Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) berechnete erneut das Potenzial für Mieterstromanlagen in Deutschland. In einem Papier legten die Forscher dar, dass theoretisch etwa 14,3 Millionen Mieterhaushalte von Mieterstrommodellen profitieren können. Diese Haushalte würden sich nach Angaben der Forscher auf 1,9 Millionen Gebäude verteilen.
Bereits im Jahr 2017 beauftragte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine derartige Potenzialabschätzung, mit dem Ergebnis von 370.000 geeigneten Wohngebäuden, die mit Photovoltaik-Dachanlagen ausgerüstet werden könnten. Damals hätten maximal 3,8 Millionen Menschen von solchen Modellen profitieren können. Diese Schätzung ist den Autoren des IW Köln zufolge zu konservativ.
Aktuell sei aber nur ein Bruchteil dieses Potenzials gehoben. Auf den Mehrfamilienhäusern in Deutschland befanden sich Stand April 2024 lediglich 9000 Photovoltaik-Anlagen. Der Grund hierfür liege in der Wirtschaftlichkeit und in der Bürokratie.
Im Wohnungsbestand fehle häufig die Möglichkeit, einen summierenden Zähler und Smart Meter in jeder Wohnung einzusetzen, um eine genaue Abgrenzung zwischen eigenem Solarstrom vom Dach und Netzstrombezug machen zu können. Auch wenn die technischen Möglichkeiten dazu bereits da sind, scheitere es häufig am Umfang und an den Kosten der notwendigen Umbaumaßnahmen.
Die Forscher sehen eine Verbesserung in den Regeln, die seit dem Inkrafttreten des „Solarpaket 1“ gelten. Diese reichen jedoch nicht weit genug, um diesem Marktsegment einen richtigen Schub zu verpassen.
Daher brauche es eine bundesweit einheitliche Regel, wie die Prozesse in Mieterstromprojekten ablaufen. Gemeint sind damit die Schritte, in denen Mieterstromanbieter, Netzbetreiber und Reststromanbieter sowie Messstellenbetreiber zusammenkommen. Bisher gebe es hierfür keine standardisierte Lösung. „Die Planung von Mieterstrom darf kein maßgeschneidertes Projekt sein“, heißt es dazu in dem Papier.
Außerdem schlagen die Autoren vor, die Vergütungslogik des EEG bei Mieterstromprojekten umzukehren. Aktuell gelten für Teileinspeiseranlagen geringere Fördersätze als für Volleinspeiser. Das führe zu unnötig kleinen Anlagen.
Ebenfalls schlagen die Autoren vor, die Vertragsfreiheit bei der Stromanbieterwahl umzukehren. Es sei ein Problem, dass Projektierer sich nicht sicher sein können, wie viele Hausbewohner bei einem Mieterstromprojekt mitmachen. Man spricht hier von der Mitmachquote. Liegt sie zu niedrig, kann sich das Projekt unter Umständen nicht refinanzieren. Um die Mitmachquote möglichst hoch zu halten, empfiehlt das IW Köln die Vertragsfreiheit auf Basis einer Widerspruchslösung. Dabei werden alle Mieter automatisch Kunde bei Mieterstromanbietern, es sei denn, sie legen Widerspruch ein. Ein Teil dieses Problems sei durch die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung behoben. Dieses Modell solle sich auch zum Standard mausern, so die Autoren. Allerdings gebe es auch hier keine Garantie für hohe Mitmachquoten.
Der Aufwand könnte sich lohnen. Betrachte man den theoretischen Gesamtertrag, wenn auf den 1,9 Millionen mehrgeschossigen Wohnhäusern Photovoltaik-Anlagen entstehen, komme man auf 43 Terawattstunden im Jahr. Verglichen mit den 61 Terawattstunden, die sämtliche deutschen Photovoltaikanlagen im Jahr 2023 erzeugten, könnte der Beitrag des Mieterstroms an der Energiewende beachtlich werden.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Warum geht folgendes nicht:
Man liest einmal im Jahr wie bisher die verbrauchten kWh ab, ermittelt den Gesamtbedarf des Hauses, zieht davon die erzeugten und nicht eingespeisten kWh ab und rechnet davon die mittlere Solarquote aus (z.B. 40% Solarstromanteil), die dann (zwangsweise) FÜR ALLE Mieter mit einem deutlich günstigeren Satz abgerechnet wird. (z.B. 15ct/kWh)
Da würde jeder Mieter automatisch sparen und der Hausbesitzer seinen Strom gut verkaufen.
(die Volleinspeisung liegt > 10kWp aktuell bei < 11 ct/kWh)
Weder Wohnungszähler würden angefasst, noch die Freiheit, einen bestimmten Stromanbieter zu wählen. Nur die Abrechnung des Stroms hätte einen Posten mehr für den Solaranteil.
Einzig den (verschiedenen) Stromanbietern der Mieter muss klar gemacht werden, warum die Kunden dieses Hauses nicht das bezahlen, was auf dem Zähler steht, sondern nur z.B. 60% davon.
(Die restlichen 40% würden alle Mieter mit z.B. 15ct/kWh dem Eigentümer der PV-Anlage vergüten)
Aber das bekäme man gesetzlich wohl leicht in den Griff.
Ich glaube, du hast da etwas ganz grundsätzlich nicht verstanden.
Das Mieterstrommodell soll zu einem möglichst hohen Eigenverbrauch des Stroms aus der Solaranlage führen, um zu vermeiden, dass Solarstrom abgeriegelt werden muss, weil das Netz „verstopft“ ist bzw. nicht genug Nachfrage vorhanden.
