Das Ehepaar Lau hatte in ihrem Kleingarten in Königs Wusterhausen bei Berlin zwei Balkonsolar-Module installiert, um Strom für den Rasenmäher, die Pumpe des Regenwassertanks und andere elektrische Gartengeräte zu erzeugen. Der Vorstand hat dies jedoch untersagt und in Folge des Streits den Pachtvertrag gekündigt. Dagegen wehrt sich das Paar nun vor Gericht. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt die Klage.
Der auf Photovoltaik spezialisierte Rechtsanwalt Sebastian Lange aus Potsdam ist Rechtsbeistand der Kläger. Er sieht das Ehepaar Lau nicht allein: Derzeit versuchten zahlreiche Kleingartenvereine, Balkonsolar in den Anlagen zu verhindern.
Als Grund führen die Vereine nach Angaben des Anwalts oft an, der Betrieb eines Balkonkraftwerks fördere die unzulässige Wohnnutzung eines Pachtgartens. „Das ist sachlich völlig unhaltbar: Zum einen verfügen die meisten Kleingärten in Deutschland bereits über einen Stromanschluss ans öffentliche Netz, zum anderen erzeugen Balkonkraftwerke nur tagsüber und nur in begrenzten Mengen Strom“, sagt Lange. „Auf Grundlage dieser irrsinnigen Argumentation eine Kündigung eines gepachteten Kleingartens auszusprechen, ist schlicht rechtswidrig und damit unwirksam.“
DUH fordert Nachbesserung im Solarpaket II
Der Bundesrat hatte im letzten Jahr die Bundesregierung aufgefordert, das Kleingartengesetz so zu ändern, dass Balkonsolar explizit als zulässig erklärt wird. Die Bundesregierung hatte dies der DUH zufolge mit dem Argument abgelehnt, die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen für den Eigenverbrauch in Kleingärten sei bereits erlaubt.
Die DUH fordert die Ampel-Koalition auf, hier nun im Solarpaket II nachzubessern. „Es ist vollkommen unverständlich, warum das schlummernde Potenzial für die dezentrale Energiewende im Kleingarten verschenkt wird“, sagt Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH.
„Die Nutzung eigener Balkonkraftwerke ist bislang ein Kampf gegen Windmühlen“, beklagt Anton Marx, Vorstand FairBund freier Kleingartenvereine e.V. Gern werde das Bundeskleingartengesetz bemüht, um die Unzulässigkeit zu behaupten. „Die Zulässigkeit ist als ‚Arbeitsstrom‘ allerdings schon gegeben“, betont Marx.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Was für eine unfassbar dumme Aktion von dem Vereinsvorstand. Hat meine Vorurteile über schreckliche Vereinsmeier und reaktionäre Kleingeister in Kleingartenvereinen mal wieder voll bestätigt.
Es ist schon erstaunlich welche Widerstände sich gegen die Erneuerbaren entwickeln.
Ich bin hier heute in der Nähe von Innsbruck mit dem Zug zufällig an einem Kleingartengebiet vorbeigefahren. Mich überraschte die hohe Zahl von PV Modulen auf den Häuschen der Schrebergärten. Mehr als die Hälfte ca. 70%) hatten wohl welche,
viel mehr als auf den Dächern der Wohnhäuser.
Der genannte Widerstand hat vermutlich noch nicht direkt etwas mit EE zu tun, sondern wie lingen2 vermutet, eher mit vereinsmeierischem Wichtiggetue.
Über was man sich nicht alles streiten kann…
„2 Dinge sind unendlich…“
Es könnte auch noch einen anderen Grund geben. Auf einem Campingplatz für Dauercamper dürfen unsere Freunde auch kein Balkonkraftwerk aufbauen.
Neben ihrer Pacht müssen sie auch den Strom vom Verpächter beziehen und der hat schon als der Strom noch nicht so teuer war 50 Cent pro Kilowattstunde kassiert. Jedes Balkonkraftwerk schmälert also seinen nicht unerheblichen Gewinn…
Da gebe ich ihnen vollkommen Recht! Es geht nur um s Geld 😂
Das dürfte ihnen eher versagt sein, dass lediglich ein Steckergerät hinter jedem Netzzähler genehmigungsfrei ist.
Ohne Verbindung zum Stromnetz dürften auch die Dauercamper sicherlich die Kraft der Sonne nutzen. Stichwort Inselanlage.
Die üblichen vereinseigenen Stromgesellschaften sind eigentlich nicht gewinnorientiert.
Da sind alle froh, wenn das Geschäftsjahr einigermaßen störungsfrei vorüber geht.
Abgesehen davon sind Balkon-PV in Kleingärten oftmals wirtschaftlich witzlos. Außer einem kleinen Kühlschrank läuft doch kaum etwas durchgehend, die meisten anderen Verbraucher übersteigen die Leistung bei weitem (Häcksler, Rasenmäher, Pumpe, Elektroherd…) oder laufen mit geringerer Leistung, aber dafür nur kurzzeitig (Kaffeemaschine, Musik, Handyladegerät) oder im Dunkeln (Licht). Aber es gibt bestimmt auch andere Fälle.
Ich erreiche im Kleingarten derzeit gerade mal eine Eigenverbrauchsquote von ca. 15-20% bei 350 Wp, der Netzbezug ist ca. doppelt so hoch wie der Eigenverbrauch. Ist also eher aus Idealismus.
