Wenn das von der Bundesregierung gesetzte Ziel von 15 Millionen Elektroautos im Jahr 2030 erreicht wird, hätte die Batterien dieser Fahrzeugflotte eine kumulierte Speicherkapazität in der Größenordnung von 750 Gigawattstunden und damit das 20-fache aller deutschen Pumpspeicherkraftwerke. Diese schon oft vorgetragene Rechnung nutzt der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) als zentrale Begründung für sieben energiepolitische Handlungsempfehlungen, die er in einem jetzt veröffentlichten Positionspapier zusammenfasst.
„Parallel zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren brauchen wir mehr Flexibilität. Sie ist der zentrale Mechanismus im Energiesystem der Zukunft, der die umfassende Nutzung der erneuerbaren Energien erst ermöglicht“, erklärt BNE-Geschäftsführer Robert Busch hierzu in einer Mitteilung des Verbands. Nötig seien deshalb hierfür förderliche rechtliche Rahmenbedingungen auch für Elektroautos, weil diese durch ihre Speicherkapazität genau diese Flexibilität bieten können. „Wir müssen sie nur freisetzen“, so Busch.
Die Empfehlungen umfassen Vorschläge zur Umsetzung des bidirektionalen Ladens, also zum Energieaustausch in zwei Richtungen: „Vehicle-to-Home“ (V2H), bei dem Strom aus der Fahrzeugbatterie ins Gebäude fließt und vor allem in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage den Eigenverbrauch steigern hilft, sowie „Vehicle-to-Grid“ (V2G), bei dem Strom aus der Batterie des Autos in das Verteilnetz zurückgespeist wird.
Dieser Art der Nutzung steht nach Einschätzung des BNE „vor allem die Doppelbelastung mobiler Speicher durch Abgaben, Umlagen und Steuern“ im Weg. Die von der Bundesregierung mit dem Gesetz zur Modernisierung der Stromsteuer kürzlich vorgenommenen Verbesserungen gingen nicht weit genug, es würden bislang nur V2H-Anwendungen vereinfacht. Ein weiterer Schwerpunkt seien konkrete gesetzgeberische Vorgaben zum Datenaustausch zwischen Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur. Der BNE setze sich hier für einen diskriminierungsfreien Zugang ein: „Es muss ein Level-Playing-Field für möglichst viele Marktteilnehmer geben.“
In Bezug auf Vorschriften zur Messtechnik plädiert der Verband für Pragmatismus. Zwar müssten Speicher zur Vermarktung ihrer Flexibilität grundsätzlich messtechnisch abgegrenzt werden, die Politik dürfe aber „die Praxis nicht aus den Augen verlieren“. Zur Wahrung der Systemsicherheit seien hohe Standards notwendig, doch dies sei „nicht gleichbedeutend mit dem Einsatz des Smart Meter-Gateways“, erklärt Robert Busch. Die verpflichtende Datenübertragung über intelligente Messsysteme solle „auf ein praxistaugliches Minimum beschränkt werden“.
Im Einzelnen lauten die sieben Empfehlungen des BNE:
- Stromsteuerbefreiung und Klarstellung zum Versorgerstatus: Eine Grundlage hierfür könne das „Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht“ bieten, nötig sei eine Ausweitung auf V2G-Anwendungen sowie unter anderem die Ausweitung auf bidirektionales Laden von Flotten- und Mitarbeiterfahrzeuge auf Firmenparkplätzen.
- Befreiung von Abgaben und Umlagen bei zwischengespeichertem Strom, unter anderem die Befreiung von Ladepunkten von der Konzessionsabgabe.
- Netzentgeltvariabilisierung für V2G-Anwendungen: Dies betrifft die Einbeziehung in die von Paragraph 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geforderte marktgestützte Beschaffung von Flexibilitätsdienstleistungen durch die Netzbetreiber, die ab 2025 auch das Anbieten dynamischer Netzentgelte vorsieht (nicht zu verwechseln mit dynamischen Stromtarifen).
- Austausch und Weitergabe notwendiger Datenpunkte: die Sicherstellung und Standardisierung des Zugriffs auf die für V2H und V2G erforderlichen Daten.
