Im Herbst 2023 meldeten die Übertragungsnetzbetreiber ihren erwarteten Finanzierungsbedarf für das EEG-Konto in diesem Jahr beim Bundeswirtschaftsministerium. Sie gingen von 10,6 Milliarden Euro für 2024 aus und nahmen dabei einen durchschnittlichen Börsenstrompreis von 12 Cent pro Kilowattstunde an. Doch bereits zu Jahresbeginn stellte sich heraus, die veranschlagten Mittel werden nicht ausreichen. Zusätzlich würden weitere knapp 8,8 Milliarden Euro gebraucht, um das EEG-Konto ausgeglichen zu halten. Diesen Betrag ermittelten die Übertragungsnetzbetreiber, indem sie nun einen Strompreis von 7 Cent pro Kilowattstunde für das laufende Jahr annehmen.
Diese überplanmäßige Ausgabe wird zunächst auf einem vorläufigen Deckungskonto des Klima- und Transformationsfonds (KTF) verbucht, das bis Ende des Jahres durch Minderausgaben und Mehreinnahmen im KTF auszugleichen ist, wie aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervorgeht. Daneben sei im Entwurf des Nachtragshaushalts eine Zuweisung an den KTF vorgesehen. Demnach sollen Mehrausgaben für das EEG-Konto und Mindereinnahmen aus dem europäischen Emissionshandel im Umfang von insgesamt 10,375 Milliarden Euro ausgeglichen werden.
Für das kommende Jahr geht die Bundesregierung von einem EEG-Finanzierungsbedarf von 15,9 Milliarden Euro aus. Sie hat dabei einen durchschnittlichen Börsenstrompreis von 9 Cent pro Kilowattstunde angelegt, wie aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums hervorgeht. Allerdings betont das Ministerium weiter, dass der EEG-Finanzierungsbedarf sehr volatil sei. Veränderungen in substanziellen Größenordnungen sowohl nach oben als auch nach unten seien im Laufe des Jahres immer möglich. Daher seien die Übertragungsnetzbetreiber vertraglich verpflichtet, die Kostenentwicklung kontinuierlich zu überwachen und der Bundesregierung monatlich zu berichten.
Ergeben die Meldungen einen höheren Liquiditätsbedarf, werden die Ratenzahlungen des Bundeswirtschaftsministeriums an die Übertragungsnetzbetreiber entsprechend angepasst. Aus den öffentlichen Daten zum EEG-Konto geht hervor, dass im ersten Halbjahr mehr als 9,8 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt an die Übertragungsnetzbetreiber zur Stabilisierung des Kontos überwiesen wurden. Die monatlichen Abschläge bewegten sich dabei zwischen 530 Millionen Euro im Februar und 3,36 Milliarden Euro im Mai.
Das Bundeswirtschaftsministerium betont, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Aussage über den tatsächlichen Mehrbedarf in diesem Jahr zur Deckung des EEG-Kontos möglich sei. Allerdings leitete die Bundesregierung bereits im Mai das Verfahren zur Beantragung einer überplanmäßigen Ausgabe ein, weil sich zu diesem Zeitpunkt die Entwicklung des EEG-Kontos verstetigt und bestätigt habe, heißt es in der Antwort.
Die CDU/CSU-Fraktion hatte in ihrer Anfrage auch um eine Auflistung der zehn höchsten überplanmäßigen Ausgaben, die die Bundesregierung in den letzten 20 Jahren getätigt hat, gebeten. Die als Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis verbuchten 8,769 Milliarden Euro schaffen es dabei auf Platz drei hinter der „Aufbauhilfe 2021“ und den Ausgaben zum Arbeitslosengeld II im Jahr 2005.
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Ich weiß nicht, was daran unerwartet sein soll, dass der Strompreis zurückgeht. Wenn immer mehr Strom produziert wird (der Rückgang der Produktionskapazität von Kern- und Kohlekraftwerken wird durch den Aufbau von Erneuerbaren überkompensiert), aber viel zu wenig Speicher gebaut werden, um diese Mehrproduktion aufzunehmen, war das zu erwarten.
Es war ein Fehler, dass der Bundeshaushalt den vollständigen Defizitausgleich auf dem EEG-Konto übernommen hat. Das sind Steuergelder mit der Gießkanne ausgeteilt an alle, ob sie es nötig haben oder nicht. Mehr als die Vergangenheitskosten, die dadurch entstehen, dass ältere Anlagen noch wesentlich höhere Vergütungen garantiert bekommen haben, als wenn sie heute gebaut würden, hätte der Bundeshaushalt nicht übernehmen sollen. Und schon gar nicht die Beträge, die ausschließlich entstehen, weil der Strom an der Börse immer weniger erlöst. Von dieser Preissenkung profitieren alle Stromverbraucher, da könnten sie auch eine EEG-Umlage bezahlen, die diese Preissenkung kompensiert. Denn die Kosten bleiben ja die gleichen, die müssen bezahlt werden. Jetzt werden sie vom Bundeshaushalt bezahlt, der damit Strom heruntersubventioniert.
JCW schreibt.
Es war ein Fehler, dass der Bundeshaushalt den vollständigen Defizitausgleich auf dem EEG-Konto übernommen hat.
Und schon gar nicht die Beträge, die ausschließlich entstehen, weil der Strom an der Börse immer weniger erlöst.
@ JCW
Sie verstehen leider die Zusammenhänge nicht. An anderer Stelle loben Sie noch die Umsätze auf dem EEG Konto als Allheilmittel, und wissen offenbar gar nicht, dass das was Sie jetzt beanstanden, in diesen Umsätzen versteckt ist. Auf dem EEG Konto werden nämlich Umsätze aus Ramschware generiert. Aus EEG Strom der seit 2010 separat an der Börse wie Überschuss verkauft werden muss, und entsprechend Mindererlöse, das heißt auf dem EEG Konto Defizite verursacht.
Sie schreiben wie folgt.
Zitat JCW Die Umsätze auf dem EEG-Konto sind genau diese Bezahlung der EEG-Anlagen, die den Strom produzieren, den die Verbraucher haben wollen. Zitat Ende.,
Anstatt zu empfehlen, man sollte meine Kommentare hier besser übersehen, würde ich Ihnen raten diese selbst zu lesen, und verstehen, sonst hinken Sie weiterhin hinterher.
Ich habe zwar nicht die Umsätze kritisiert, sondern deren Übernahme durch den Bundeshaushalt, aber sonst haben Sie sicher recht. Vor allem, dass die Erneuerbaren an der Börse separat verkauft werden, ist eine Erkenntnis, die nur Sie haben und deshalb besonders wichtig.
Überschrift des Artikels.
Der unerwartete Rückgang beim Strompreis führte zu überplanmäßigen Ausgaben von knapp 8,8 Milliarden Euro im Bundeshaushalt, die zum Ausgleich des EEG-Kontos benötigt werden. Zitat Ende.
Hallo ihr Freunde des EEG Konto, lasst Euch mal aufzeigen, wie die „Nebelkerze“ EEG Konto nur die Energiewende „Kosten“ aufzeigt, und den „Nutzen“ verbirgt. Wie die 8,8 Milliarden mit dem System bis 2010 – nach dem Kosten/Nutzen Prinzip – zu Buche schlagen würden, versuche ich im Folgenden deutlich zu machen.
Bis 2010 wurde EE Strom „physisch“ in die Bilanzkreise der Versorger gewälzt, die mussten den vergüten, und ihren fossilen Restbedarf an der Börse beschaffen. Die „Mehrkosten“ die in ihrem Vertriebsportfolio dabei anfielen, war die EEG Umlage. Wenn die Börsenpreise Merit Order bedingt gesunken sind, wie das gegenwärtig immer öfter der Fall ist, können die ihren fossile Restbedarf ja auch immer billiger kaufen, so dass der kompensierend auf die Vergütungen wirkt.
Ich hab schon öfter mal das fiktive Kosten/Nutzen Beispiel gepostet.
Hier noch einmal.
1) ohne EEG-Strom: Es werden an der Börse 100 kWh zu je 0,25€/kWh gehandelt. Das macht eine Gesamtpreis von 25,00€
2) mit EEG-Strom: Es werden 50 kWh nach EEG für durchschnittlich 0,30€/kWh eingespeist und an der Börse die restlichen 50 kWh für nur noch 0,20€/kWh.
Der EEG-Strom kostet 15 €, der Rest an der Börse 10,00€, macht zusammen 25, 00
Nach dem Kosten/Nutzen Prinzip, das bis 2010 für die Umlage galt, kann sich jeder selbst ein Bild machen, wie seit 2010 für die Energiewende Geld verbraten wird.
Das Dreiste dabei ist, das EEG Konto verbirgt nicht nur den Nutzen, sprich die sinkende Börsenpreise, sondern wandelt diesen „Nutzen“ wegen der größer werdenden Differenz zu den Vergütungen auch noch zu „Kosten“ um. Kosten die der Staat mit Milliarden finanzieren muss.
Sie verwenden die Begriffe „Kosten“ und „Nutzen“ falsch. Ein sinkender Preis ist kein Nutzen. Das ist ein sinkender Preis und der kann für den Käufer zu sinkenden Kosten führen. „Nutzen“ ist das, was der Strom dem Käufer an Nutzen bringt, den er nicht hätte, wenn er diesen Strom nicht zur Verfügung hätte. Je höher der Nutzen ist, desto besser für die Volkswirtschaft. Wenn er aber niedriger ist als die Kosten, dann geht die Volkswirtschaft den Bach runter. Dann muss man entweder die Kosten senken, wenn das noch geht, oder Anwendungen mit geringem Nutzen müssen gestrichen werden. Im Privatbereich sehen wir Strom als sehr nützlich an, weshalb wir bereit sind, noch Preise zu bezahlen, die höher liegen, als wir das in den vergangenen Jahrzehnten mussten. In der Industrie gilt das nicht im gleichen Maße. Wo der Strom einen wesentlichen Anteil an den Produktionskosten hat, kann ein zu hoher Preis bewirken, dass die Kosten den Nutzen übersteigen. Das hat dann zur Folge, dass das Unternehmen seine Tätigkeit einstellen muss.
Wenn Sie hier ernst genommen werden wollen, sollten Sie „Nutzen“ im betriebswirtschaftlichen Sinne verwenden. Im umgangssprachlichen Sinne verwendet, wird es zur inhaltslosen Schwurbelei.
Ja aber das führt doch auch gleichzeitig noch zu einem anderen Phänomen:
Dass das Betreibenbder dreckigen Kohlekraftwerke so teuer ist (Gewinn so niedrig) das die Kohle nicht läuft wenn es nicht unbedingt sein muss.
Durch den Wegfall des Atomstrom ist der Strompreis so oft so viel billiger geworden das wir Q1 2024 30%! weniger liefen als im Q1 2023 und knapp 40%! weniger als im Q1 2022.
Und wer hat den die EEG Umlage gezahlt? Der Großteil der Industrie also die Hauptabnehmer waren ja ausgenommen, d.h. überproportional viel haben es die Bürger bezahlt. Wenn wir davon ausgehen das 70% des Stromverbrauch die EEG übernehmen wären das 310 TWh die 20 Mrd € Mehrkosten tragen müssten dann hätte die EEG-Umlage dieses Jahr um 6,5c/KWh erhöht werden müssen!
Dann (inkl. bisherigen EEG-Umlage) hätten wir jetzt definitiv 40-45c/KWh Strompreise für Privatkunden + Jahresgebühr und nicht Neukundenpreise von 25-30c/KWh.
Teurer Spaß? Vielleicht, aber lieber geht so das Geld an die EE-Ausbauer als ansonsten an die Kohlekraftwerksbetreiber.
JCW schreibt.
Sie verwenden die Begriffe „Kosten“ und „Nutzen“ falsch. Ein sinkender Preis ist kein Nutzen. Das ist ein sinkender Preis und der kann für den Käufer zu sinkenden Kosten führen.
@ JCW
Doch, …im Sinne der Energiewende ist ein sinkender Preis der Hauptnutzen.
