Batteriespeicher für die Energiewende: Wie sich ungenutzte Potenziale ausschöpfen lassen

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Batteriespeicher haben das Potenzial, überschüssigen, oftmals erneuerbaren Strom aufzunehmen und so Netzengpässe zu vermeiden. Die Bundesnetzagentur  hat in der Maßnahme „Nutzen statt Abregeln 2.0“ zwar Kriterien für große netzgekoppelte Speicher als zuschaltbare Lasten festgelegt, diese bilden jedoch nicht das reale Verhalten von Batteriegroßspeichern ab und sind dadurch zu restriktiv, um echten Nutzen zu entfalten.

Das neue Modell könnte für bestimmte Industriekunden sinnvoll sein, ist aber für Speicherbetreiber noch nicht ausgereift. Man könnte nun argumentieren, dass der aktuelle regulatorische Rahmen durch die Einbindung von Speichern mit über 100 Kilowatt Leistung in den Redispatch nach §13a EnWG bereits ausreicht. Doch erfordert hier ein sinnvoller Einsatz von Speichern eine grundsätzliche Anpassung der bestehenden Vergütungsmechanismen.

Redispatch: Zentrale Herausforderung für die Netzstabilität

Ein anhaltendes Problem im Zuge der fortschreitenden Energiewende besteht in konstant hohen Kosten für Redispatch-Maßnahmen, die zu den rasant steigenden Netzentgelten beitragen. Die Kosten für Redispatch schwankten in den letzten Jahren erheblich, mit monatlichen Werten zwischen 32 und 477 Millionen Euro allein im Zeitraum von Juli 2021 bis Juli 2023, bei einem steigenden langfristigen Trend. Dennoch bleibt die Flexibilität großer Batteriespeicher im Netz häufig ungenutzt, da es im Zweifelsfall kalkulatorisch günstiger ist, (erneuerbare) Erzeugungsanlagen abzuregeln, als den Strom auf Anforderung des Netzbetreibers beispielsweise in Großbatterien zwischenzuspeichern.

Ein zentraler Kritikpunkt am bisherigen kostenbasierten Verfahren für Speicher ist, dass er strukturelle Anreize für kostenverstärkendes Bieterverhalten setzt. Bei diesem Ansatz werden die Kosten, die durch den Einsatz von Speichern oder anderer Kraftwerke entstehen, erstattet. Trotz Äußerungen von Bedenken in der letzten Konsultation zum Redispatch-Vergütungsmechanismus durch uns erfolgte keine entsprechende Reaktion der Bundesnetzagentur, und das, obwohl sie die Bedenken nicht vollständig ausräumen konnte.

Eine erstaunliche Reaktion, schließlich basiert das gesamte kostenbasierte Marktdesign auf der Prämisse, dass ein strategisches Bieten prinzipiell ausgeschlossen werden kann. Zumal dies im kostenbasierten Redispatch aber zumindest für (Batterie-)Speicher nicht garantiert werden kann und die Problematik gleichzeitig offenbar von der Bundesnetzagentur als kaum relevant angesehen wird, entfällt auch der Sachgrund für die Verhinderung des marktbasierten Redispatch für Speicher. Ein deutlich vielversprechenderer Vergütungsmechanismus für Battteriespeicher.

Marktbasierter Redispatch könnte Fehlanreize beseitigen und einen effizienteren und insbesondere kostengünstigeren Einsatz ermöglichen. Anstatt – zu hohe – Kosten zu erstatten, die sich aus den praxisfremden und nun von der Bundesnetzagentur bestätigten Formeln ergeben, würden Speicher entsprechend ihres Marktwerts für Netzentlastung vergütet, was ihnen erlauben würde, die vorhandene Flexibilität dem Netz preiswerter anzubieten und was insgesamt zu einem netzdienlicheren Verhalten führen würde. Ein zentraler Aspekt, denn Batteriespeicherbetreiber sehen sich teils mit dem Vorwurf konfrontiert, dass ihre Flexibilität zu teuer und ihr Verhalten weniger netzdienlich als behauptet sei. Dass Speicherbetreiber aber gezwungenermaßen nicht ihre wahre Kostenbasis, sondern „Cost-Plus“ erhalten und ihre Flexibilität dem Netz nicht günstiger anbieten dürfen, wird hierbei ausgeblendet.