- Messtechnische Vereinfachungen und praxistaugliche Steuerung: das Verhindern zu hoher, nicht praxistauglicher Anforderungen an die Messtechnik.
- Abgrenzung von Grün- und Graustrom: insbesondere die Ausweitung von Paragraph 19 EEG (flexiblere Nutzung von Speichern ohne Verlust des Grünstrom-Privilegs) auch auf mobile Speicher.
- Einheitliche Netzanschlussbedingungen für Ladeinfrastruktur: Die vorgesehene Einführung einer gemeinsamen Internetplattform der Netzbetreiber für Anschlussbegehren (§14e Energiewirtschaftsgesetz) sei ein „wichtiger Schritt in Richtung von Bürokratieabbau und Vereinheitlichung der Antragsverfahren“. Es seien aber gerade auch im Hinblick auf Ladepunkte „weitere Vereinfachungen und Vereinheitlichungen notwendig“.
Eine Studie zu der Frage, welche Nutzergruppen und Haushaltstypen besonders vom bidirektionalen Laden profitieren könnten, hat Anfang des Jahres das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE erstellt.
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Zitat aus der Studie: Das Ziel der erfolgreichen Einführung bidirektionalen Ladens ist nur dann zu erreichen, wenn die Bedürfnisse der Anwenderinnen und Anwender im Mittelpunkt stehen.
Das bedeuted bei V2H keine Daten an Dritte !
De-facto ist nur ein Bit zur Freigabe des DC-Schütz erforderlich. Der Rest kann aus der Spannung im Umrichter ermittelt werden. Die Lade-/Entladeleistungen werden / können <= 4,2 kVA bleiben, da das eAuto eh 23 Std steht. Damit ist gleichzeitig der (relative) Wirkungsgrad höher.
Und im Auto verbleibt das BMS (incl. Temperaturüberwachung und Notabschaltung) aktiv, somit max. 50 W Dauerlast.
Merke: Im Carport oder Garage ist kein Lade-"Erlebnis" erforderlich !
Ich bin nicht „in die GesetzesLage eingetaucht“ — mich graust es schon bei deren „KurzBeschreibung ! — UND ich befürchte, schon seit langer Zeit:
viel zu viele Gesetze haben „zwei geheime HauptZwecke“ —
DA-Seins-Berechtigungen zu begründen und zu zementieren —
für die Erfinder immer neuer „gesetzlicher Bestimmungen“
für die Überwacher und Kontrollierer der „GesetzesTreue“ von uns Bürgern —
UND zum Thema BüroKratieAB-Bau:
DER parodiert sich längst schon selbst
Da die Kapazitäten der AB-Bau-Bürokraten wohl stets geringer bleiben werden
als die die stetigen BürgerÜberSchwemmungen der GesetzErfindungs-Bürokraten.
Der einzig sichere Weg, die anschwellenden Gesetzes-Selbst-Befriedungungs-Fluten einzudämmen
besteht meines Erachtens NUR DA-rin
„Plan“-Stellen zu streichen
und die Anzahl der „Mit“-„Arbeiter“ der Gesetz-ErfindungsBürokratereien sooo lange zu reduzieren,
bis die GesetzesÜberflutungen sich DA-durch vollautomatisch UM-kehren,
weil „ab irgendwann dann“ nicht mehr wir Bürger
sondern „die uns regementierenden Bürokraten“
mit immer mehr überst-flüssigsten „Tätigkeiten“ über-lastet werden ! ! !
Alles Gute !
Wolfgang Gerlach
Als Mitzrr eines E-Auto bin ich strikt gegen das bidir. Laden, ich will über den Zustand des Skku selbst bestimmen ! Ansonsten stehen die von Herrn Gerlach angeführten Gründe, vor allem der Datenschutz weit (!!!) über allen kurzsichtigen Nützlichkeit- und Gewinn- Argumenten . Abgesehen von der großen Gefahr für die Sicherheit der Energieversorgung durch schädliche Netzeingriffe von Datengangstern und Schurkenstaaten über das Internet