„Sie „ sehen die Begriffe „Kosten und Nutzen“ falsch, weil Sie zu kurz denken, und nicht das Ziel mit einbeziehen. Das zu finanzierende Produkt ist die Energiewende. Dabei entstehen Kosten in Form von Vergütungen für die Anlagenbetreiber. Der Nutzen der daraus hervorgeht sind zunehmende Erneuerbare, mit sinkenden Börsenpreisen. Auf dem EEG Konto wird dieser Nutzen in Form von sinkenden Preisen, aber zu Kosten umgewandelt, weil dadurch die Differenz zu den Vergütungen größer wird, die der Staat mit Milliarden finanzieren muss.
Der Merit Order Effekt, den die Erneuerbaren auslösen, ist die Seele der Energiewende. Und dieser Effekt wurde mit dem EEG Konto ins Gegenteil verwandelt. An dieser Tatsache führt kein Weg vorbei.
Wir warten dann mal auf das betriebswirtschaftliche Lehrbuch von Ihnen, in dem „Nutzen“ entsprechend umdefiniert wird. Wird sicher Epoche machen!
JCW schreibt.
Wir warten dann mal auf das betriebswirtschaftliche Lehrbuch von Ihnen, in dem „Nutzen“ entsprechend umdefiniert wird. Wird sicher Epoche machen!
@ JCW
Da muss nichts umdefiniert werden, das entspricht alles schon den Tatsachen.
Schauen Sie mal was da bei Kosten/Nutzen steht
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=Kosten%2FNutzen
Zitat: Bei einer Kosten-Nutzen-Analyse stellt man die Kosten für ein Projekt oder eine Maßnahme dem Nutzen gegenüber. Dies dient dem Zweck der reinen Bewertung der Wirtschaftlichkeit. Zitat Ende.
Nun Stellen wir mal die Kosten des Projektes Energiewende dem Nutzen gegenüber.
Die Kosten sind die Vergütungen der Anlagenbetreiber, und der Nutzen ist der EE Ausbau mit sinkenden Strompreisen. Dabei stellt man eindeutig fest, dass mit dem EEG Konto nicht nur der Nutzen, in Form von sinkenden Börsenpreisen unterdrückt wird, sondern sogar noch in Kosten umgewandelt wird. In Milliarden Kosten die der Staat finanzieren muss.
An dieser Tatsache kommt ein gesunder Menschenverstand nicht vorbei. Ich möchte Ihnen den nicht absprechen.
Die Frage ist doch, ob mit der Prognose von 12 bzw. später 7 Cent (Prognosen für 2024) bzw. 9 Cent (aktuelle Prognose für 2025) der Marktwert für Grundlaststrom gemeint ist oder der (niedrigere) Marktwert für den im Zeitverlauf schwankenden Strommix aus EE.
Für den Rest des Jahres 2024 und für 2025 sind die Preiserwartungen laut Future-Markt jedenfalls bei knapp 10 Cent/kWh.
https://www.eex.com/en/market-data/power/futures#%7B%22snippetpicker%22%3A%2228%22%7D
“ indem sie nun einen Strompreis von 7 Cent pro Kilowattstunde für das laufende Jahr annehmen.“ Wenn die das annehmen, dann nehmen sie auch an, dass der Osterhase an Weihnachten kommt. Oder sie sind in der Zeile verrutscht UND sehr optimistisch.
https://www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Energien-und-Umlagen/EEG/Transparenzanforderungen/Marktpr%C3%A4mie/Marktwert%C3%BCbersicht
Die Frage ist doch, ob mit der Prognose von 12 bzw. später 7 Cent (Prognosen für 2024) bzw. 9 Cent (aktuelle Prognose für 2025) der Marktwert für Grundlaststrom gemeint ist oder der (niedrigere) Marktwert für den im Zeitverlauf schwankenden Strommix aus EE.
Für den Rest des Jahres 2024 und für 2025 sind die Preiserwartungen laut Future-Markt jedenfalls bei knapp 10 Cent/kWh.
https://www.eex.com/en/market-data/power/futures#%7B%22snippetpicker%22%3A%2228%22%7D
@JCW: Weshalb hat nur recht, wer den Begriff „Nutzen“ im betriebswirtschaftlich definierten Sinn benutzt?
Ich empfinde es als sehr rechthaberisch darauf herumzureiten.
Dass der Nutzen kein Nutzen ist, ist doch genau der Kritikpunkt.
Um Recht haben geht es nicht, sondern um Verstehen. Wenn jemand mit Kosten/Nutzen-Verhältnis um sich wirft, einem Fachbegriff der Wirtschaftswissenschaften, dann sollte er den Begriff so verwenden, wie er dort – wie in jeder Fachsprache üblich und sinnvoll- relativ eng definiert ist. Wer das nicht tut, will entweder nicht verstanden werden, oder er will mit Fachbegriffen beeindrucken, obwohl der Inhalt lächerlich oder falsch ist, oder er selbst nicht weiß, was er sagen will. Suchen Sie sich aus, was es endlos wiederholt in den Kommentaren von H.D. ist.
Sie haben natürlich Recht: Es wird zur Privatauseinandersetzung und dafür ist hier nicht der Platz. Man kann auch von den Redakteuren nicht verlangen, bei jedem Post zu prüfen, ob das jetzt zum Thema passt, und ob etwas neues drin gesagt wird. Ich überblättere die Posts von H.D. ja im Normalfall, wie das hier sicher die meisten tun (Bestätigungen erwünscht!), aber manchmal kommt mir unverständlicherweise die Hoffnung, man könnte etwas an seinem destruktiven Verhalten ändern. Ein bissl Erfolg hatte ich auch schon, aber es geht sehr zäh.
JCW schreibt
Um Recht haben geht es nicht, sondern um Verstehen. Wenn jemand mit Kosten/Nutzen-Verhältnis um sich wirft, einem Fachbegriff der Wirtschaftswissenschaften, dann sollte er den Begriff so verwenden, wie er dort – wie in jeder Fachsprache üblich und sinnvoll- relativ eng definiert ist. Wer das nicht tut, will entweder nicht verstanden werden, oder er will mit Fachbegriffen beeindrucken, obwohl der Inhalt lächerlich oder falsch ist, oder er selbst nicht weiß, was er sagen will. Suchen Sie sich aus, was es endlos wiederholt in den Kommentaren von H.D. ist.
@ JCW
Gut, dann erklären Sie doch mal was ich nicht verstanden habe, ich bin lernbereit.
Zitat Wiki Bei einer Kosten-Nutzen-Analyse stellt man die Kosten für ein Projekt oder eine Maßnahme dem Nutzen gegenüber. Zitat Ende.
Auf die Energiewende bezogen sind die Vergütungen an die Anlagenbetreiber die Kosten, und der Ökostrom den sie produzieren mit den sinkenden Preisen der Nutzen. Was ist da falsch an meiner Betrachtung ?? Wie gesagt, ich bin lernbereit und warte.
JCW schreibt
Ich überblättere die Posts von H.D. ja im Normalfall, wie das hier sicher die meisten tun (Bestätigungen erwünscht!),
@ JCW
Aha ….deshalb diskutieren Sie auch, z.B beim EEG Konto so hoffnungslos neben der Spur.
Das ist aber eine sehr arogante Diskussionskultur. Wenn man keine Gegenargumente hat überplättert man einfach.
Jetzt reicht es doch!
JWC + Hans Diehl sollten sich besser mal zu einer Gerstenkaltschale zu sammensetzten, um über Unfug und Begriffsdehnung von Kosten und Nutzen aus Sicht des Betrachters zu philosophieren.
Für mich stellt sich der Sachverhalt so dar, dass die BRD durch EEG dem Errichter einer Anlage zum Errichtungszeitpunkt eine für 20 Jahre gesicherte Einspeisevergütung zugesprochen hat.
Dieser Wert lässt sich durch saubere Buchführung und Werte für einen Erwartungshorizont hochrechnen.
Excel kann das!
Die Eckwerte sind alle in der geforderten Eintragung des Martstammregisters vorhanden; Annahmen über wetterabhängige Produktion für die jeweiligen Anlagen sind zu treffen! Das Ergebnis wäre doch eine „Menge“ an jährl. Verpflichtung der EEG-Vergütung!
Frage: gibt es solch eine Bearbeitungsliste im Wirtschaftsministerium; und warum nicht?
Es wird langsam Zeit nach 24 Jahren!!!!
Die Bundesregierung hat hier vor ettlichen Jahren begonnen eine Zusicherung übernommen, die Differenz zu einem üblichen „Marktpreis“ von EEG-Anlagen zu übernehmen bzw. zu organisieren.
Die Gegenfinanzierung eines solchen Konstrukts durch die jährlich zu erwartenden geringeren Martkkosten sollte gemäß des in der Verwaltung so beliebten Umlageprinzipes als EEG-Zuschlag durch einen Aufschlag auf den konsumierten Strom der Beteiligten realisiert werden. Mhm.
Leider wurde der Kreis der Beteiligten letztendlich nur auf die Privaverbraucher reduziert, da das Produzierende Gewerbe wg befürchteter konnkurrenz-verzerrender Belastung nicht in der Lage gesehen und von einer Umlagezahlung ausgeklammert wurde…..
Ebenso wurde die Differenz des zugesagten Einspeisetarifes nicht dem allgem. Marktpreis, sondern einem sep. zu bildendem Börsenstrompreis für Erneuerbare als weiteres verunsicherndes Element unterworfen.
Der wirtschaftliche Gewinn einer solchen Behandlung für EEG-Anlagen bleibt offensichtlich ausschließlich an der Strompreisbörse hängen, anstatt den Beteiligten zu Gute zu kommen.
Hat das Wirtschaftsminsterium eine klare Übersicht über die bisherigen eingegangenen monatl. jährlichen Verpflichtungen? (aus Marktstammregister)
Wann hat das Wirtschaftsministerium die Hoheitsgewalt über die jeweilige Feststellung des aktuellen Stromtarifes an die Strombörse abgetreten; und warum und mit welcher Befugnis überhaupt?
Mit welcher Berechtigung wird der Strompreis für EEG-Anlage separat von allg. Strompreis ermittelt?
Arbeiten die Mittarbeiter an der Strombörse neutral nach Beamtenrecht oder frei nach Wirtschaftsrecht?
JWC, Hans Diehl, sehen Sie einen Punkt, an dem das Wirtschaftsministerium jetzt Etwas in die bevorstehende Novvellierung des EEG einarbeiten sollte? Danke.
Thomas I schreibt.
JWC, Hans Diehl, sehen Sie einen Punkt, an dem das Wirtschaftsministerium jetzt Etwas in die bevorstehende Novvellierung des EEG einarbeiten sollte? Danke.
@ Thomas I
Der essentielle Punkt ist, das EEG Konto muss weg weil es Energiewende kontraproduktiv ist, wie ich mit meinen Kommentaren deutlich gemacht habe.
Thomas I schreibt.
Für mich stellt sich der Sachverhalt so dar, dass die BRD durch EEG dem Errichter einer Anlage zum Errichtungszeitpunkt eine für 20 Jahre gesicherte Einspeisevergütung zugesprochen hat.
Dieser Wert lässt sich durch saubere Buchführung und Werte für einen Erwartungshorizont hochrechnen.
Excel kann das!
Thomas I
Dafür brauchen wir kein Excel, das kann man wie folgt von Hand darstellen.
Die 20 Jahre gesicherte Vergütung sind die Kosten, der Ökostrom und die niedrigen Preise die dadurch entstehen, ist der Nutzen, sprich die Energiewende.
Auf dem EEG Konto wird das aber umgedreht. Da wird der zunehmende Ökostrom, und die sinkenden Preise zu „Milliarden“ Kosten umfunktioniert.
@ Thomas: Sie haben in Ihrer Liste der Einnahmequellen des EEG-Kontos eine vergessen: Die Verkaufserlöse, die die Netzbetreiber für den erneuerbaren Strom an der Börse erlösen. Erst wenn diese Verkaufserlöse geringer sind, als die Vergütungen an die Produzenten, ergibt sich ein Defizit, das früher durch die EEG-Umlage ausgeglichen wurde, zur Zeit aber vom Staat ausgeglichen wird.