Anreize dazu schafft man nur, wenn der Strom genau dann für die Bewohner billiger ist, wenn die eigene Solaranlage gerade viel erzeugt. Das geht nicht, wenn man nur einmal im Jahr die Zähler abliest.
Lingen2 schreibt.
Das Mieterstrommodell soll zu einem möglichst hohen Eigenverbrauch des Stroms aus der Solaranlage führen, um zu vermeiden, dass Solarstrom abgeriegelt werden muss, weil das Netz „verstopft“ ist bzw. nicht genug Nachfrage vorhanden.
@ Lingen2
Dazu muss der PV Strom doch ins Hausnetz eingespeist werden, dann regelt sich alles Weitere von alleine. Oder hat das Mieterstrommodell seine eigenen Gesetze, hab mich noch nicht so eingehend damit beschäftigt ?
@Lingen2
Man muss den Mietern nur sagen, dass, wenn sie den Strom am Tag verbrauchen, es den günstigen Tarif gibt. Halt gemittelt, dafür ohne Zählerumbau.
Ist genau def Anreiz, den Du beschrieben hast, oder etwas nicht?
Wer das nicht versteht, oder wem das egal ist der hätte sowieso am Mieterstrommodell nicht teilgenommen. So wäre er dabei und würde zwangsweise sparen. Der Vermieter krieg dadurch mehr PV.Strom los. Wenns einen psychologischen Anzeiz braucht, dann kann der Vermieter ja den Hausverbrauch im Hauseingang angeben mit Ersparnis zum Standardtarif.
Ich glaube, Du hast grundsätzlich nicht verstanden, was den Vorschlag ausmacht: Kein Zählerumbau und deshalb 100% (Zwangs) beteiligung. Das sollte aber kein Problem sein, an der Heizung sind die Mieter auch zu 100% zwangsbeteiligt.
Diejenigen, die Gesetze machen, werden nie verstehen, dass die Praktiker, die Ingenieure, die Handwerker, die Solaranlagen bauen, tolle technische Ideen haben, den Nachbarn mitversorgen könnten statt Strom zu entsorgen, Spitzenstrom erzeugen könnten, den Papierkrieg hassen.
Wer mehr Ökostrom will, muss die Anlagen anmeldefrei machen, darf den Technikern nicht ins Handwerk pfuschen, muss die Handschellen abschaffen.
Im Prinzip geht es doch nur um die Gewinnoptimierung des PV Eigentümers und die Gewinnbeschneidung der Energieversorger.
Der Strom vom Dach wird auf jeden Fall (physikalisch) zuerst im Haus verbraucht.
Der fliesst nicht erst zum Versorger und dann wieder zurück.
Gibt ja nur eine Leitung zum Haus.
Nur lassen sich die Versorger nicht freiwillig die Butter vom Brot nehmen, deshalb muss es möglichst kompliziert werden.
Die Leute dazu anhalten, den Strom möglichst bei Sonnenschein und nicht nachts zu verbrauchen spielt in diesen Zusammenhang eher eine nebensächliche Rolle. Die Mieter insgesamt werden nie so motiviert sein, wie der Eigenheimbesitzer der alles selbst im Griff hat und z.b. keine Stromkonkurrenz an trüben Tagen, die er eh nicht beeinflussen kann. Der Mieter spart auch nicht soviel an der kWh wie der Eigenheimbesitzer, der seine Anlage selbst bezahlt hat.
Falls es um den Spitzenstrom geht: die 70% Einspeisebegrenzung muss wieder her und mittelfristig auf 50% sinken. Anders kriegt man den Spitzenstrom nicht in den Griff.
Ich glaube, der Gesetzgeber hat hier genau verstanden, wie er ein Gesetz gestalten muss, damit aus der Sache nichts wird. Altmaier und Konsorten haben eine einfache Sache mit Absicht so kompliziert gemacht, dass sie möglichst selten gemacht wird. Eine weitere Vorgabe war, dass der Eindruck erhalten bleiben müsse, dass eine PV-Anlage nur wirtschaftlich wird, wenn man ihr Subventionen zahlt. Dabei bräuchte eine Mieterstromanlage keine Zahlungen aus dem EEG-Konto, genauso wenig wie andere Eigenverbraucher. Wer dem Gesetzgeber ein Schnippchen schlagen will, schaut sich diese Lösung an: https://www.pv-magazine.de/2024/06/14/dritte-generation-des-pionierkraftwerks-feiert-premiere-auf-der-intersolar/
Der Strom wird dort „verbraucht“ wo er benötigt wird, unabhängig davon ob der Verbrauch gemessen wird oder nicht. Wenn eine hohe PV- oder Windstromproduktion dafür sorgt, dass Strompreise zu Zeiten hoher Produktion niedriger sind, wird ein dynamischer Strompreis zu einer entsprechenden Steuerung führen. Dazu werden kein Eigenverbrauch und kein Mieterstrom benötigt – lediglich Zähler, welche erlauben, dynamische Strompreise zu nutzen. Aber auf diese warten wir schon Jahre.
Zwischenzeitlich beschäftigen sich Heerscharen von administrativen Kräften auf allen Ebenen damit, Verordnungen, Regelungen, Mess- und Abrechnungskonzepte zu erfinden, welche keinerlei Einfluss auf den Energiefluss haben.
Welch eine Verschwendung von Ressourcen.