im Entwurf nicht enthalten“, kritisierte zudem BEE-Präsidentin Simone Peter. Hier werde eine große Chance vertan, die bereits bestehende Netzinfrastruktur effizienter zu nutzen und somit zu einem schnelleren und kostengünstigeren Ausbau der Erneuerbaren beizutragen. Peters vermisst zudem Maßnahmen für die Direktvermarktung sowie den Umgang mit negativen Strompreisen.
„Wichtig, um die Energiewende zu beschleunigen sind insbesondere die Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Noch immer verzögern überbordende Bürokratievorgaben unnötig Genehmigungsverfahren und bremsen damit die Energiewende und den Ausbau der Netze“, so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae. Auch die weiteren Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus und zur Vereinfachung von Netzanschlüssen sind aus ihrer Sicht positiv, denn es sei zentral für eine auch künftig sichere Stromversorgung, dass der Aus- und Umbau der Stromnetze mit dem Erneuerbaren-Ausbau Hand in Hand gehen. „Kritisch sehen wir die erneut sehr kurze Frist für die Verbändeanhörung. Eine angemessene Prüfung durch die Praxis ist bei einem so umfassenden Gesetz in der Kürze der Zeit kaum möglich“, so Andreae. Der Entwurf für die lange erwartete EnWG-Novelle umfasse eine Vielzahl an Maßnahmen aus den unterschiedlichsten Bereichen. Diese werde der BDEW in den kommenden Wochen genau prüfen.
Stellungnahmen zu den noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmten Entwürfen können laut Bundeswirtschaftsministerium bis einschließlich 10. September eingereicht werden. „Zudem wird derzeit innerhalb der Bundesregierung diskutiert, ob eine Ausweitung der mit dem sogenannten „Solarpaket 1“ eingeführten naturschutzfachlichen Mindestkriterien auch auf ungeförderte Photovoltaik-Anlagen erfolgen sollte. Auch hierzu können Stellungnahmen abgegeben werden“, teilte das Ministerium noch mit.
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Wenn ich das Wort -> Bürokratieabbau lese, speziell in DE…
… bekomme ich jedes Mal mehr Lachfalten
@Uwe Dyroff
Haben Sie nicht gerade die Prosumer Regelung in Österreich gelobt. ?? Die scheint ja bei uns nun auch so geplant zu sein. Bin mal gespannt ob das so zum Gesetz wird. Den großen Playern wird das sicher nicht gefallen, wenn die Eigenerzeuger und Verbraucher , auch noch ihren Überschuss selbst verkaufen können.
@Hans Diehl.
„Haben Sie nicht gerade die Prosumer Regelung in Österreich gelobt. ??“
Wo habe ich etwas gelobt?
Ich habe einfachste (technische) Fragen gestellt.
Und diese Fragen kann oder will mir keiner beantworten.
Uwe Dyroff.
Sorry, das war meine Fehlinterpretation.
Schauen Sie mal hier, das Folgende steht im Referentenentwurf.
Zitat:…(3) Die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen stellen sicher, dass die gemeinsame Nutzung von Energie nach Absatz 1 1. ab dem 1.Juni 2026 innerhalb des Bilanzierungsgebietes eine Elektrizitätsverteilernetzbetreibers und 2. ab dem 1. Juni 2028 innerhalb des Bilanzierungsgebietes eines Elektrizitätsverteilernetzbetreibers sowie in dem Bilanzierungsgebiet eines direkt angrenzenden Elektrizitätsverteilernetzbetreibers in derselben Regelzone ermöglicht wird. Zitat Ende.
Bin mal gespannt was sie sich da einfallen lassen. Seither wird die nach Abs. 11 erzeugte Energie noch außerhalb der Bilanzierungsgebiete, an der Börse verramscht. Da wäre ja der „Fellche“ KO Schlag von 2010 plötzlich auf dem Prüfstand.
Die Autorin macht -unterbewusst- einen Witz nach dem Anderen über sich selbst:
Sie plädiert einerseits Gebetsmühlen – artig noch und nöcher für Bürokratie-Abbau — und geht doch der längst sehr ausgefuchsten Bürokratie-Gebärmutter stetig auf den Leim – wie wohl über 99% „von uns “ ?! — Denn … :
1. Was benötigt man denn „zwecks Vereinfachung NetztAusbau“ —> „neue“ Bürokraten
2. „Beschleunigung Netzausbau“ —-> neue Bürokraten
3. „Netzanschlussauskünfte erteilen“ —-> „neue“ Bürokraten
4. „Massnahmen für Direkt-Vermarktung“ —> „neue“ Bürokraten
5. „Weitere Massnahmen“ —-> „neue Bürokraten“
Ich war mal mit einer cleveren Bürokratin mit grossem Freundeskreis verheiratet-
und bekam bei so manchem von deren „Smalltalks“ mit,
wie „man“ sich beispielsweise —! ! ! und tasächlich auch in aller Unschuld ! ! ! — bei „neuen, besseren, zukunftsträchtigeren Vorhaben“ schon im Vorfels darauf freute, einige Verwandte und Spezerl DA-bei „mit-unterbringen zu können“ .
