Der österreichische Bundesverband Photovoltaic Austria (PV Austria) hat einen eindringlichen Appell an den Nationalrat gerichtet, bei seiner letzten Zusammenkunft vor der Sommerpause das neue Energiewirtschaftsgesetz (EIWG) zu beschließen. Die betreffende Sitzung findet am 3. und 4. Juli statt und ist der letzte Termin des Nationalrats vor der Sommerpause.
Die Abgeordnetenkammer des österreichischen Parlaments – die zweite Kammer ist die Ländervertretung, der Bundesrat – hat nach Angaben von PV Austria noch im April beim österreichischen Branchentreffen PV-Kongress 2024 in Graz Einmütigkeit gezeigt, alle fünf im Nationalrat vertretenen Parteien hätten einen Beschluss des EIWG noch vor dem Sommer angekündigt. Dies sei gerade für den weiteren Ausbau der Photovoltaik auch dringend nötig, das Gesetz dürfe „nicht dem Vorwahlgeplänkel zum Opfer fallen“. Im Herbst wird der Nationalrat neu gewählt.
Das EIWG sei wichtig und wegweisend für die Energiewende im Land, mahnt PV Austria. „Wir stoßen beim Photovoltaik-Ausbau bereits an unsere Grenzen, weil die moderne Stromnetzinfrastruktur und die Regularien dafür fehlen“, sagt Geschäftsführerin Vera Immitzer. Zentral seien etwa die im EIWG enthaltenen Regeln für Netzentwicklungspläne, aus denen hervorgeht, wo und wann in Zukunft neue Einspeisekapazitäten vorhanden sein werden. Die Darstellung der aktuell noch vorhandenen Einspeisekapazitäten auch auf den unteren Netzebenen, sei „ein wichtiger Meilenstein“, ebenso die klaren Fristen für den Netzanschluss.
Der Nationalrat kann den Angaben zufolge das Gesetz mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen. Den Entwurf des EIWG legte das zuständige Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) bereits im Januar vor. Das Gesetz soll das bislang geltende Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) ablösen. Werde es jetzt nicht beschlossen, „droht ein fataler Stillstand von bis zu 3 Jahren“, warnt Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender von PV Austria, „denn erst dann wird es wieder neue Beschlussmöglichkeiten für das Gesetz geben“. Zudem drohten dann auch EU-rechtliche Sanktionen in Form von Strafzahlungen, da die Überarbeitung der bisherigen Gesetzeslage durch EU-Richtlinien vorgegeben sei.
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