Bayern erweitert Energie-Atlas um besonders geeignete Flächen für neue Photovoltaik-Anlagen

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Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) sieht Bayern „auf Kurs für ein weiteres, sehr starkes Solarjahr“. Wie das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am Mittwoch mitteilte, wurden im Freistaat im ersten Halbjahr 2024 mehr als 90.000 neue Anlagen mit zusammen 1,7 Gigawatt Leistung errichtet. Die insgesamt installierte Solarleistung in Bayern liege damit bei rund 24,3 Gigawatt. Ein neuer Baustein im Energie-Atlas soll künftig den weiteren Ausbau der Solarenergie unterstützen: eine bayernweite Übersichtskarte, die unverbindlich Potenzialflächen für die Planung und Errichtung von klassischen Freiflächen-Photovoltaikanlagen zeigt.

Diese Photovoltaik-Freiflächenkulisse soll dem Ministerium zufolge nach bayernweit einheitlichen Kriterien eine erste Orientierung und Bewertung von Flächen für ihre voraussichtliche Eignung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ermöglichen. Die Planungsgrundlage kann demnach auch als Basis für detailliertere, regionale und lokale Steuerungskonzepte dienen. Ergänzend und ebenfalls ganz neu stehen weitere Karten zur Verfügung. Diese zeigen zum Beispiel Randstreifen entlang von Autobahnen und Schienen sowie landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete, privilegierte Flächen für Freiflächenanlagen nach Baugesetzbuch oder auch Gebiete, in denen bereits regionale Steuerungskonzepte bestehen.

„Damit stellen wir eine Informationsquelle bereit, die für mehr Klarheit in der Praxis sorgt und den Neubau von Solaranlagen beschleunigen wird“, so Aiwanger. Die neue Photovoltaik-Freiflächenkulisse ergänze das umfangreiche Angebot im Energie-Atlas Bayern, das im Mai 2024 bereits um eine Potenzialdarstellung für Solarenergie auf Dachflächen erweitert worden sei. Aiwanger wiederholte bei der Vorstellung seine Forderungen nach mehr Unterstützung für die Photovoltaik: „Einige Regelungen können nur auf Bundesebene geändert werden. Im Speziellen fordern wir eine Stärkung der schwimmenden Photovoltaik und Vereinfachungen bei der steuerlichen Behandlung von mit Photovoltaik bebauten Freiflächen.“

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