Schleswig-Holsteins Kabinett beschließt Solarpflicht für Wohngebäude

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Wer in Schleswig-Holstein ein neues Haus bauen will, soll das künftig nicht mehr ohne Photovoltaik-Anlage realisieren können. Das Landeskabinett in Kiel verabschiedete eine Novellierung des Klimaschutzgesetzes, das etwas sperrig als „Gesetz über die Energiewende, den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (EWKG) bezeichnet wird. Darin enthalten ist unter anderem auch eine entsprechende Verpflichtung für den Bau von Photovoltaik-Anlagen auf Wohngebäuden.

„Klimaschutz ist längst mehr als ein Umweltthema, es geht um unser aller Sicherheit und wirtschaftliches Wohlergehen“, sagt Schleswig-Holsteins Klimaschutzminister Tobias Goldschmidt (Die Grünen). „Mit dem novellierten EWKG setzt Schleswig-Holstein die Segel klar auf Kurs Klimaneutralität. Wir setzen auf stringente Maßnahmen und lassen bei der Umsetzung Augenmaß walten“, sagte Goldschmidt.

Bisher galt in dem Bundesland nur eine Verpflichtung für Nicht-Wohngebäude. Auf diesen sollte bei Neubau oder umfassender Sanierung des Daches eine Photovoltaik-Anlage entstehen. Zudem hat die Landesregierung sich selbst in die Pflicht genommen und den Bau von Solaranlagen auf eigenen Liegenschaften angeordnet. Jetzt tut die Regierung den nächsten Schritt und nimmt auch private Wohnhäuser in die Pflicht.

Zusätzlich wird auch die Pflicht für Solarüberdachung von Parkplätzen nachgeschärft. Künftig sollen Parkplätze ab 70 Stellplätzen in die Pflicht genommen werden. Das gilt für Neubauten, aber auch für Parkplatzsanierungen und -erweiterungen. Zuvor galt diese Vorschrift nur für Neubauprojekte von Parkplätzen mit über 100 Stellplätzen.

„Die weltweiten Extremwetterereignisse zeigen uns eindrücklich, dass wir beim Klimaschutz keine Zeit zu verlieren haben“, sagt Goldschmid. „Mit dieser Novelle tragen wir den klimapolitischen Notwendigkeiten Rechnung. Das Klimaziel 2040 und unser Ausbauziel für erneuerbare Energien erhalten Gesetzesrang. Ganz konkret haben wir in die Novelle ein paar echte Klimaschutzbeschleuniger eingebaut – beispielsweise einen PV-Standard für Neubauten von Wohnhäusern und Parkplätzen.“

Noch muss das Gesetz vom Landesparlament beschlossen werden. Danach soll es planmäßig zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Bisher haben neben Schleswig-Holstein auch Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Bremen, Niedersachsen, Berlin, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen unterschiedliche Variationen der Verpflichtung, Photovoltaik auf Dächern oder Parkplätzen zu installieren, eingeführt.

 

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