Es gibt also neben dem Wetter und dem Zubau von Erneuerbaren-Anlagen noch den Unsicherheitsfaktor Börsenerlöse. Diese drei Faktoren zusammen machten schon zu Zeiten, als im Oktober eines Jahres die EEG-Umlage für das Folgejahr festgelegt wurde, die Prognose sehr unsicher. Die unerwartet stark absinkenden Börsenpreise sorgten dafür, dass jahrelang das EEG-Konto ziemlich dauerhaft mit Milliarden im Minus war. Die unerwartet angestiegen Börsenpreise 2022-23 sorgten dann im Gegenzug für einen (inzwischen abgebauten) Milliardenüberschuss. Das ist aber alles kein Problem. Sowohl der Staat, der derzeit ein anfallendes Minus ausgleicht, als auch die Stromverbraucher, die es vorher ausgleichen mussten, gelten als gute Schuldner. Deshalb ist die Finanzierung des EEG-Konto-Minus kein Problem.
Mit der Übernahme des Defizits durch den Bundeshaushalt wurde, wie oben zu lesen ist, die Anpassung der Prognosen verfeinert. Das Wirtschaftsministerium lässt sich monatlich berichten, statt dass nur einmal im Jahr die EEG-Umlage angepasst wird. Es gibt die angemahnte „Liste“ also, so gut, wie es sie geben kann.
Ein ungelöstes Problem ist Ihnen vielleicht aufgefallen: Das EEG-Konto hat keine Möglichkeit, einen Überschuss aus den Stromverkäufen zu erwirtschaften. Wenn die Verkaufserlöse an der Börse höher sind, als die garantierten Einspeisevergütungen, verkaufen die direktvermarktenden Erzeuger ihren Strom selber, statt ihn den Netzbetreibern anzudienen , und der Mehrerlös wandert in die Taschen der Betreiber. Die Ergebnisse der Ausschreibungen sind sicher auch deshalb oft so niedrig, weil die Bewerber mit solchen Zusatzerlösen rechnen. Da dieser Hoffnungswert aber ihr Risiko erhöht, erhöht das auch ihre Kosten und damit letztlich den Strompreis für die Verbraucher. Eine Lösung sollen die „Contracts for Difference“ bringen, bei denen die Mehrerlöse dem EEG-Konto zugute kommen sollen. Einfacher, d.h. unbürokratischer, wäre es sicher, die Direktvermarktung für Erzeuger, die Garantievergütungen erhalten wollen, abzuschaffen. Warum das nicht Erwägung gezogen wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich befürchte dahinter auch ideologische Gründe, dass die Direktvermarktung als besonders zukunftsträchtig angesehen wird. In meinen Augen ist sie – in Kombination mit einer Garantievergütung – eher die Verwirklichung des Unternehmertraums „Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren“ und deshalb schädlich.
JCW schreibt.
@ Thomas: Sie haben in Ihrer Liste der Einnahmequellen des EEG-Kontos eine vergessen:
Es gibt also neben dem Wetter und dem Zubau von Erneuerbaren-Anlagen noch den Unsicherheitsfaktor Börsenerlöse. Diese drei Faktoren zusammen machten schon zu Zeiten, als im Oktober eines Jahres die EEG-Umlage für das Folgejahr festgelegt wurde, die Prognose sehr unsicher. Die unerwartet stark absinkenden Börsenpreise sorgten dafür, dass jahrelang das EEG-Konto ziemlich dauerhaft mit Milliarden im Minus war.
@ JCW
Nun machen Sie ihre mangelnde Kenntnis zum EEG Konto .aber besonders deutlich. Das EEG Konto war wegen der sinkenden Börsenpreisen, jahrelang mit Milliarden im Überschuss. Zeitweise mit 17 Milliarden. Das weiß jeder der hier liest. Und zwar deshalb, im Überschuss, weil im Oktober für das Folgejahr schon außer dem fixen Vergütungsbedarf, zusätzlich sinkende Börsenpreise in der Umlage prognostiziert waren. Das waren Einnahmen für die es keine Ausgaben auf dem Konto gab. Und heute auch noch nicht gibt, nur nicht mehr in der Umlage versteckt sondern im Milliarden Finanzierungsausgleich durch den Staat.
Schauen Sie mal hier, wie die Umlage ermittelt wird. .
https://www.netztransparenz.de/xspproxy/api/staticfiles/ntp-relaunch/dokumente/erneuerbare%20energien%20und%20umlagen/eeg-umlage/eeg-umlagen%20der%20vorjahre/eeg-umlage%202016/20151015-pressemitteilung-eeg-umlage-2016_und_eeg-vorschau_2016-2020_final.pdf
Zitat:…Die Berechnung im Einzelnen Für das Jahr 2016 wird weiter eine ansteigende Erzeugung an elektrischer Energie aus regenerativen Anlagen prognostiziert. Der Anstieg von über 15 Terawattstunden (von etwa 161 Terawattstunden (TWh) 2015 auf etwa 176 TWh 2016) spiegelt sich vor allem in den Energieträgern Wind an Land, Wind auf See und Biomasse wider. Abzüglich der prognostizierten Börsenerlöse, die sich im Wesentlichen aufgrund des sinkenden Börsenpreises im Vergleich zum Vorjahr um 14% VERMINDERT haben, ergeben sich für das Jahr 2016 prognostizierte Kosten (im Wesentlichen Vergütungen an Anlagenbetreiber abzüglich Gegenwert durch Börsenerlöse) in Höhe von etwa 23,1 Milliarden Euro. Dies entspricht in der EEG-Umlage 2016 einem Anteil von etwa 6,4 Cent pro Kilowattstunde. Zitat Ende.
In 2016 waren es 14% in manchen Jahren waren es bis 22%. die da zusätzlich auf dem Konto eingegeangen sind. Heute zahlt dafür der Staat den Ausgleich zwischen den sinkenden Börsenpreisen und den Vergütungen.
Ich denke, das müssen Sie dem Thomas I nicht erklären, der liest ja meine Beiträge hier.
Es ist schon erschüternd, wir JWC und vor allen Hans Diehl sich mit ihren Ausführungen sich mit dem Wissen des Gestrigen sich in dem Forum halten wollen.
Ja, wir haben weiterhin ein Problem mit dem EEG!
Hat von Ihnen neben der etlichen Profilierungskünste, wie z.B. die Formulierung der nichtssagenden „Nebelkerze“ mit irgend ein Gedanke, wie man den Rechstapparat der EEG von einem „weiter so“ noch abbringen könnte?
Gut gemeine Verbesserungsorschläge, gerne auch von weiteren Diskutanten, währen hier jetzt mal nicht schlecht!
Hans Diehl
ich stelle für mich fest, dass Sie den Text im ges. Kontex nicht verstanden haben, oder wollten!
Eventuell könnte es Ihnen auffallen, daß ein Hinweis auf eine Kalkulationsmöglichkeit mittels Excel über die im Laufe der Jahre eingegangenen Verpflichtungen der beauftragten „buchführenden“ Behörde den vorraussichlichen Einnahmen zu gewiesen werden sollte.
Ein jährlicher „Überraschungseffekt“ der jährl .Mitteilung der Behörde wäre somite abgemildert.
Aber nein, Sie verstehen es wiederholt die Kommentare auf das von Ihnen titulierte „Faule Ei“ zu reduzieren. Schade eigentlich!
Thomas I schreibt.
Aber nein, Sie verstehen es wiederholt die Kommentare auf das von Ihnen titulierte „Faule Ei“ zu reduzieren. Schade eigentlich!
@ Thomas I
Nein, reduzieren ist nur Ihre Wahrnehmung.
Seit 2010 der bekannten Ermächtigungsverordnung gilt „Je niedriger die EE die Börsenpreise senken ( Merit Order Effekt ) desto höher wird die EEG Umlage, neuerdings die Defizite auf dem EEG Konto. Das nenne ich ein faules Ei, das der Energiewende gesetzlich ins Nest gelegt wurde. Da sich dieses „Paradoxon“ wie ein roter Faden, nachteilig durch die gesamte Energiewende zieht, kommentiere ich, an jeder neuen Stelle wo der Faden angekommen ist. Zwangsläufig entsteht bei Ihnen der Eindruck ich würde meine Kommentare auf das eine reduzieren. Tatsächlich zeigt das aber in welcher Breite das „Faule Ei“ die Energiewende belastet. Achten Sie mal darauf. Das faule Ei ist sowohl der Ursprung für die Defizite auf dem EEG Konto, als auch für die Gewinnoptimierungen der Stromkonzerne, die vom Staat finanziert werden.
Siehe hier https://www.ee-news.ch/de/article/27409
oder weshalb die FDP das gesamte EEG abschaffen will, um nur mal drei von vielen Stellen zu nennen, wo der rote Faden schon angekommen ist.
Thomas I schreibt.
Es ist schon erschütternd, wir JWC und vor allen Hans Diehl sich mit ihren Ausführungen sich mit dem Wissen des Gestrigen sich in dem Forum halten wollen.
@ Thomas I
Das wissen von Gestern ist doch Grundlage meiner Kommentare hier. Was finden Sie da erschütternd dran. Erschütternd ist möglicherweise das folgend Gestrige.. Wussten Sie z.B., dass das „Faule Ei“ in dem Maße gar nicht hätte zustande gekommen können, wenn das umgesetzt worden wäre, was schon 2010 im Referentenentwurf zu dieser Änderung gestanden hat, den ich gelesen habe.
Zu dem raus nehmen der EE aus den Bilanzkreisen, und Verkauf an der Börse hat wort/wörtlich gestanden, dass spätestens nach 2 Jahren ein neutrales Unternehmen gefunden sein muss, das die Erneuerbaren diskriminierungsfrei zu Höchstpreisen verkauft. Was ist bis heute geschehen, der Bock ist immer noch der Gärtner. Die Netzbetreiber haben kein Interesse für die EE Höchstpreise zu erzielen, weil sie ja mit Tiefstpreisen ihre Erträge optimieren können.
Da lässt man sich besser von Expertinnen oder Experten beraten, deren Gesamtkonzept eine Planungsgrundlage für mehrere Jahre zulässt.
Die Gesamtkosten eines Tankgutscheins konnte scheinbar auch keiner berechnen. „Zu viel bürokratischer Aufwand“ war das Gegenargument dazu.
Zum Cum-Ex Skandal gibt es auch noch differenziertere Einordnungen durch die direkt beteiligte Staatsanwaltschaft.
Fazit, man muss in Deutschland für die Daseinsvorsorge (teils) schon selber Experte sein, damit man erkennt, ob man von Expertinnen und Experten sachlich richtig und gemeinwohlverträglich beraten wurde/wird. Vorsorglich sollte man, mit politischer Einflußnahme, von Klientelpolitik oder parteilicher Eigennützigkeit für die, jeweils wählerseits aktivierten, Seilschaften ausgehen?
Das erste Einspeisegesetz hatte den Wortlaut „kostendeckende (Einspeise)Vergütung“ und kam ursprünglich aus der, basisdemokratischen, Schweiz. Dort gilt der Begriff weiterhin.
Die kostendeckende Vergütung müsste man für den Marktwert des Jahres 2020 dann auch einigen Neuanlagen im Photovoltaikbereich entgegenhalten (zur Fairness), und gleichzeitig einschränken, dass Betreiberrisiko und Vergütungsausfälle bei negativen Strompreisen (ist der Day-Ahead und Intraday Markt an der Börse denn überhaupt noch eine ‚whole-sale market‘?) auch nach Anlagengrößen differenziert einzuordnen wären.
Faktenbasiert Diskussionen haben dazu leider Seltenheitswert.
Korrektur:
Die kostendeckende Vergütung müsste man für den Marktwert des Jahres 2022 dann auch einigen Neuanlagen im Photovoltaikbereich entgegenhalten (zur Fairness), und gleichzeitig einschränken, dass Betreiberrisiko und Vergütungsausfälle bei negativen Strompreisen (ist der Day-Ahead und Intraday Markt an der Börse denn überhaupt noch eine ‚whole-sale market‘?) auch nach Anlagengrößen differenziert einzuordnen wären.
Zwischen dem Marktwert 2020 (2,9ct) und 2022 (20,8ct) sind signifikante 1000% Unterschied innerhalb der 2 Jahre und verbunden mit gleichzeitigen Umbau des Bilanzierungsverfahrens von Umlageprinzip und Transparenz, für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und Stromkundinnen und Stromkunden, durch das EEG-Bilanzkonto auf CO2-refinanzierten Steuerzuschuss aus dem Klima- und Transformationsfonds (mit Aufstockung durch Steuerrücklagen).
