Die französische Energieregulierungsbehörde Commission de Régulation de l'Énergie (CRE) hat in dieser Woche die Einspeisetarife für Photovoltaik-Dachanlagen bis zu einer Größe von 500 Kilowatt für den Zeitraum 1. August bis 31. Oktober 2024 veröffentlicht.
Für Privatpersonen im Segment der Photovoltaik-Anlagen bis 9 Kilowatt sinken demnach die Einspeisetarife für den Verkauf mit vollständiger Einspeisung von 14,30 auf 12,05 Cent pro Kilowattstunde für weniger als 3 Kilowatt und von 12,15 auf 10,24 Cent pro Kilowattstunde für weniger als 9 Kilowatt Leistung. Diese Senkung erklärt sich durch die Anwendung des Notfalldegressionskoeffizienten, eines Mechanismus zur Anpassung der Tarife an die Marktentwicklung. „Für Privatpersonen kann sich die Investition kurzfristig als weniger rentabel erweisen. Die niedrigeren Kosten für die Module und die höhere Effizienz können diese Tarifsenkung jedoch ausgleichen“, merkt das auf die Erzeugung von Solarstrom aus Photovoltaikanlagen spezialisierte Maklerunternehmen EnR courtage an.
Was die Tarife für den Überschusseinspeisung und die Investitionsprämie für den Eigenverbrauch betrifft, so sinkt bis zu einer Größe von 3 Kilowatt der regulierte Tarif auf 12,76 Cent pro Kilowattstunde (gegenüber 13,01 Cent pro Kilowattstunde im zweiten Quartal) und die Prämie von 300 auf 260 Euro pro Kilowatt.
Für gewerbliche Kunden im Segment 36 bis 100 Kilowatt sinken die Einspeisetarife von 11,78 auf 11,46 Cent pro Kilowattstunde, was einem Rückgang um 2,72 Prozent entspricht. Der Verkauf von überschüssigem Solarstrom verzeichnet einen starken Rückgang um 2,05 Prozent.
Die Tarife für Photovoltaik-Anlagen mit 100 bis 500 Kilowatt fallen von 11,41 auf 10,88 Cent pro Kilowattstunde (-4,6 Prozent im Vergleich zum zweiten Quartal). Der Rückgang ist also viel stärker als die 2,6 Prozent zwischen erstem und zweitem Quartal. Wie Atlansun in Erinnerung ruft, kommen Anlagen zwischen 100 und 500 Kilowatt für einen Einspeisetarif in Frage, der an einen Indexkoeffizienten, den sogenannten K-Koeffizienten, gekoppelt ist, der sich insbesondere mit der Inflation entwickelt. In diesem Segment wird nicht mehr zwischen dem Verkauf des gesamten Stroms und dem Verkauf von Überschüssen unterschieden, und der Tarif wird für 1.100 Kilowattstunden garantiert, die in das Netz eingespeist werden. Darüber hinaus wird die Produktion mit 4 Cent pro Kilowattstunde vergütet, die nicht der Indexierung unterliegen.
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Sind die Privatanlagen im Frankreich von der MWSt. befreit? 190€/KWp Zuschuss plus 12,76 cent Einspeisevergütung für eine 8,99kw Anlage wäre sonst immer noch ein sehr guter Deal.
Die Überschrift sollte lauten: „Frankreich senkt die PV Förderung, aber sie ist nach wie vor doppelt so hoch als bei uns“….
Also bei meinen 30kWPeak wären es ebensoviel Förderung bei der Anschaffung als bei uns ohne MwSt, aber die Einspeisevergütung, je nach Leistung, doppelt so hoch… Ja, ok, der Spruch dass man in Frankreich nicht mehr arbeiten braucht mit nem großen Dach, zieht zwar nicht mehr, aber man schaut trotzdem dass man die 500 Pferde im E-Auto nicht ständig nutzt, oder mit dem anderen E-Auto ständig spazieren fährt, weil man ja richtig was für den Strom bekommt den man nicht in der Karre verbrät, oder im Jacuzzi ab März, oder Pool ab April, oder 20°C in der Bude im Hochsommer….. Soll heißen dass, JA, seit wir ne dicke PV haben ist unser Strombedarf vervierfacht, denn bevor wir es „verschenken“ nutzen wir es lieber für Luxus, oder verschenken den Strom aus der Wallbox… Ja, ok, dafür brauchen wir auch keine 2000 Liter Heizöl und keine 3000 Liter Sprit mehr ;-)…. Also insgesamt dennoch über 15 Tonnen CO² eingespart und ganz nebenbei den Geldbeutel JEDEN Monat um 600 Euro entlastet ;-)… Somit schöne Grüße aus dem Spanischen Ferienhaus, finanziert von den Einsparungen der Energiewende 😉