Vergangenen Donnerstag beschloss der Bundestag eine weitere Erleichterung für Photovoltaik-Balkonanlagen. Demnach können Vermieter ihren Mietern nicht mehr willkürlich das Anbringen von Stecker-Solar-Geräten untersagen. “Künftig haben Mieter einen Duldungsanspruch und sind nicht mehr vom guten Willen des Vermieters abhängig. Die Installation darf zudem explizit auch nicht durch überzogene Vorgaben von den Vermietern verhindert werden”, sagte dazu am Donnerstag SPD-Bundestagsabgeordnete Zanda Martens.
Mit dieser nun beschlossenen Gesetzesänderung sind alle Punkte aus der Bundestagspetition für die Vereinfachung und Entbürokratisierung von Photovoltaik-Balkonanlagen erfüllt. Sie war vor gut anderthalb Jahren von Andreas Schmitz eingebracht worden, der in seinem Youtube-Kanal regelmäßig über erneuerbare Energien, insbesondere Photovoltaik und Balkonkraftwerke, berichtet. Er sammelte mit seiner Petition mehr als 100.000 Unterschriften ein, so dass sich der Petitionsausschuss des Bundestages schließlich mit den Forderungen befasste.
Gut eineinhalb Jahre später gibt er sich zufrieden. “Letzten Donnerstag wurde der letzte noch offene Punkt unserer Petition gesetzlich verankert”, sagt Schmitz. Mit der Verabschiedung von „Solarpaket I“ gingen bereits die Forderungen der Petition nach der Vereinfachung rechtlicher und bürokratischer Hürden durch. Der Anmeldeprozess beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur wurde vereinfacht und entfällt beim Netzbetreiber sogar vollständig. Die Leistungsobergrenze wurde von 600 Watt auf 800 Watt angehoben. Zumindest auf gesetzlicher Ebene. “Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz geändert, aber der Verband Deutscher Elektrotechniker muss die entsprechenden Normen noch ändern. Der Prozess befindet sich auch in der Endphase und wird voraussichtlich in den nächsten Monaten beendet”, sagt Schmitz.
Unterstützung erfuhr Schmitz während seines Vorhabens von zahlreichen Befürwortern der Photovoltaik. “Nachdem ich die Petition damals auf Twitter gepostet habe, kam der Kontakt zu anderen Vertretern aus dem Solarbereich zustande”, sagt Schmitz. Seitdem steht er in engem Kontakt mit Simone Herpich und Sebastian Müller vom Verein Balkonsolar aus Freiburg. Christian Ofenheusle von der Informationsplattform über Balkonkraftwerke “machdeinenstrom.de” unterstützte Schmitz, als er sein Anliegen dem Petitonsausschuss näherbrachte. Mittlerweile haben sich die Petitionsmitstreiter zur “Arbeitsgruppe Balkonkraftwerk” zusammengeschlossen und sie wollen sich demnächst als Verband anmelden.
Kostenfreies Balkonsolar-Buch für Einsteiger
Um der Allgemeinheit den Zugang zu Photovoltaik-Balkonanlagen noch mehr zu erleichtern, schrieben Ofenheusle, Schmitz, Müller und Stefan Krauter, Professor an der Uni Paderborn, das Buch „Balkonkraftwerk für alle. Der Leitfaden für die Energiewende zum Selbermachen“. Es richtet sich speziell an Anfänger und soll die wichtigsten Fragen rund um Stecker-Solar-Geräte klären. “Meinem Verständnis nach sind Balkonkraftwerke als Einstieg in die Erneuerbaren gedacht, oder als günstige Möglichkeit für Leute mit kleinem Geldbeutel an der Energiewende teilzuhaben”, sagt Schmitz. Das Buch enthält Fakten zur Anbringung und Montage, Tipps zum Selbstzusammenstellen einer Balkonsolaranlage, Beispielrechnungen, eine kleine Speicherübersicht sowie Informationen über Module und Wechselrichter. Das Buch gibt es ab sofort als kostenlosen Download und ohne Registrierung hier: Balkonsolar Buch – Akkudoktor oder auch beim Verein Balkonsolar.
Transparenzhinweis: Scarlet Schmitz ist mit dem im Artikel zitierten Andreas Schmitz liiert.
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Auf den VDE muß keiner warten.
Das EEGesetz gilt – Punkt. -> 800 W !
Normen sind keine Gesetze, sonderen dokumentieren den „Stand der Technik“. Dieser „Stand der Technik“ kann per se „veraltet“ sein, da es einfach dauert bis sich die verschiedensten Interessengruppen auf einen (kleinsten) gemeinsamen Nenner geeinigt haben.
Hier auch als unrühmliches Beispiel gerne genannt: Der Versuch des Zentralverbandes des Elektrohandwerkes den Schukostecker zu verhindern. Warum: Weil sie so auf den Elektriker im Haus pochen konnten – und damit Aufträge für die eigene Klientel. Das dabei die Kosten für die Interessenten nach oben getrieben wurden, egal. Ein Schelm wär Böses dabei denkt.
Elektriker sind sehr gefragt und können sich über zu wenige Aufträge wohl nicht beklagen. Sie werden eher niemanden finden, der einen Kleinstauftrag wie das Austauschen einer Steckdose annimmt (in 5 Minuten erledigt). Das Argument „Aufträge für die eigene Klientel“ zieht also nicht wirklich.
Normen sind keine Gesetze, aber das EEG äußert sich überhaupt nicht zum Stand der Technik. Es legt nur fest, dass diese Kleinstanlagen z.B. anders angemeldet werden dürfen (nur im MaStR und nicht beim Netzbetreiber). Da das EEG also nichts zur Technik aussagt, lässt sich der Stand der Technik halt nur aus der Norm entnehmen.