Mal ein krasses Beispiel zu einem „selbstbefriedigenden Beamtengestz“:
Wird ein Beamter für invalide + Dienst-unfähig erklärt, ist DAS „ein Verwaltungsakt, der nicht mehr rückgängig gemacht werden kann—
so, dass beispielsweise deutsche Lehrer, die aus „burnout“ dienstunfähig wurden“ – wenn schlau– nach Schweiz/Österreich umsiedlen und dort wieder gegen gutes Geld lehren können + BeamtenPension aus Deutschland.
oder: ein beamteter Gefängnisaufseher -Rechtshänder- renkt sich den Dauen so immens aus, dass dauerhaft „dor“ etwas behindert —Schusshand behindert– geht in Pension– kann sich fröhlich in zivilen Jobs dazuverdienen, was beliebt.
Und DU, „einfacher Bürger“ — DU wirst -wenn noch jung genug–
erstmal darauf gecheckt, ob man Dir eine andere Arbeit (wie Büro statt Werkstatt) „geben kann“. Falls nicht, wirst DU etwa alle 2 Jahre vom beamteten Arzt neu gecheckt, ob nicht doch wieder -wenigstens teilweise– weitermalochen kannst.
Also, liebe Mitbürger, die ihr noch an hartes, produktives Arbeiten gewöhnt seit, wacht auf:
Bürokratie-Abbau ist nach meiner „sehr wachen Lebenserfahrung“ (hab das 80. Jahr längst hinter mir) nur auf einem einzigen Weg möglich: Etwa jede 20. frei werdende Bürokraten-Stelle einige Zeit lang NICHT mehr neu besetzen und/oder tätige Beamte „so optimal wie möglich beschäftigen und auslasten—
DAS soll -bitte- nicht als Bürokraenschelte verstanden werden —
denn WIR machten und machen ES Denen einfach zu leicht — WIR verführen DIE stetig ! ! ! — Siehe meine Anmerkungen zum Verfasser dieses Artikels —
also -bitte- endlich aufwachen und aktiv werden, ihr einfachen Bürger,
anstatt, „wie hier“ nur schelten / und gleichzeitig „fördern wollen“ !
Alles Gute – und Glück auf !
Wolfgang Gerlach
Etwa jede 20. „frei werdende“ Bürokraten-Tätigkeit über längere Zeit nicht mehr neu besetzen —
„Bei den Bürokraten“ relativ hohe Prämien ausschreiben – für Vorschläge, die zu Aufwands-reduzierung und Stellen-Abbau führen, ohne dass „Schaden“ entstehen könnte.
Alles Gute – und Glück auf !
Wolfgang Gerlach
Die ganzen wirren Bindestriche in Ihrem Kommentar erschweren das Lesen. Warum machen Sie sich die Mühe wenn Ihre Beiträge unlesbar sind für andere?
Und Ihr wirrer Beitrag hat jetzt was genau mit den geplanten Gesetzesnovellen zu tun? Gibt es von Ihnen auch konstruktive Kritik dazu?
Die Einspeisevergütung wird wohl abgeschafft bevor die beschlossene Erhöhung von der EU ihre Zustimmung bekommt……..
Frau Hannen, haken Sie doch mal nach wie hier die weitere Vorgehensweise ist nach Stichtagen…..
Zitat: ### Dass das Thema Energy Sharing endlich angepackt wird, findet der BEE besonders begrüßenswert.### freut mich auch, aber es sollte schon lange übernommen worden sein, laut EU REDII. Der Vorgänger im Wirtschaftsminesterium hat sogar behauptet, es wurde übernommen. War eine Lüge. Bin mal gespannt was nun dabei herauskommt. Vielleicht schauen die mal nach Österreich. @Herr Diehl – „Bin mal gespannt was sie sich da einfallen lassen“ ich auch 🙂 vor Allem, der Messstellenbetreiber muss ja von dem Messwert von B ( Bezug ) etwas abziehen, was der Einspeisende ( A ) geliefert hat. Woher weiß er den Wert? usw, usw —- das Einfachste ist ein Kabel zum Nachbarn legen – auf einen separaten Stromkreis – welcher dort NICHT mit dem Netz verbunden ist. Dann die Leistung messen – aber Achtung: Stromsteuergesetz §9
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/sites/default/files/Generalzolldirektion_Informationspapier_Stromsteuerbefreiung_170221.pdf
BotU schreikbt.
das Einfachste ist ein Kabel zum Nachbarn legen – auf einen separaten Stromkreis – welcher dort NICHT mit dem Netz verbunden ist. Dann die Leistung messen – aber Achtung: Stromsteuergesetz §9
@ BotU
Beim Nachbarn direkt ins Hausnetz, wäre eine Lösung, aber was wird, wenn der Abnehmer drei Straßen weiter zu Hause ist, oder sogar in einem nächsten Bilanzkreis, wie das ab 2028 möglich sein soll.