Ein marktbasiertes Verfahren würde dieses Problem lösen und Batteriespeichern erlauben, mit ihrer Flexibilität die Kostenbasis von Erneuerbaren im Redispatch zu unterbieten. Das Ergebnis wäre ein strategisches, aber inhärent netzdienliches Verhalten der Anlagen mit dem Ziel, Netzengpässe zu antizipieren, den Wert eines netzdienlichen Fahrplans abzuschätzen und die Flexibilität entsprechend dort zu allokieren, wo sie den größten Wert hat. Lokal im Netz, oder auf der „Kupferplatte“.

Dürfte der Netzbetreiber ein netzschädliches Verhalten, also ein Ausspeichern bei erzeugungsbedingten Engpässen oder ein Einspeichern bei lastbedingten Engpässen, ohne Entschädigung unterbinden, wäre ein strategisches Bietverhalten im Sinne des Schreckensszenarios eines „Inc/Dec-Gaming“ tatsächlich ausgeschlossen. Wohl gemerkt im Gegensatz zum aktuellen „Cost-Plus“-Redispatch, wo ersichtliche Anreize für „Inc/Dec-Gaming“ bestehen.

Herausforderungen bei der Integration von Batteriespeichern

Die optimale Integration von Batteriespeichern, unter anderem in das Redispatch-Verfahren, ist unerlässlich für eine erfolgreiche Energiewende, da sie die Schwankungen der erneuerbaren Energien ausgleichen und die Stabilität sowie Effizienz des Stromnetzes deutlich verbessern können. Doch die Einbindung von Batteriespeichern in den Redispatch-Prozess bringt sowohl technische als auch regulatorische Herausforderungen mit sich. Die dynamische Natur von Batteriespeichern, ihre Ladezustände und ihre Fähigkeit, schnell zwischen Be- und Entladevorgängen zu wechseln, stellen neue Anforderungen an das Netzmanagement. Noch komplexer gestaltet sich die Ermittlung von entgangenen Zusatzerträgen und der Batterieverschleiß durch häufiges Laden und Entladen. Die wirklichen Kostenstrukturen kennt nur der Speicherbetreiber selbst, was einen marktbasierten Redispatchmechanismus für eine sinnvolle Speicherintegration unausweichlich macht. Im Übrigen wäre auch nur hiermit den EU-rechtlichen Vorgaben Genüge getan.

Angesichts dieser Komplexität und des großen Potenzials rückt die Bundesnetzagentur in den Fokus, die vor der komplexen Aufgabe steht, ein System zu entwickeln, das die Netzstabilität durch eine effiziente Einbeziehung von Batteriespeichern stärkt. Auch die Bundesregierung hat in Ihrer kürzlich veröffentlichten Wachstumsinitiative die Bedeutung von Speichern für erneuerbare Energien und das Stromnetz betont. Um die Potenziale auszuschöpfen, bekräftigt sie ihre Unterstützung für die Bundesnetzagentur, langfristige Planungssicherheit für Speicher zu schaffen.

Doch um das volle Potenzial von Batteriespeichern auszuschöpfen, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Gesetzgeber, Regulierungsbehörden, Netzbetreibern und Speicherbetreibern unerlässlich. Nur so können Batteriespeicher ihre Rolle als Schlüsseltechnologie in der Energiewende voll entfalten und zur Optimierung des gesamten Stromnetzes beitragen.

— Der Autor Benedikt Deuchert ist Head of Business Development & Regulatory Affairs bei Kyon Energy, einem der führenden Projektierer für Batteriegroßspeicher in Deutschland. Er ist verantwortlich für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und leitet Initiativen zur Gestaltung des regulatorischen Umfelds für Flexibilitätsdienste im Stromnetz im Allgemeinen und für Batteriespeicher im Besonderen. —

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