Photovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden – ein Balanceakt

Autarq Technologie auf denkmalgeschütztem Haus in der Schweiz

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Es liegt im öffentlichen Interesse, denkmalgeschützte Bauwerke zu erhalten. Daher stehen sie unter besonderem Schutz. Photovoltaik-Anlagen sind auf diesen Gebäuden nicht grundsätzlich verboten, sie dürfen jedoch nicht präsent sichtbar sein. Daher werden sie oft auf Flachdächern, Nebengebäuden oder an der Rückseite von Häusern montiert.

Als Einwohner der mittelalterlichen Stadt Regensburg und gleichzeitig überzeugter Photovoltaik-Anlagenbauer stelle ich mir oft die Frage: Sollen wirklich ganze Altstadtbereiche und die dort lebenden Menschen von der Möglichkeit der dezentralen Energieproduktion ausgeschlossen werden? Gleichzeitig möchte ich die historische Altstadt nicht verschandeln, denn es gibt so manche Bausünde aus den 1970er Jahren, über die man sich heute ärgert. Es bedarf also eines sinnvollen Kompromisses, der sowohl den Denkmalschutz als auch die solare Energiegewinnung berücksichtigt.

Neue gesetzliche Rahmenbedingungen

Das Thema gewinnt immer mehr an Bedeutung, und durch das „Solarpaket 1“ hat sich einiges verändert. Laut der Photovoltaik-Strategie des Bundeswirtschaftsministeriums haben Dachanlagen in der Regel Vorrang vor den Belangen des Denkmalschutzes. Zwar unterscheiden sich die Regelungen von Bundesland zu Bundesland, doch die Novellierung des EEG stellt klar: „Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen und den dazugehörigen Nebenanlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie ist im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.“ Dies bedeutet, dass der Denkmalschutz nicht mehr vorrangig betrachtet wird und Photovoltaik-Anlagen auch auf Denkmälern genehmigt werden müssen.

Innovative Lösungen für den Denkmalschutz

Mit den bisher am Markt vorhandenen Standardprodukten war es schwierig, optisch ansprechende Lösungen im Einklang mit den Vorgaben der Denkmalschutzbehörden zu finden. Inzwischen gibt es jedoch sehr ansprechende Möglichkeiten, die einen solchen Kompromiss ermöglichen.

Beispielsweise bieten die farbigen Standardmodule der italienischen Firma Futurasun eine optische Anpassung an die Dachfarbe. Die Solardachziegel der Prenzlauer Firma Autarq sind nahezu unsichtbar. Diese Ziegel, die in den Farben rot und schwarz produziert werden, haben ein Mini-Modul auf einem flachen Standardziegel aufgeklebt. Die Module werden durch eine speziell entwickelte Verkabelung untereinander verbunden und sind besonders für Gebäude geeignet, deren Dächer saniert und neu eingedeckt werden müssen.

Ein kleiner Wermutstropfen bei diesen Solardachziegeln ist jedoch, dass einige Denkmalämter die Möglichkeit des Rückbaus der Photovoltaik-Anlage verlangen. Die farbigen Module in orange, rot oder grün hingegen werden eher auf bestehenden Dächern mit herkömmlicher Aufdachmontage installiert. Auch die Unterkonstruktion ist in diesem Fall farblich anpassbar. In diesem Fall ist auch ein möglicher Rückbau unproblematisch.

Erfolgsbeispiele und Best Practices

Es gibt bereits mehrere erfolgreiche Beispiele, bei denen Photovoltaik-Anlagen harmonisch in denkmalgeschützte Gebäude integriert wurden. Ein bekanntes befindet sich in St. Gallen in der Schweiz. Hier wurden Solardachziegel verwendet, die von außen nahezu unsichtbar sind und das Erscheinungsbild des Gebäudes bewahren, ohne den Denkmalschutz zu gefährden. Ein weiteres Beispiel findet sich in der Rostocker Altstadt, wo farbige Module von unserem dortigen Franchise-Partner installiert werden.

Fazit

Die Integration von Photovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden bleibt eine komplexe und oft kontroverse Herausforderung. Es erfordert ein sorgfältiges Abwägen der Bedürfnisse von Nachhaltigkeit und Denkmalschutz. Dank technologischer Innovationen und kreativer Lösungen ist es jedoch möglich, beide Ziele zu vereinen und so einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, ohne das kulturelle Erbe zu gefährden. Der Dialog zwischen Architekten, Denkmalpflegern und der Öffentlichkeit wird auch in Zukunft entscheidend sein, um tragfähige und ästhetisch ansprechende Lösungen zu finden.

Peter Knuth, Gründer und Geschäftsführer von Enerix

— Der Autor Peter Knuth ist Geschäftsführer und Mitbegründer von Enerix. Die Technik rund um die Photovoltaik hat er von der Pike auf gelernt, Photovoltaik-Anlagen auf Dächern selbst montiert und elektrisch ans Netz angeschlossen. 2007 fiel zusammen mit seinem Geschäftspartner und engem Freund Stefan Jakob der Entschluss zur Gründung von Enerix.  Die vielfach ausgezeichnete Fachbetriebskette für Photovoltaik-Anlagen, Stromspeicher und Wärmepumpen wurde in Bayern als erstes Franchisesystem in der Energiebranche gegründet. Die beiden Gründer gelten als echte Solarpioniere und sind seit über 20 Jahren in der Solarbranche tätig. https://www.enerix.de/ —

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