(ist der Day-Ahead und Intraday Markt an der Börse denn überhaupt noch ein ‚whole-volume-sale market‘?)
, Korrektur, womit dann auch der Kontext stimmt (Danke für den Hinweis)
„‚whole-volume-sale market‘“
„(2) Die Übertragungsnetzbetreiber müssen am vortägigen Spotmarkt einer Strombörse über eine marktgekoppelte Auktion mit stündlichen Handelsprodukten für jede Stunde des Folgetages die gemäß aktueller Prognose vorhergesagte stündliche Einspeisung des nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu vergütenden oder nach § 13a Absatz 1a des Energiewirtschaftsgesetzes bilanziell auszugleichenden Stroms vollständig veräußern.“
„(1) Die Übertragungsnetzbetreiber dürfen den nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vergüteten oder nach § 13a Absatz 1a des Energiewirtschaftsgesetzes bilanziell ausgeglichenen Strom nur am Spotmarkt einer Strombörse vermarkten. Sie müssen zur bestmöglichen Vermarktung des Stroms die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns anwenden. Eine gemeinsame Vermarktung nach Satz 1 schließt die Möglichkeit ein, Vermarktungstätigkeiten auf einen anderen Übertragungsnetzbetreiber im Rahmen eines Dienstleistungsverhältnisses zu übertragen.“
dabei treffen sich europaweite Vermarktungsgeflechte und deutsches Recht, aufwendig und weniger billig
(„Billigkeit ergänzt das geschriebene Recht, um Härten zu vermeiden oder sie zu mildern.“
„Das Gegenteil von Billigkeit ist die Unbilligkeit, ein älteres Wort ist Unbill. Sie ist ein der Gerechtigkeit widersprechendes Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung und eine Zwischenstufe zwischen billigem Ermessen und Willkür.“)
„Durch die Einspeisung großer Mengen Strom aus Wind und Photovoltaik sinken die Börsenstrompreise immer häufiger in Bereiche, die die Gestehungskosten des Stroms nicht mehr abdecken und die Wirtschaftlichkeit der Anlagen bedrohen. Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gleicht der Staat diese Differenzkosten aus. Es kommt zum EEG-Paradoxon: Die kostensenkende Wirkung der Erneuerbaren führt zu einer Mehrbelastung des Bundeshaushalts.“
Frage: Und die garantierten Preise, die die „EE-Kraftwerker“ immer noch bekommen sind keine Kosten??
Antwort steht oben
JCW schreibt am 08 Aug. um 14.05 Uhr.
ich überblättere die Posts von H.D. ja im Normalfall, wie das hier sicher die meisten tun (Bestätigungen erwünscht!),
@JCW
Cool bleiben, im Gegensatz zu Ihnen habe ich kein Problem hier mit vollem Namen zu schreiben.
Sicher werden nicht alle hier meine Kommentare lesen, das erwarte ich auch nicht Dazu ist mein Thema zu, komplex, und nicht jeder hat die Zeit sich so eingehend damit zu beschäftigen wie ich das schon seit Beginn der Energiewende 1990 tue.
Aber diejenigen die sie lesen scheinen sie interessant zu finden, wie verschiedene Rückmeldungen zeigen von denen ich einige extra für Sie gesammelt habe.
Hier nur zwei Beispiele von Vielen.
Siehe hier.
https://www.pv-magazine.de/2024/01/11/iwr-grosshandels-strompreise-sind-trotz-atomausstieg-gesunken/#comments
12. Januar 2024 um 15:04 Uhr
Herr Diehl: Die Kritiker wollen das nicht verstehen. Diese Leute wollen das mit Absicht falsch verstehen, damit die „Fakten“ in ihr eigenes „Weltbild“ passen. Ich finde Ihren Elan lobenswert, trotzdem auf Einsicht und Aufklärung zu setzen!
(mein Geduldsfaden mit diesen Mitmenschen ist leider mittlerweile deutlich kürzer geworden)
oder hier.
https://www.pv-magazine.de/2022/11/25/bundeskabinett-beschliesst-strompreisbremse-und-damit-abschoepfungsmodell-fuer-uebergewinne/#comments
Kommentar vom 27. Nov. um19.58 Uhr ZITAT: Was ich nicht verstehe, ist das scheinbare Unvermögen von JCW zu erkennen, dass die Förderung zwar sehr wohl „den Stromverbrauchern (oder dem Steuerzahler)“ getragen werden, aber die daraus resultierenden Gewinne nicht von den Betreibern von Wind- und Solarkraftwerken eingesteckt werden, sondern von denen, die von künstlich niedrigen Preisen profitieren. Und das sind nun einmal diejenigen, welche am Spotmarkt einkaufen dürfen und das sind bekanntlich Spekulanten (Akteure ohne eigene Stromerzeugung und eigenen Stromverbrauch) und Betreiber von konventionellen Kraftwerken, welche dann die eigene teure Produktion substituieren können. Zitat Ende.
Irgendwann werden Sie selbst erkennen müssen was Ihnen entgangen ist, weil Sie meine Kommentare überblättert haben. Ich könnte mir eine lebhafte Diskussion mit Ihnen vorstellen, wenn Sie bereit wären aktuelle Daten und Fakten aufeinander treffen zu lassen.
Ihre Betrachtung zum EEG Konto ist ein aktuelles Beispiel, wo Sie realistische Daten und Fakten ignorieren.
Sollten Ihre erwünschten Bestätigungen ausbleiben, können Sie diesen meinen Kommentar als Ersatz ansehen.
Ein Teil der Rentabilitätsvorteile für Photovoltaikanlageneigentümer wird aus höheren Stromrechnungen aller Gewerbe- und Privatstromkunden und zum Teil auch von Industriestromkunden ermöglicht.
Über Ursachen und Konsequenzen (innerhalb eines rechtlich ordentlichen Ansatzes) kann man sicherlich geteilter Meinung sein, relativ unstrittig dürfte die Erkenntnis vermittelbar sein, daß große Firmen und Konzerne, sowie vermögende Gesellschaftsteile über detailliertere Kenntnisse und größere Ressourcen verfügen, sich steuerlich zu optimieren und Anlageoptionen für die Vermögens- und Investitionssicherung zu aktivieren. Ein Staat, welcher diese Gesellschaftsteile gegenüber Normalbürgern auch noch bevorteilt scheint in größerem Maß unsozial (was teils für Deutschland, anhand offizieller Statistiken, berichtet und bestätigt wird). Das Erstaunen über Auswirkungen einer gespaltenen Gesellschaft muten dazu wie Heuchelei an.
Beispiele dazu findet man (leider) schnell und einfach.
@ gNLuG: Die Spaltung der Gesellschaft wird deshalb vom Staat unterstützt, weil die unteren es nicht kapieren, wie sie über den Löffel balbiert werden, und die oberen es vorsichtig verstecken. Spezialist für solche Hintertürchen ist die FDP, die leider viel zu oft an der Regierung beteiligt ist, obwohl sie Politik für eine ganz kleine Klientel macht. Und selbst diese Klientel wendet sich angewidert ab, wenn sie merkt, wo die FDP-Politik hinführt, so wie 2013, als sie nach der Regierungsbeteiligung aus dem Bundestag flog. Nach dieser Legislaturperiode geht es ihr hoffentlich genauso. Lindner ist allerdings ein Fuchs und findet vielleicht noch einen Dreh, wie er die FDP mit populistischem Geschwätz gerade so über die Hürde hievt.
Ein anderer Grund sind die Leute selbst: Die wählen so jemanden wie Trump oder Lindner, weil sie gerne selbst so frech und rücksichtslos wären. Warum wird in den Medien über pfiffige Verbrecher immer mit einer Mischung von Hochachtung und Mitleid (wenn sie erwischt wurden) berichtet? Weil das ankommt bei den Leuten, die auch gerne andere übervorteilen wollen, wenn sie es heimlich tun können, oder es gesellschaftlich sanktioniert ist. Eigennutz und Verbrechen bzw. soziales Bewusstsein steckt in jedem von uns drin, und wenn wir uns selber betrachten, schauen wir lieber auf letzteres. Aber nicht jeder ist gleichermaßen reflektiert. Aus diesem Zwiespalt resultiert auch das Problem, dass gerne harte Maßnahmen gefordert werden – aber sie sollen die anderen treffen. Wenn sie einen selbst treffen, sinkt die Zustimmung rapide.
Volkstribune wie JFK mit seinem „Frage nicht, …“ können sehr positives bewirken, aber die sind selten, und dann werden sie ermordet.
JCW schreibt.
Ein anderer Grund sind die Leute selbst: Die wählen so jemanden wie Trump oder Lindner, weil sie gerne selbst so frech und rücksichtslos wären.
@ JCW
Bei der Begründung weshalb Sie meine Kommentare überblättern, haben Sie gerade oben wie folgt geschrieben.
Zitat „JCW“ Man kann auch von den Redakteuren nicht verlangen, bei jedem Post zu prüfen, ob das jetzt zum Thema passt, und ob etwas neues drin gesagt wird. Zitat Ende.
Jetzt Stellen Sie die Redaktion selbst vor dieses Problem, denn das Thema hier lautet wie folgt.
„Bundesregierung schätzt Finanzierungsbedarf für EEG-Konto auf 15,9 Milliarden Euro für 2025.“
Mit den Leuten die Trump wählen hat das ja wohl auch nichts zu tun oder??
Übrigens hoffe ich, dass sie die Lektion über die EEG Umlage und das EEG Konto die ich Ihnen oben gepostet habe, diesmal gelesen haben, damit Sie künftig beim Thema Milliarden Ausgleich auf dem EEG Konto wissen um was es geht.
Ihre gewünschte Bestätigung zu meinen nicht lesenswerten Kommentaren, scheinen sich – bis jetzt jedenfalls – offensichtlich in Grenzen zu halten.
mit wenigen Worten, und für kulturelle Förderung in der Energiewende und Pluralismus:
Erklären Sie mir Michael Kohlhaas (‚überplanmäßigen Ausgaben‘) von Heinrich von Kleist und deren Zeit (‚Doch bereits zu Jahresbeginn stellte sich heraus, die veranschlagten Mittel werden nicht ausreichen.‘)?
Hallo Herr Diehl,
zu dem Thema EEG-Konto schreiben Sie bereits seit Jahren immer wieder Kommentare. Fand die Erklärungen immer relativ umständlich und verwirrend. Das hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass die Abrechnung über Merit-Order und über das EEG-Konto relativ kompliziert sind.
Ich versuche es mal auf einem ganz anderen Weg als Sie zu erklären. Fehler oder Auslassungen dürfen Sie gerne korrigieren. Falls ich etwas falsch dargerstellt habe, ist das natürlich ausschließlich meine Schuld.
Die Frage ist, welchen Preis sollen die Stromkunden für den EE-Strom mit fixierter Einspeisevergütung bezahlen. Soll es der Börsenstrompreis sein, der relativ wenig mit den Erzeugungskosten der EE zu tun hat oder sollten die Stromkunden den EE-Strom nicht einfach über den gemittelten Preis gemäß Einspeisevergütungen bezahlen. Mit gemittelter Preis meine ich den über alle EE-.Erzeugungsarten wie Wind, Solar und Biomasse gemittelten Preis, wobei die jeweiligen Preise anhand der Mengen gewichtet werden.
Bezahlt der Stromkunde den Börsenstrompreis für den EE-Strom, kann man zwei Fälle unterscheiden:
1. der Börsenstrompreis liegt oberhalb der gemittelten Einspeisevergütung
Hier bezahle ich als Stromkunde den EE-Strom zu teuer, d.h. teurer als es gemäß den Einspeisevergütungen erforderlich wäre. Extremes Beispiel war hier der August 2022, wo sich durch die explodierenden Gaspreise der über die Strombörse gehandelte EE-Strom für die Stromkunden verteuerte und teilweise zu hiohen Überschüssen auf dem EEG-Konto geführt hat bzw. durch eine Besteuerung der Überschußgewinne vom Staat abgeschöpft wurden.