Siehe dazu meinen folgenden Kommentar vom 02 Sept. um 12.39 Uhr.
https://www.pv-magazine.de/2024/08/30/referentenentwurf-aenderungen-an-enwg-und-eeg/#comments
BotU und Hans Diehl:
Nein ! nicht „beim Nachbarn ist Hausnetz“ , sondern beim Nachbarn in „einen Inselbereich“,
welcher manuell oder automatisch von Insel-Betrieb auf Netzbetrieb umschaltbar ist !
SO bleibt fast aller SolarStrom „eigen“ — und nur bei zu wenig Eigenenergie wird Netzstrom genutzt-
was eine ganz einfache Umkehr des seitherigen
„an den Netzbetreiber selbst verschenken müssens“
in für den Pv-Betreiber faire Partnerschaft ist !
Alles Gute – und Glück auf !
Wolfang Gerlach
Zum Kommentar von Hendrik, den meine zu vielen Bindestriche verwirrten:
Liber Hendrik, es tut mir -für Sie- in der Seele weh, dass Sie durch Bindestriche wohl ernsthaft verwirrt werden können – und wünsche Ihnen von Herzen baldige, gute Besserung. —
UND ich „verbuche“ Ihren Kommentar als „Lob“ zum sachlichen Inhalt Inhalt meines Kommentars – und danke Ihnen herzlichst dafür !
Gute Besserung – und alles Gute für Sie !
Wolfgang Gerlach
Super Kommentare; leider alle am eigentlichen Thema des Artikels vorbei!
Hat Jemand die geplanten Änderungen des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) wirklich gelesen?
Für mich war die entscheidende Änderung mit dem Begriff „Regelzonenverantwortung „!
Eine Einteilung oder Benennung der Regelverantwortungszonen war leider nicht zu ersehen?
Werden die Verantwortlichen genügend Eingriffverfügung haben?
Werden die Verantwortlichen zu der Einbindung einer „Rückfallebene“ verpflichtet?
Strom, Spannung, Unterspannung haben im Allgemeinen recht kurze Reaktionszeiten; im ms Bereich! Wird das Alles so passen?
Die eigentlichen Probleme mit der Energieerzeugung durch die Erneuerbaren durch diese Novelle werden leider nicht wirklich angegangen:
1) Schutz vor Überlast bzw Blackout.
2) Adäquate Bezahlung der Erneuerbaren gemessen an den Verkaufspreisen; bei mehr als 50% Lieferung an der Börse vorbei, scheint nicht sachgerichtet!
3) Ausbau von Kapazität der E-Versorgung von Erzeugern oder auch Verbrauchern in akzeptabler Zeit; Anschluss und Versorgung.
Physikalisch wird der Strom der Nachbar PV-Anlage und der 12 Windkraftanlagen bei uns ums Dorf sowieso bei mir verbraucht. Nur bilanziell fließt der halt an den Spotmarkt und mein Stromversorger beliefert mich mit Strom den er sonst wo eingekauft hat.
Wenn man es genau machen will braucht man überall Smartmeter und der Realverbrauch wird mit dem Erzeuger verrechnet, der dann weniger einspeist und die Abnehmer weniger Strom vom Versorger beziehen.
Thomas I schreibt.
Hat Jemand die geplanten Änderungen des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) wirklich gelesen?
@ Thomas I
Ja ich habe gelesen, und mir die folgende Passage kopiert
Zitat:(3) Die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen stellen sicher, dass die gemeinsame Nutzung von Energie nach Absatz 1 1. ab dem 1.Juni 2026 innerhalb des Bilanzierungsgebietes eine Elektrizitätsverteilernetzbetreibers und 2. ab dem 1. Juni 2028 innerhalb des Bilanzierungsgebietes eines Elektrizitätsverteilernetzbetreibers sowie in dem Bilanzierungsgebiet eines direkt angrenzenden Elektrizitätsverteilernetzbetreibers in derselben Regelzone ermöglicht wird.
Zitat Ende.
Für mich einmal mehr eine Bestätigung meiner Thesen. Nichts geht, bevor die Erneuerbaren wieder in die Bilanzkreise der Versorger gewälzt werden, wie das bis 2010 der Fall war.
Hans Diehl
Ich kann mit Ihrem Kommentar leider Nichts anfangen.
Bitte versuchen Sie es bitte nocheinmal; aber bitte ohne“ Faulem Ei“ oder „Vermächtigungsverordnung“
@ Thomas I
Das heißt nicht mehr und nicht weniger, als dass die Netzbetreiber dafür sorgen müssen, dass ein EEG Stromerzeuger in einem Bilanzkreis seinen erzeugten Strom nicht nur für sich verbrauchen kann, sondern auch noch einen weiteren Verbraucher bedienen kann. Und ab 2028 sogar noch an einen Verbraucher im, angrenzenden Bilanzkreis liefern kann.
Um das zu ermöglichen, muss der EEG Strom erst mal wieder in die Bilanzkreise gewälzt werden, von wo er 2010 ausgelagert wurde. Sie sehen es geht nun mal nicht ohne das „Faule“. zu korrigieren.
Oder hätte ich den letzten Satz jetzt weglassen sollen ?