Neue Vorgaben zur Anlagenzertifizierung für Photovoltaik-Anlagen greifen

Dachanlage, Kettelhack, Rheine

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Nach dem „Solarpaket 1“ hat das Bundeswirtschaftsministerium nach eigenen Angaben drei Verordnungen am Donnerstag (16. Mai) im Bundesgesetzblatt verkündet, mit denen die Umsetzung des sogenannten Zertifizierungspakets abgeschlossen ist. Es handelt sich dabei um zwei Verordnungen, die die Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) ändern, sowie eine weitere Verordnung, die NELEV ergänzt: die Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV). Sie sind mit dem heutigen Tag in Kraft getreten. Teil des Zertifizierungspakets waren zudem Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die mit der Novelle im vergangenen Jahr verabschiedet wurden, sowie die Verabschiedung des „Solarpaket 1“.

Das Gesamtpaket soll eine Weiterentwicklung des Zertifizierungsverfahrens darstellen, um eine praxistaugliche Lösung zu sichern. „Im Ergebnis wird das bisherige das Nachweisverfahren (Zertifizierungsverfahren) der technischen Mindestanforderungen an Stromerzeugungsanlagen und – speicher massentauglich modernisiert und weiterentwickelt“, wie das Ministerium erklärte. Von den Änderungen würden vor allem gewerbliche und auf privaten Immobilien installierte Photovoltaik-Dachanlagen profitieren.

Zentraler Punkt ist, dass die Ausnahme von der Zertifizierungspflicht deutlich ausgeweitet wird.  Sie soll zukünftig unabhängig von der Spannungsebene für alle Anlagen mit einer installierten Gesamtleistung von bis zu 500 Kilowatt und Einspeiseleistung von 270 Kilowatt gelten. Nach der bisherigen Regelung bestand eine Zertifizierungspflicht für Anlagen ab 135 Kilowatt Leistung im Niederspannungsnetz. Für Anlagen unter der neuen Schwelle reiche nun ein vereinfachter Nachweis, der im Wesentlichen durch Einheiten- und Komponentenzertifikate der Hersteller erbracht werden könne.

Gleichzeitig wird mit dem Zertifizierungspaket mit dem Aufbau eines verpflichtenden digitalen Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate sämtlicher Spannungsebenen begonnen. Dies war von der Energiebranche schon lange gefordert worden. Das Register soll dabei eine online zugängliche Datenbank sein, die zur Grundlage der Digitalisierung und Marktüberwachung dient, was am Ende für Anlagen- und Netzbetreiber den Netzanschlussprozess vereinfachen soll.

Nach Ministeriumsangaben müssen die Hersteller von zertifizierungspflichtigen Einheiten oder Komponenten die Zertifikate nach Erstellung an das Register übermitteln. Im Register werde der aktuelle Status eines jeden Zertifikates, speziell dessen Gültigkeit, aufgeführt. Der Netzbetreiber könne sich für den Netzanschlussprozesses auf den in dem Register angegebenen Status verlassen und müsse auch keine eigenständige Prüfung der Zertifikate mehr vornehmen. Zukünftig müssen die Anlagenbetreiber dem Verteilnetzbetreiber nur noch die Zertifikatnummer des in ihrer Anlage verbauten Wechselrichters nennen. Der Netzbetreiber kann automatisiert alle notwendigen Daten aus dem neuen zentralen und digitalen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate beziehen, wie es weiter heißt. Auch für die Anlagenbetreiber verringere sich damit der bürokratische Aufwand erheblich. Denn bislang tauschten Anlagenbetreiber, Zertifizierungsstellen und Netzbetreiber die erforderlichen Nachweise mühsam in Papierform oder als E-Mail-Anhänge aus, die in separaten Datenbanken verwaltet wurden. Die wesentlichen Regelungen zu dem neuen Register seien im „Solarpaket 1“ enthalten und würden durch die NELEV-Regelungen konkretisiert. Den Aufbau des Registers soll eine „fachlich qualifizierte Stelle“ übernehmen, so das Ministerium.

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