2. der Börsenstrompreis liegt unterhalb der gemittelten Einspeisevergütung
Hier zahle ich als Stromkunde zu wenig (gemessen an den Einspeisevergütungen) und der Differenzbetrag muß durch einen Mechanismus kompensiert werden. Das gilt z.B. auch für den EE-Strom der über die Strombörse ans Ausland verkauft wird.
Diskutieren muß man hier dann noch über den Einseisevorrang der EE, um zu verhindern, dass nicht EE-Strom EE-Strom vom Markt verdrängen kann.
Die Bezahlung des EE-Strompreises über den Börsenstrompreis wird aus meiner Sicht umso willkürlicher, je höher der Anteil der EE an der Stromerzeugung wird. Auch die Perspektive, dass der Kohlestrom zunehmend durch teureren Strom aus Erdgas verdrängt werden wird, macht diese Regelung für den Stromkunden zusätzlich unattraktiv.
Aus meiner Sicht wird sich der Leidensdruck durch die hohen Ausgleichszahlungen für das EEG-Konto weiter verschärfen, so daß es spätestens unter der nächsten Bundesregierung hier Änderungen geben wird..
Christopher schreibt.
Hallo Herr Diehl,
zu dem Thema EEG-Konto schreiben Sie bereits seit Jahren immer wieder Kommentare. Fand die Erklärungen immer relativ umständlich und verwirrend. Das hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass die Abrechnung über Merit-Order und über das EEG-Konto relativ kompliziert sind.
@ Christopher
Die Grundlage meiner Kommentare ist und war immer die Gesetzeslage bis 2010.
Da wurden die preis mindernden Erneuerbaren ( Merit Order Effekt ) zwingend dahin gewälzt, wo der Strompreis entsteht, nämlich in den Bilanzkreisen der Versorger.
Und das geschah wie folgt.
Um das zu verstehen, müssen Sie auf dem folgenden Merit Order Link das vierte Bild von unten hoch scrollen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Merit-Order
Auf diesem Bild erkennen Sie folgendes.
Wenn die billig machenden EE wieder den Versorgern in deren Bilanzkreisen zwingend zugeteilt werden, müssen die Versorger bei der Preisbildung weniger fossilen Strom nachfragen, auf der Grafik fällt N1 auf N2, und dem entsprechend sinkt P1 auf P2.
Der Merit Order Effekt den die EE in Form von niedrigen Börsenpreisen – auslösen, wird für alle wirksam.
Seit 2010 müssen aber die EE separat an der Börse verkauft werden
Siehe hier.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Zitat:…Die Verordnung zum EEG-Ausgleichsmechanismus (Ausgleichsmechanismenverordnung – AusglMechV) ist eine zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2010) erlassene Rechtsverordnung. Sie ändert die Vermarktung des ab 1. Januar 2010 aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms. Dieser muss seit Inkrafttreten der Verordnung durch die bundesweiten Übertragungsnetzbetreiber verkauft werden, ANSTATT DASS ER WIE ZUVOR VON DEN vERSORGUNGSUNTERNEHMEN abgenommen wird. Zitat Ende.
Der preis mindernde Merit Order Effekt wirkt seit 2010 außerhalb des Systems für Einzelne. Die EE werden zum monetären Spielball, außerhalb der Bilanzkreise, mit all den Konsequenzen wie z.B. die Milliarden Defizite auf dem EEG Konto.
Ich finde es gut, dass Sie nachhaken. Es ist schon ein komplexes Gemauschel, was da 2010 von Lobbyisten konstruiert worden ist, und nicht jeder hat die Zeit, wie ich als Rentner, sich eingehend damit zu beschäftigen.
Ich hoffe Sie erkennen nun anhand der verlinkten Merit Order Grafik, dass, wenn die EE in den Bilanzkreisen bilanziert werden , wie bis 2010 der Fall, der Börsenpreis automatisch im Kundenpreis enthalten ist.
Lieber Christopher, ein sehr vernünftiger Ansatz, die Dinge so vom Prinzip her zu sehen und mal von der Hypothese auszugehen, dass es ein Nullsummenspiel ist, also ein sinkender Börsenpreis und steigende EEG-Umlage sich ausgleichen. Dass es das nicht ist, ahnen Sie am Schluß, wenn Sie sich Gedanken über die Verschärfung des Leidensdrucks durch steigende Ausgleichszahlungen machen. Bei einem Nullsummenspiel dürfte das keine Probleme machen.
Warum steigen die Ausgleichungszahlungen?
1. Der einfachste Grund ist: Erneuerbare kosten, was sie kosten. Fossile hingegen erzielten jahrzehntelang hohe Gewinne, indem sie sich wesentlich teurer verkaufen ließen, als es kostete, sie der Erde zu entreißen, sogenannte Windfall-Profits. Ein bekanntes Instrument zur Preistreiberei war das OPEC-Kartell. Der hohe Ölpreis, der durch Verknappung der Ölförderung entstand, triggerte alle anderen, Kohle und Gas. Die meisten Lieferverträge für Gas waren direkt an den Ölpreis gekoppelt, obwohl kein sachlicher Zusammenhang bei den Kosten (Upstream-Bereich) besteht, bei der Verwendung (also dem Nutzen, Downstream) stehen beide Energieträger aber in direkter Konkurrenz. Der Aufschwung der Erneuerbaren brachte dieses Kartell in Unordnung: Die Mengenbegrenzung funktionierte nicht mehr, und die Fossilen mussten, um noch mitspielen zu können, billiger verkaufen (tatsächlich sanken die Preise selten, stiegen aber auch kaum, während die Inflation munter fortschritt). Das konnten sie auch problemlos, denn ihre Kosten waren wesentlich geringer, als es den Verkaufspreisen entsprach. Wenn die Fossilen viel Luft nach unten in ihrer Preisgestaltung haben, können sie lange Zeit dafür sorgen, dass sie immer billiger als die Erneuerbaren bleiben, und dann werden diese Ausgleichszahlungen fällig, um den Preis der Erneuerbaren auf das Niveau der Fossilen herunter zu subventionieren. Ein Mittel, diesen vergeblichen Wettbewerb zu erschweren, ist der CO2-Preis. Indem man die Fossilen an den Klimawandelfolgekosten beteiligt, werden sie teurer. Aber auch diesen Nachteil können sie durch weitere Preissenkungen kompensieren. Die teuersten Ölquellen (Ölsande aus Kanada) können dann allerdings nicht mehr mithalten. Auch die Kohle hat es gegenüber dem Gas schwer wegen der Chemie: Pro Energieeinheit wird doppelt so viel CO2 freigesetzt. Innerhalb der Fossilen hat ein hoher CO2-Preis also Verschiebungen von einem Energieträger zum anderen zur Folge.
Eine weitere Form des Kartells waren die Gebietsmonopole der Energieversorger. Die gehörten einerseits den Gebietskörperschaften (Kommunaler Besitzanteil bei RWE noch heute ca. 25%), VEBA (heute Eon) war zu 100% staatlicher Besitz. EnBW gehörte noch bis vor 20 Jahren als Schwaben- bzw. Badenwerk dem Land BaWü. Nach einem schlechten Verkauf an EDF und einem teuren Rückkauf, jeweils durch die CDU-Landesregierung, gehören jetzt wieder relevante Anteil dem Land. Diese staatlichen Unternehmen hatten eine Garantierendite, und durften entsprechend in ihrem Versorgungsgebiet die Preise festlegen. Die Privatisierung (soweit sie erfolgte) und Liberalisierung des Strommarktes brachte Effizienzgewinne, massive Verluste für die Aktionäre und niedrigere Preise für die Verbraucher, die den Erneuerbaren aber natürlich das Leben schwer machen. Da der Staat bei einigen Unternehmen immer noch von den Gewinnen profitiert, hat er aber keine Lust diesen die Daumenschrauben anzulegen. Insbesondere die Marktordnung bleibt an die Erzeugungscharakteristiken der Fossilen angepasst. Die Erneuerbaren sollen sich daran anpassen, obwohl sie eine ganz andere Erzeugungscharakteristik haben. Das macht die Erneuerbaren künstlich teuer, wenn sie bspw. Speicher betreiben müssen, um Lieferverpflichtungen zu erfüllen. Auf dem Strommarkt können sie deshalb nur bestehen, wenn jemand aus Idealismus ihren Strommarkt abnimmt, oder sie einen Einspeisevorrang haben, dann zu höheren Preisen, die sie in freier Konkurrenz zu den Fossilen nicht durchsetzen könnten.
Trotz all dieser Schwierigkeiten haben sich Wachstum und CO2-Freisetzung schon lange entkoppelt. Der Anteil der Fossilen am Energiemarkt sinkt, freilich etwas zu langsam. Der russische Terrorkrieg führte außerdem dazu, dass der Ölpreis wieder gestiegen ist, weil Russland als Lieferant von den meisten Ländern geschnitten wird.
Insgesamt fallen für die Erneuerbaren Ausgleichszahlungen an, solange sie von den Fossilen unterboten werden, und je höher ihr Anteil am Energiemarkt ist, desto höher sind diese Zahlungen. Wie weit die Fossilen noch Luft nach unten haben, weiß ich nicht. Die Förderkosten für Öl in Saudiarabien liegen bei 10$/Barrel, verkaufen tun sie es aber für 80. Da ist also noch einiges an Luft drin. Durch den Konkurrenzdruck der Erneuerbaren sind die fossilen Energiepreise wesentlich weniger gestiegen, als es der allgemeinen Inflation entsprach – ein wesentlicher Faktor unseres Wohlstandes, allerdings zu Lasten des Klimas.
2. Ein etwas schwerer zu verstehender Grund dafür, dass der Strompreis aus Erneuerbaren kein Nullsummenspiel ist, ist die Direktvermarktung. Kurz gesagt: Da die Betreiber von Erneuerbaren Anlagen, die Direktvermarktung machen (oberhalb von 100kWp ist das Pflicht), dürfen die Gewinne daraus behalten, wenn sie am Markt mehr erlösen, als es ihrer garantierten Einspeisevergütung entspricht (Das ist Ihr 1.). Erlösen sie aber weniger (Ihr 2.), dann kommen sie heulend zum EEG-Konto und lassen sich den Mindererlös als „Marktprämie“ auszahlen. Das trocknet dann ihre Tränen. Gewinne werden so in die eigene Tasche gesteckt, Verluste an die Verbraucher weitergereicht. Als diese Regelung von der CDU-FDP-Koalition erfunden wurde, hatten die geglaubt, zu der Situation, dass man relevante Gewinne mit der Direktvermarktung machen könne, würde es nie kommen. Sowas kommt heraus, wenn eine Partei, die sich für besonders wirtschaftskompetent hält, die Regeln macht. Aber es sind halt auch nur Politiker… Denn: Der Ausfall der französischen Kernkraftwerke von Herbst 2021 bis April 2023 hat uns da eines anderen belehrt: Die Gewinne waren so hoch, dass man sich sogar Gedanken über eine Sonderabschöpfung machen musste. Am meisten an diesem Geschäft profitierten die Fossilen, die den französischen Produktionsausfall kompensieren mussten. Die konnten mehr und teurer liefern. Die Erneuerbaren in Direktvermarktung konnten zwar kaum mehr liefern (etwas weniger Abregelung gab es schon), aber das immerhin zu wesentlich höheren Preisen. Eine grundlegende Abhilfe dieses Misstandes (Contracts for Difference) ist in Arbeit. Die EU, die sonst eher auf der Seite von Kernkraft und Fossilen war, unterstützt das sogar.
3. Es gibt noch ein paar andere Regelungen, wie die Befreiung von der EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, die dazu führten, dass die EEG-Umlage überproportional stiegen und vor allem mehr, als es dem postulierten Nullsummenspiel entsprochen hätte. Die Börsenpreise sanken also nicht so stark, wie die EEG-Umlage stieg, was für die Kleinverbraucher zu steigenden Strompreisen führte.
Ich finde: Wenn man die Dinge auf Einzelfragen herunterbricht, sind sie gar nicht so komplex. Das wollen uns bloß manche Leute einreden, um dann ihr eigenes Süppchen zu kochen. Ganz trivial ist es aber auch nicht. Manchmal sind es schon längere Argumentationsketten, die freilich völlig unverständlich werden, wenn man einzelne Schritte weglässt. Durch solches Weglassen kann man aber auch Lücken und Fehlschlüsse verschleiern. Das ist der Grund, weshalb Sie H.D.s Ausführungen nicht verstehen.
Wenn die Speicher im großen Stile ins Netz kommen, wird alles noch ein wenig komplexer, aber auch da kann man durch geeignete Detailregelungen dafür sorgen, dass eine sichere, preisgünstige und umweltfreundliche Lösung kommt.
JCW schreibt.
Lieber Christopher, ein sehr vernünftiger Ansatz, die Dinge so vom Prinzip her zu sehen und mal von der Hypothese auszugehen, dass es ein Nullsummenspiel ist, also ein sinkender Börsenpreis und steigende EEG-Umlage sich ausgleichen. Dass es das nicht ist, ahnen Sie am Schluß, wenn Sie sich Gedanken über die Verschärfung des Leidensdrucks durch steigende Ausgleichszahlungen machen. Bei einem Nullsummenspiel dürfte das keine Probleme machen.
@ Christopher,
Machen Sie sich selbst ein Bild, dass es bis zu einem gewissen Anteil EE im Strommix sehr wohl ein Nullsummenspiel ist, wenn sinkende Börsenpreise die EEG Umlage kompensieren Mit einer diesbezüglichen Kosten/Nutzen Analyse wird deutlich, dass die Kosten ( Vergütungen ) vom Nutzen ( sinkende Börsenpreise ) bis zu einem gewissen EE Anteil kompensiert werden.
Hier noch einmal das fiktive Beispiel dazu..
1) ohne EEG-Strom: Es werden an der Börse 100 kWh zu je 0,25€/kWh gehandelt. Das macht eine Gesamtpreis von 25,00€
2) mit EEG-Strom: Es werden 50 kWh nach EEG für durchschnittlich 0,30€/kWh eingespeist und an der Börse die – Fossilen – restlichen 50 kWh für „NUR“ noch 0,20€/kWh.
Der EEG-Strom kostet 15 €, der Rest an der Börse 10,00€, macht zusammen 25, 00
So ist die Finanzierung der Energiewende fast ein Selbstläufer..
Danke an Hans Diehl, dass Sie auf meinen Kommentar eingegangen siind.
Habe mich Merit-Order und EEG-Konto schon früher auseinandergesetzt. Hätte darauf eingehen können – habe es allerdings bewußt vermieden, um die Argumentation einfach zu halten,
Für mich fängt der Unsinn bereits damit an, dass der EE-Strom zu einem großen Teil zum Börsenstrompreis und nicht zum Einspeisepreis vermarktet wird. Bei den mittlerweile hohen Einspeisemengen aus EE werden da grosse Geldbeträge auf dem EEG-Konto verschoben, um diesen Grundfehler auszugleichen, wobei da ein Teil des Geldes in den falschen Händen landet.
Besonders schmerzlich wurde mir das im August 2022 bewußt, als durch die stark gestiegenen Erdgaspreise die Börsenstrompreise explodiert sind – obwohl ca. 90% der Stromerzeugung iin Deutschland nicht aus Erdgas erzeugt werden. Sehe nicht, wie dieser Fehler allein durch die Wälzung des EE-Stroms auf die Bilanzkreise vermieden würde – außer die Wälzung erfolgt anhand der gemittelten Einspeisepreise.
Bei der Regelenergie wird der finanzielle Ausgleich dafür nicht über den Börsenstrompreis ermittelt, sondern die Regelenergie wird anhand der Einkaufspreise der Übertragungsnetzbetreiber auf die Stromkunden umgewälzt. Warum schaffen wir nicht einen vergleichbaren Mechanismus für den EE-Strom ?
Christopher schreibt.
Habe mich Merit-Order und EEG-Konto schon früher auseinandergesetzt. Hätte darauf eingehen können – habe es allerdings bewußt vermieden, um die Argumentation einfach zu halten,
@ Christopher.
Dabei ist die Merit Order Variante eigentlich am einfachsten darzustellen.
Die billig machenden Erneuerbaren wurden bis 2010 den Versorgern zwingend zugeteilt, und die hatten dadurch weniger Nachfrage, bei der Preisbildung an der Börse.
Siehe dazu meinen Kommentar vom 10 Aug. um 12.59 Uhr wo dargestellt ist, wie deswegen die Nachfrage N1 auf N2 fällt, und entsprechend der Preis von P1 auf P2 sinkt.
„Bei der Regelenergie wird der finanzielle Ausgleich dafür nicht über den Börsenstrompreis ermittelt, sondern die Regelenergie wird anhand der Einkaufspreise der Übertragungsnetzbetreiber auf die Stromkunden umgewälzt. Warum schaffen wir nicht einen vergleichbaren Mechanismus für den EE-Strom ?“
@christopher: Wir hatten doch einen entsprechenden Mechanismus: Regelenergie wurde per Netzumlage bezahlt, Erneuerbare Energie per EEG-Umlage. Und dann gibt es noch die KWKG-Umlage, die Offshore-Netzumlage und verschiedene andere, die z.T. ausgesetzt wurden. (alle Details: https://www.wattline.de/energiewissen/strom-umlagen/ ). Auch die Netzumlage war zeitweise (2022-23), um die Preisentwicklung bei Strom abzudämpfen, vom Staat subventioniert worden, das war aber nicht auf Dauer angelegt. Inzwischen ist es beendet. Nicht beendet ist Übernahme der Erneuerbaren-Kosten und das ist meines Wissens auch nicht geplant. Wäre halt unpopulär, und dem unbedarften Stromverbraucher schwer zu erklären, warum es jetzt doch wieder sein muss. Die aufhetzenden BLÖD-Schlagzeilen kann man sich ja vorstellen, und in vielen anderen unserer Qualitätsmedien (Hartz-IV Fernsehen etc.) wäre es kaum besser.
Weil sich viele unserer Medien darin gefallen, die Bürger gegen den Staat (der ja eigentlich nur die Dachorganisation der Bürger ist) aufzuhetzen, ist es schwer, vernünftige Regelungen, die aber einen komplexen Hintergrund haben, durchzusetzen, wenn sie eine Härte für den Geldbeutel bedeuten. In der Politik gewinnt dann der dreisteste Lügner, weil sich die Bürger so leicht für dumm verkaufen lassen. Beispiel gefällig? Nach der Wiedervereinigung war eigentlich jedem denkenden Menschen klar, dass die finanziellen Belastungen nicht aus der Portokasse zu bezahlen sind. Dennoch hielt H. Kohl solange an diesem Märchen fest, bis er die Wahl 1994 gewonnen hatte. Die SPD unter Lafontaine, die Steuererhöhungen für unausweichlich hielt, wurde vom Wähler böse abgestraft. Nach der gewonnenen Wahl führte die Regierung Kohl dann schnellstmöglich den Soli ein. Die gleiche Geschichte kann man über eine Mehrwertsteuererhöhung 2003 erzählen, dann mit umgekehrten Parteivorzeichen (Schröder/Stoiber).
Am einfachsten geht es noch, eine neue Belastung einzuführen, wenn sie nur klein ist und kaum auffällt, so wie in den Anfangszeiten 2000ff die EEG-Umlage. Die Benefits, die aus dieser Umlage bezahlt wurden, konnte man dagegen weit über ihre tatsächliche Bedeutung (anfänglich minimaler Anteil der neuen Erneuerbaren an der gesamten Stromproduktion) aufbauschen. Wie sagt der Lateiner so schön? Mundus vult decipi ergo decipiatur!
Immerhin war die EEG-Umlage für mich ein Anlass, 2011 auch eine PV-Anlage auf mein Passivhaus zu setzen, um nicht nur EEG-Umlage zu zahlen, sondern auch etwas zurückzubekommen. Bis dahin hatte ich der Sache eher skeptisch gegenübergestanden, weil es mir zu teuer erschien. Die Mehrkosten des Passivhauses haben zu dieser Zeit noch mehr CO2 gespart, als ich mit dem gleichen Geld CO2 durch eine PV-Anlage hätte sparen können. Dieses Verhältnis hatte sich durch den Preisverfall bis 2011 zugunsten der PV-Anlage verschoben, und ich hatte 11 Jahre nach dem Hausbau auch wieder Kapital, von dem ich mir überlegen konnte, wie ich es ökologisch am sinnvollsten investieren könne. Leider ist diese Denkweise wenig verbreitet. Die meisten Menschen, die freies Geld zur Verfügung haben, setzen das nicht ein um ihren CO2-Fußabdruck gegenüber dem Durchschnitt zu verringern, sondern – im Gegenteil – halten sie viel Geld für den Freifahrtschein, überproportionale CO2-Emissionen zu verursachen: Größeres Haus, größeres Auto, weitere Reisen, energetisch aufwendige Hobbys.
Ich halte mehrere Betrachtungsweisen für zulässig:
1. Bruttoprinzip:
Kosten sind die Einspeisevergütung für den Strom bzw. die Kosten der Stromerzeugung. Nutzen ist der erzeugte Strom , einschließlich des Umstands, dass Schadstoffe vermieden werden, bzw. dessen Nutzung durch den Verbraucher. Der Umstand, dass dabei die Strompreise fallen, ist volkswirtschaftlich weder Nutzen von Schaden, lediglich eine Umverteilung von den Erzeugern zu den Verbrauchern.
2. Marktwertprinzip:
Kosten sind wieder die Einspeisevergütung, Nutzen ist der erzeugte Strom, bewertet zum Marktwert, sowie vermiedene Emissionen. Dieser Ansatz ist für eine zusätzlich erzeugte kWh sinnvoller als eine Betrachtung mit dem hypothetischen Preis, der sich ergeben würde, wenn es keine erneuerbaren Energien gäbe.
3. Nettoprinzip:
Aus Sicht des Staates bzw. des staatlichen Eingriffs, kann man auch den Teil der Vergütung für den Betreiber, der über den Marktwert hinausgeht, als Kosten (des Staates bzw. desjenigen, der die EEG-Umlage trägt) der Maßnahme bezeichnen. Dann sollte aber als Nutzen lediglich die Emissionsvermeidung (und weitere Ziele, wie Energiesicherheit) betrachtet werden, denn der Wert des Stroms wurde ja bereits bei den Kosten abgezogen.
4. Verbrauchersicht / Preiseffekt:
Aus Verbrauchersicht zählt eine Preissenkung sehr wohl zum Nutzen, und der gleich große Nachteil auf der Erzeugerseite sind für ihn keine „Kosten“. Wenn die EEG-Förderung mehr Preissenkung bei fossilen Energien auslöst, als sie finanziell kostet, wäre das aus Verbrauchersicht erfreulich. Allerdings verliert man dadurch Investitionsanreize.
Joa Falken schreibt.
Ich halte mehrere Betrachtungsweisen für zulässig:
1. Bruttoprinzip:
Kosten sind die Einspeisevergütung für den Strom bzw. die Kosten der Stromerzeugung. Nutzen ist der erzeugte Strom , einschließlich des Umstands, dass Schadstoffe vermieden werden, bzw. dessen Nutzung durch den Verbraucher. Der Umstand, dass dabei die Strompreise fallen, ist volkswirtschaftlich weder Nutzen von Schaden, lediglich eine Umverteilung von den Erzeugern zu den Verbrauchern.
@ Joa Falken.
Ich Erinnere, es geht um das „Kosten/Nutzen“ Prinzip, im Sinne der Energiewende.
Da gehören sinkende Strompreise sehr wohl zum Nutzen aus den Vergütungskosten.
Zum Bruttoprinzip: Vermiedenen Schaden als Nutzen zu bezeichnen, halte ich für ungünstig. Indirekt legitimiert das den Schaden als akzeptiert. Besser ist es, den Schaden als Kosten zu benennen, auch wenn er erst eintritt, wenn das Geschäft längst über die Bühne gegangen ist, und die Geschäftspartner die Graswurzeln von unten anschauen.
Das Marktwertprinzip ist genau der Fehler, den hier einige und auch die BLÖD-Zeitung und Konsorten gerne machen: Sie können nicht unterscheiden zwischen dem Marktwert und dem Nutzwert. Der Marktwert entsteht durch Handelsregeln an der Börse, die auf die fossil-nuklearen Kraftwerke zugeschnitten sind. Neben denen sehen die Erneuerbaren schlechter aus, als sie sind. Die Erneuerbaren können nämlich nur mit einer geringen Treffsicherheit Jahre im Voraus sagen, was sie an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Stunde produzieren werden – die fossil-nuklearen können das mit einer hohen Treffsicherheit angeben. Und genau diese Treffsicherheit verlangt die Börse um damit die Erneuerbaren vom langfristigen Börsenhandel auszuschließen. Dass die Erneuerbaren im Durchschnitt schon sehr genau angeben können, was sie im Zeitraum von mehreren Tagen werden liefern können, das zählt dann nicht. So kommt es zu den niedrigen Marktwerten, die weit unter dem Nutzwert liegen.
Nettoprinzip: Wenn der Staat diesen Anteil der Kosten übernimmt, ist es eine Subvention, wenn die Verbraucher es bezahlen müssen, ein anderer Zahlungsweg. Da der Nutzwert höher ist als der Marktwert, wäre es eine Benachteiligung, wenn man als Nutzen nur den Marktwert+vermiedene Schäden ansieht. Vermiedene Schäden sollte man bei der Berechnung des Kosten/Nutzen-Verhältnisses auch besser in Form von Schäden auf der Kostenseite einbringen – siehe Bruttoprinzip.
Verbrauchersicht: Wenn Sie eine Preissenkung als „Nutzen“ für den Verbraucher bezeichnen, müssten mit einkalkulieren, dass sie für den Verkäufer ein „Schaden“ ist. Verträge werden aber nur geschlossen, wenn beide Seiten etwas davon haben. Insgesamt halte ich es für gefährlich in eine betriebswirtschaftliche Betrachtung den umgangssprachlich weiteren Bedeutungshorizont von Nutzen einfließen zu lassen. Das führt zu inhaltslosen Unschärfen. So wie wenn man die Leistungsfähigkeit eines Menschen als „Energie“ bezeichnet und das dann als physikalische Energie umdeutet. Das sind sinnlose Wortspiele.
@JWC, danke für diesen recht ausfühlichen Beitrag.
Dennoch; die Frage bleibt, warum die Erneuerbaren seit 2010 an einem sep Auktionsplatz gehandelt werden müssen und nicht berechtigt sind, in dem allg. Tun um Day-ahead und Forecast mitspielen dürfen.
Würden die Erneuerbaren zwingend in den allg. Bilanzkreis der Strom-Börse mit zu berücksichtigen, wäre doch die Beer geschählt, oder?
Selbst dem obersten Finanztrikser als Finanzminister dürfte diese Änderung helfen, den Haushalt 2025 geschmeidiger zu gestalten.
Welche Parlemtarier wären jetzt von dem geplanten Vorhaber zu überzeugen?
@ Thomas I
Die Beer wäre geschält, ich wusste doch, dass Sie durchblicken. Mit dieser Feststellung bereiten Sie allerdings dem „JCW“ keine Freude.
Es ist kein separater Handelsplatz, an dem die Erneuerbaren gehandelt werden. Lesen Sie dazu die Erläuterungen von NextKraftwerke https://www.next-kraftwerke.de/wissen/direktvermarktung . Allerdings kann EEG-garantierter PV- und Wind-Strom nur Day-Ahead oder Intraday an die Börse gebracht werden, weil nur dann hinreichend sicher ist, wieviel zur Verfügung stehen wird. Längere Zeithorizonte könnten nur mit der für diese geforderten Sicherheit gehandelt werden. Theoretisch könnte sich der Strom aus einer Erneuerbaren-Anlage eine Ersatzquelle (Ausgleichsenergie) sichern, die sonst keine Lieferversprechen abgegeben hat. Gerade dazu ist ein EEG-garantierter Erzeuger aber nicht verpflichtet, also kann sein Strom praktisch nur Day-Ahead gehandelt werden. Dann wird er aber ganz normal mit den flexiblen Anteilen von Kohle, Gas, Wasserkraft, Ausland etc. vermarktet. Da gilt dann das Merit-Order-Prinzip. Wenn gerade genug oder sogar mehr Erneuerbarer Strom zur Verfügung steht, als die Verbraucher nachfragen, führt dies dazu, dass der Strom zu den Grenzkosten der Erneuerbaren gehandelt wird, und die liegen praktisch bei Null Cent. Wollen einige Kraftwerke (früher insbesondere KKW, heute noch vor allem Braunkohle) trotzdem Strom liefern, weil es für sie zu teuer (oder sogar technisch unmöglich) ist, sich herunterzuregeln, wenn sie wissen, dass sie in ein paar Stunden wieder gebraucht werden, dann unterbieten diese Kraftwerke die Erneuerbaren. Dazu müssen sie in den negativen Bereich gehen. Warum dann das MOP umgedreht wird, habe ich nicht ganz nachvollziehen können, aber offensichtlich gilt der negative Preis dann für alle, auch die Erneuerbaren, die deshalb auf Veranlassung der Übertragungsnetzbetreiber soweit möglich abgeregelt werden, damit das EEG-Konto mit möglichst wenig Kosten belastet wird. Dabei ist natürlich auf die regionale Verteilung von Produzenten und Last zu achten – das ist im Detail sehr anspruchsvoll.
Das ganze System krankt daran, dass die Spielregeln an der Börse immer noch auf die Fossilen Kraftwerke zugeschnitten sind, mit ihrer Flexibilität, Vorhersagegenauigkeit und Kostenstruktur. Der Fall, dass die unflexible und mit hinreichender Sicherheit erst 24 Stunden im Voraus bekannte Erzeugung durch PV und Wind höher ist als die Last, ist an der Börse nicht sinnvoll abgebildet. Es gibt bisher keinen ausreichenden Anreiz dafür Speicher anzubieten und vor allem dafür zu sorgen, dass immer die effizientesten Speicher zum Einsatz kommen. Für 0 Euro nimmt jeder gerne Strom ab, egal wie sinnlos er ihn verbrät. Im Kleinen sieht man das bei den Eigenverbrauchern: Statt eine minimale Einspeisevergütung zu kassieren, verwenden sie ihren Strom lieber zur Direktheizung oder andere Stromverschwendung, obwohl er im Netz viel sinnvoller, beispielsweise zum Betrieb einer Wärmepumpe oder eines Elektrolyseurs (wenn es denn genug davon gäbe) eingesetzt werden könnte. Insgesamt kann ich die Seiten von NextKraftwerke dazu empfehlen, obwohl die beim Thema „negativer Strompreis“ auch etwas schwammig werden. Den meisten Kommentatoren ist nicht klar, dass „Freier Markt“ und „Wettbewerb“ nicht das gleiche sind. Der sehr wünschenswerte Wettbewerb, der Kosteneffizienz garantiert, kann Freiheit nur in einem sehr eng gesetzten Rahmen brauchen. Im Übrigen muss er nach Spielregeln stattfinden, an die sich jeder halten muss, und Regeln sind das Gegenteil von Freiheit.
Was man allerdings grundsätzlich zur Strombörse noch sagen sollte: Von den Erlösen dort kann keiner der Akteure (Erneuerbare so wenig wie Fossile) leben. Die Erneuerbaren nicht, weil ihre Grenzkosten nahe Null sind. Die Fossilen nicht, weil sie auch nur ihre Grenzkosten (also vor allem Brennstoffkosten) bezahlt bekommen, wenn sie im MOP die preissetzende Modalität sind. Die Fossilen verkaufen deshalb den Löwenanteil ihrer Produktion längere Zeit im Voraus. Dort können sie auch die Deckungsbeiträge für ihre Investitionskosten erwirtschaften. An die Börse gehen sie nur mit einem kleinen Teil ihrer Leistung, den sie nicht kostendeckend verkaufen konnten oder von dem sie erhoffen, dank MOP mehr zu erlösen. Die Erneuerbaren an der Börse haben dazu geführt, dass es für Fossile an der Börse schwieriger geworden ist, Deckungsbeiträge zu erwirtschaften. Insbesondere die teuren Gaskraftwerke hatten Schwierigkeiten, ausreichende Erlöse zu erzielen, weil sie nicht mehr oft gebraucht werden. Nachvollziehen kann man das, wenn man den Anteil der Gaskraftwerke an der Stromproduktion über die Jahre verfolgt. Es ist aber ein Markt im Wandel, und mit dem Ausscheiden von Kern- und Kohlekraftwerken, werden die Gaskraftwerke wieder an Bedeutung gewinnen, perspektivisch dann hoffentlich mit grünem Wasserstoff betrieben.
JCW schreibt.
Es ist kein separater Handelsplatz, an dem die Erneuerbaren gehandelt werden. Lesen Sie dazu die Erläuterungen von NextKraftwerke https://www.next-kraftwerke.de/wissen/direktvermarktung .
@ JCW
Das sind nicht „Die“ Erneuerbaren, sondern lediglich die Selbstvermarkter.
Für „Die“ Erneuerbaren gilt immer noch das „Faule Ei“ von 2010 und das sieht wie folgt aus
Siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung.
Zitat:…Die Verordnung zum EEG-Ausgleichsmechanismus (Ausgleichsmechanismenverordnung – AusglMechV) ist eine zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2010) erlassene Rechtsverordnung. Sie ändert die Vermarktung des ab 1. Januar 2010 aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms. Dieser muss seit Inkrafttreten der Verordnung durch die BUNDESWEITEN ÜBERTRAGUNGSNETZBETREIBER VERKAUFT WERDEN; ANSTATT DASS ER WIE ZUVOR VON DEN VERSORGUNGSUNTERNEHMEN DER ENDVERBRAUCHER ABGENOMMEN WIRD Zitat Ende.
Diese Regelung ist nach wie vor, für den Überschuss außerhalb des Systems verantwortlich, der die niedrigen und negativen Börsenpreise auslöst, die letztendlich auf dem EEG Konto zu den Milliarden führen, die der Staat ausgleichen muss. Somit hat der Thomas I Recht, wo er schreibt wäre die Beer geschält.
JCW schreibt.
Was man allerdings grundsätzlich zur Strombörse noch sagen sollte: Von den Erlösen dort kann keiner der Akteure (Erneuerbare so wenig wie Fossile) leben. Die Erneuerbaren nicht, weil ihre Grenzkosten nahe Null sind.
@ JCW
Eben, das ist doch mein Thema hier, wenn Sie meine Kommentare lesen, und verstehen „wollten“ , wären wir schon längst auf einem gemeinsamen Nenner. Von den Erlösen an der Börse können die Erneuerbaren nicht leben, weil sie dort seit 2010 als Überschuss verramscht werden müssen. Die Fossilen können sehr wohl damit leben, für die gilt je niedriger die Börsenpreise, desto höher die EEG Umlage, oder neuerdings die Milliarden Gegenfinanzierung auf dem EEG Konto.
JCW schreibt.
Die Erneuerbaren an der Börse haben dazu geführt, dass es für Fossile an der Börse schwieriger geworden ist, Deckungsbeiträge zu erwirtschaften.
@ JCW
Das ist auch Inhalt meiner Kommentare, die Sie ja leider überblättern. Fakt ist, die Erneuerbaren senken durch den Merit Order Effekt kontinuierlich die Börsenpreise. Seit 2010 schadet das den Fossilen aber nicht mehr, weil die EEG Umlage das ausgleicht. Sie wissen doch, von da an gilt, „Je niedriger die Börsenpreise, desto höher die EEG Umlage. Neuerdings die Milliarden Ausgleichszahlungen auf dem EEG Konto. Sie erkennen die Schwachstellen, verstehen aber leider die Zusammenhänge noch nicht, sonst würden Sie das EEG Konto nicht als Allheilmittel betrachten. Denn da wird das alles ( das Faule Ei von 2010 ) mit einem einfachen negativen Saldo reingewaschen.
„@ JCW
Eben, das ist doch mein Thema hier, …“
Lieber H.D.
tut mir leid, dass ich Ihnen da IHR Thema weggenommen habe. Aber wenn ich eine geschlossene Argumentationskette präsentieren möchte, kann ich auf IHRE Themen nicht verzichten. Ließe ich da eine Lücke, wären meine Beiträge genauso unverständlich wie Ihre. Und ich geriete genauso in Gefahr Widersprüche zu produzieren, oder völligen Quatsch zu schreiben, wie Sie:
„… die Erneuerbaren senken durch den Merit Order Effekt kontinuierlich die Börsenpreise. Seit 2010 schadet das den Fossilen aber nicht mehr, weil die EEG Umlage das ausgleicht.“
Richtig ist: Weil die Erneuerbaren die Börsenpreise senken, werden auch die Fossilen im Preis gedrückt. Die daraus resultierende steigende EEG-Umlage geht aber nicht an Fossilen, sondern an die Erneuerbaren. Sie argumentierten (an anderer Stelle) gern mal, die Fossilen würden dann den billigen EEG-Strom an der Börse aufkaufen und damit ihre Lieferverpflichtungen erfüllen, weil das für sie billiger wäre, als den Strom in eigenen Kraftwerken zu produzieren. Damit verdienen die Fossilen aber nicht mehr, sondern weniger, weil sie eben mit billigerem Strom handeln, den sie nicht selber produzieren, während ihre teuren Kraftwerke nutzlos rumstehen. Das ist genau, was die Energiewende will: Fossile Kraftwerke werden abgeschaltet und der EEG-Strom ersetzt sie. Dass da die Fossilen trotzdem noch kleine Deckungsbeiträge für sich erzielen können, mag zunächst verwundern, ist aber der Tatsache geschuldet, dass sie auch selbst produzierten Strom liefern KÖNNTEN. Diese Flexibilität können sie sich bezahlen lassen. In Zukunft soll diese Flexibilität von Speichern geliefert werden, dann haben es die fossilen Kraftwerke noch schwerer. Das Thema „Speicher“ tun Sie aber mit dem Zitat eines (noch dazu falsch interpretierten) Uralt-Artikels von 2016 ab, der nur die damalige Situation beschreibt, und dessen Vorausschauen schon längst überholt sind. Damit befinden Sie sich auf einer Linie mit den Gegnern der Energiewende, die keine Speicher haben wollen, weil die damit Stückwerk bliebe, aber auch mit vorgestrigen Idealisten, die meinten, mit etwas Überproduktion und Demand-Side-Management ließen sich Angebot und Nachfrage mit Erneuerbaren schon unter einen Hut bringen. Die Forderung nach Speichern halten diese Vorgestrigen für eine Forderung der Energiewendegegner, die damit den Erneuerbaren zusätzliche Kosten ans Bein binden wollen. Diese Diskussion ist aber längst beendet. Jeder der denken kann, weiß, dass wir ausreichende Mengen an Speichern brauchen.
Es ist ja nicht so, dass alles Quatsch ist, was Sie schreiben. Für den Leser ist es allerdings sehr mühsam, das Richtige vom Falschen darin zu unterscheiden, weil ihre Argumentation so lückenhaft ist. Da müssen Sie es schon akzeptieren, dass man in einer geschlossenen Argumentationskette das, was bei Ihnen richtig ist, auch verwendet.
JCW schreibt.
Lieber H.D.
tut mir leid, dass ich Ihnen da IHR Thema weggenommen habe. Aber wenn ich eine geschlossene Argumentationskette präsentieren möchte, kann ich auf IHRE Themen nicht verzichten. Ließe ich da eine Lücke, wären meine Beiträge genauso unverständlich wie Ihre. Und ich geriete genauso in Gefahr Widersprüche zu produzieren, oder völligen Quatsch zu schreiben, wie Sie:
@ JCW
Wenn Sie eine geschlossene Argumentationskette präsentieren wollen, kommen Sie an meinen Themen nicht vorbei, das ist richtig. Leider aber können Sie noch nicht alle meine Themen einordnen. An den Ausgangspunkt Ihrer Kette gehört nämlich mein Thema Nr.1, die Tatsache, dass die Erneuerbaren seit 2010 separat an der Börse quasi als Überschuss verkauft werden müssen. Solange Sie das als Quatsch bezeichnen, bleibt ihre gesamte Argumentationskette wertlos.
JCW schreibt
.die Erneuerbaren senken durch den Merit Order Effekt kontinuierlich die Börsenpreise. Seit 2010 schadet das den Fossilen aber nicht mehr, weil die EEG Umlage das ausgleicht.“
Richtig ist: Weil die Erneuerbaren die Börsenpreise senken, werden auch die Fossilen im Preis gedrückt. Die daraus resultierende steigende EEG-Umlage geht aber nicht an Fossilen, sondern an die Erneuerbaren.
@ JCW
Wo geht die steigende EEG Umlage an die Erneuerbaren ??
Das war bis 2010 der Fall. Da wirkten die sinkenden Börsenpreise kompensierend auf die EE Mehrkosten.
JCW schreibt.
Es ist ja nicht so, dass alles Quatsch ist, was Sie schreiben. Für den Leser ist es allerdings sehr mühsam, das Richtige vom Falschen darin zu unterscheiden, weil ihre Argumentation so lückenhaft ist. Da müssen Sie es schon akzeptieren, dass man in einer geschlossenen Argumentationskette das, was bei Ihnen richtig ist, auch verwendet.
@ JCW
Na also,… ich wusste doch, dass wir uns noch näher kommen. Lassen Sie uns gemeinsam eine Argumentationskette bilden. Sie lesen meine Kommentare widersprechen, wo es Ihnen nicht passt, ich lese Ihre und tue das Gleiche. Aber jeweils mit Daten und Fakten belegt. Wenn wir bei allen Gliedern übereinstimmen, ist die Kette fertig.
ein Grund, aus staatlicher Sicht (mit gesellschaftsverantwortlicher Perspektive) für eine europaweite, ‚markt’geleitete Ermittlung eines Strompreises (oder Strompreiskomponenten),
ohne damalige Sektorenkopplung und einer (noch) weniger diversen Komplexität der Firmenkonglomerate in der internationalen Zusammenarbeit zur Stromversorgung,
ohne Berücksichtigung sekundärer Motivationsgründe für die Präferierung von Stromerzeugungsarten,
ohne die Berücksichtigung von Verantwortlichkeiten, Planungshorizont, Möglichkeiten zur Risikoverteilung in der Kraftwerkseinsatzplanung und Rohstoffsicherung,
ohne die Entwicklungsanalyse veränderter Eigentümerstrukturen und Staatsbeteiligungen an Kraftwerkskonzernen und Energierohstoffhandel,
ohne Einordnung diverser Beteiligungsmöglichkeiten für Investitions- und Anlagekapitalgeber,
ohne Einschätzung des Einflusses der Beziehungsgeflechte nach dem Unbundling oder auch des technischen Netzzustandes,
ohne die Gewichtung von soziokulturellen Beharrungsmomenten für etablierte (fossil-nukleare) Versorgungskontinuität,
ohne der Destruktionsanteile durch politische oder mediale Eigeninteressen,
ohne den Anteil des Einflusses großer Verbände der Kraftwerkseigentümer zur Gesetzgebung und der volativen (teils aktionistischen) Gesetzgebung für langfristige Strukturveränderungen, nicht-staatlicher Verbraucherschutzorganisationen und Naturschützern, von nationalem oder außereuropäischem Recht,
ohne den Einfluß der Kapriolen der Finanzbranche,
ohne wetter-, klima- oder ereignisbedingt erforderlicher Flexibilitäten,
war auch, daß staatliche Wirtschaftsprüfer damit überfordert waren, für den Teil der dargestellten Komplexität zumindest, welcher rechtlich eindeutig eingeordnet war, prognostisch einen geeigneten und möglichst gerechten Wert für eine (damalige) EEG-Umlage, für Energieversorgungsunternehmen innerhalb der Zuständigkeit deutschen Rechtes, zu genehmigen und damit auch, (parteipolitisch zuordenbar) verantwortlich, Belastungen geeignet (gerecht) zu verteilen.
Die Beratung für die zu schaffenden Marktstrukturen wurden durch große Zusammenschlüsse etablierter Kraftwerks- und Energieversorgungsunternehmen, Netzbetreiber und Finanzexperten geleistet und damit auch die Vorgaben und Verantwortlichen für die ‚bestmögliche‘ Vermarktung am, nur, Spotmarkt der Börse in gesetzlich vorgegebener Einschränkung festgelegt.
Was derzeit (2024) die 4 Übertragungsnetzbetreiber an Weiterentwicklung des Strommarktes priorisieren, kann man nachlesen (‚4ÜNB-Studie zur Ausarbeitung eines Kapazitätsmechanismus für den deutschen Strommarkt‘).
Aus unserer Sicht sind das, teils, falsche Gewichtungen im Einsatz der Resourcen, jedoch ‚wir‘ sind keine etablierte Expertengruppe und es ist dazu keine ausgearbeitete, aktuelle, anschauliche und (‚in einfacher Sprache‘ oder sogar in ‚leichter Sprache‘) verständliche (Konzept)Studie erkennbar.
Beispiele zu oben gelisteten Punkten findet man im öffentlichen Gesellschaftsdialog der zurückliegenden 25-30 Jahre.
Ebenso hätten die vernetzten Expertinnen und Experten, öffentliche Institutionen und Beratungsgremien, Verbraucherverbände und politische Repräsentanten auf die jahre(zehnte)langen Einwände, gegen die ungerechtfertigte Umverteilung durch die Marktmechanismen nach 2010, welche Herr Diehl darstellt, mit einer kompetenten und verständlichen Aufklärung Vertrauen in diese Branchenstrukturen und die Staatsverantwortung bilden können.
Sollte ich das in diesem Kommentarbereich überlesen haben, bitte ich um einen Hinweis darauf.
(Soweit uns bekannt bieten staatliche Institutionen in Deutschland keine meinungsbildenden und kostenfreien Kommentarbereiche zur Meinungsäußerung an, ebenso wie kaum noch etablierte, seriöse Zeitungsverlage für Nachrichtenseiten. Man könnte vermuten, es fehlen gesellschaftliche und politische Persönlichkeiten, seien es, beispielsweise, Frau Gräfin Dönhoff oder Helmut Schmidt, in aller Kontroversität, jeweils, welche darauf Wert legen.
Mit freundlichem Dank dem unabhängigen PV-Magazin, einer Marke der ‚umweltfreundlichen Energieerzeugung‘ )
@ Sandra
offensichtlich scheint hier der Kommentator
„gemittelte Normalfälle, Leistungsrecht und Grundrecht“
durch den Sprachgebrauch eine separaten Abteilung für die NOCH Besserwissenden aufmachen zu wollen.
Ich hoffe, daß sie durch die Umleitung in einen neuen Diskussionsraum, dem Rechnung tragen könnten.
Vielen Dank
JCW schreibt.am 14 Aug um 8.23 Uhr.
Der Marktwert entsteht durch Handelsregeln an der Börse, die auf die fossil-nuklearen Kraftwerke zugeschnitten sind. Neben denen sehen die Erneuerbaren schlechter aus, als sie sind. Die Erneuerbaren können nämlich nur mit einer geringen Treffsicherheit Jahre im Voraus sagen, was sie an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Stunde produzieren werden – die fossil-nuklearen können das mit einer hohen Treffsicherheit angeben. Und genau diese Treffsicherheit verlangt die Börse um damit die Erneuerbaren vom langfristigen Börsenhandel auszuschließen. Dass die Erneuerbaren im Durchschnitt schon sehr genau angeben können, was sie im Zeitraum von mehreren Tagen werden liefern können, das zählt dann nicht. So kommt es zu den niedrigen Marktwerten, die weit unter dem Nutzwert l
@ JCW
Genau deshalb müssen die Erneuerbaren wieder dahin gewälzt werden, wo sie im Zeitraum von mehreren Tagen angeben können, was sie liefern können, nämlich in den Day Ahead, den Vortageshandel an der Börse. Das kann nur in den Bilanzkreisen der Versorger geschehen, wie das bis 2010 gesetzlich geregelt war.
Sie sagen doch selbst, Grundlast ist seit der Energiewende Geschichte. In der „Volatilität“ liegt der Geldwert. Und das geht mit den volatilen EE nun mal nur in den Bilanzkreisen der Versorger, wo sie aber seit 2010 nicht mehr mitspielen dürfen.