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ (A. Einstein)
das hat alles mit dem Kleingartengesetz zu tun – man soll sich erholen und NICHT den Grundstein legen für Übernachtungen; oder gar dauerhaftes wohnen. Ist bei uns in Berlin noch schlimmer. Da muss sofort mal ein Machtwort gesprochen werden. Es ist so viel unverschattete Fläche da !! Wurde zwar angekündigt von der vormaligen Bürgermeisterin – aber ist nicht technisch korrekt umgesetzt. ### Zitat: Pressemitteilung vom 02. Oktober 2023: Balkonkraftwerke auch für Eigenheime und Kleingärten: Berlin erweitert Förderprogramm SolarPLUS; da steht wirklich – Steckersolargeräte können auch als sogenannte Inselanlagen betrieben werden, wenn sie weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind. DAS STIMMT ÜBERHAUPT NICHT !!! Geht technisch nicht. Steckersolargeräte brauchen das öffentliche Netz !! und so geht es im Antrag der Kleingartenkolonie auch weiter. Zitat einer E-Mail vom Kleingartenverein vom November 23: Der Eigentümer der Kleingartenflächen ist das Land Berlin. Der Eigentümer vertritt zu Photovoltaikanlagen in Kleingärten derzeit nach, wie vor die Auffassung ( den Schreiber dieser Nachricht würde ich gerne mal sprechen ), dass Photovoltaikanlagen in Kleingartenanlagen in Berlin trotz neuer Förderrichtlinien nur als „Insellösung“ gestattet werden, d.h. nach wie vor ist keine Einspeisung in das öffentliche Stromnetz erlaubt. Photovoltaikstrom in Kleingartenanlagen gilt als „Arbeitsstrom“ und ist damit sofort zu verbrauchen (auch an mehreren Verbrauchsstellen gleichzeitig, damit gar kein Strom übrig wäre, um ihn ins öffentliche Netz zu speisen). Zitat Ende UND so geht das Possenspiel weiter ….. man kann es überhaupt nicht mehr ernst nehmen – Unwissenheit oder Absicht – auf weiter Flur
Da würde ich mal klagen. Stromverkauf ist fast immer unzulässig.
Ein daurhaftes Wohnen ist in den meisten Kleingärten nicht möglich,da ja über den Winter meistens Wassergemeinschaftsanlagen abgestellt werden. Zum ersten.
Zum zweiten hat man Meistens keine Postadresse.Also keine Hauptwohnung.Nicht einmal eine Zweitwohnung.
Und ein Gewinn darf ein Verein auch nicht machen. Und das macht er nicht,denn man bekommt nichts vergütet vom Stromabieter,da man max.800 neuerdings 1000 Watt einspeisen könnte. Aber man will ja seinen Strom selbst verbrauchen um günstig zu kommen.
Also was spricht da gegen?
Hat schon mal jemand überlegt, was das Stromnetz im KGV dazu sagt, wenn mit einem Schlag 100 Gärten Balkonkraftwerke haben mit 800 Watt und dann wenn die Sonne am höchsten steht sind alle am Strand. Es gibt einen Hauptzähler in der Anlage und das Netz ist Recht schwach …gerade wegen der nicht geduldeten dauerhaften Belohnung. Und nun Speisen wie mal eben 240 KW pro Phase ein. Viel Spaß mit den glühenden Leitungen. Warum nutzen die Kleingärtner nicht Inselanlagen mit vernünftigen Speicher, das belastet das Netz nicht und ist jederzeit möglich. Auch eine galvanische Trennung mit der vorhandenen Anlage in Form eines Netzumschalters ist möglich.
Da hätte sich der Vorstand ruhig ein paar Gedanken dazu machen können.
Was soll da passieren? Nichts! Da das Netz auf solche Leistungen ausgelegt ist und die Grenze für Balkonsolar genau deshalb bei dieser Leistung liegt.
Die Anschlussbedingungen für Balkonkraftwerke sind hier bereits restriktiv genug.
Hinter jedem (Netz-) Zähler darf sich eine Balkonsolanlage befinden. Alles darüber muss vom Netzbetreiber genehmigt werden.
Da die Argumentation sich nicht darauf stützt, ist davon auszugenhen, dass in der Laube ein eigener Netzzähler mit eigenem Liefervertrag hängt. Durchaus üblich.
Ansonsten wären in ihrer fiktiven Situation 80kw im Netz.
Auch wenn sicherlich nie auf allen Dächern eine Anlage instaliert sein wird, wären das verteilt auf drei Phasen je 26kw, also ungefähr jeweis 10 Wasserkocher oder 120A.
Bei einem Mehrfamilienhaus mit 30 Wohneinheiten (ohne el. Warmwasserbereitung) geht man von der selben Anschlussleistung aus. Vom Netz zum Hauptverteiler reicht für das Szenario eine ca. 4cm starke Leitung aus. (4x120mm²).
Balkonsolar im Kleingarten macht schon alleine deswegen keinen Sinn, weil dort keine Grundlast vorhanden ist, dafür reichlich Bezugsspitzen die das Steckersolargerät nicht abdecken kann (Rasenmäher, Wasserpumpe etc.). So kommt man im Jahr vielleicht auf 5% Eigenverbrauch. Außer natürlich wenn man dort widerrechtlich wohnt. Ich kann die Ablehnung gut verstehen.
Außerdem haben die einzelnen Gartenlauben keine eigenen Zähler des Netzbetreibers, sondern die ganze Gartenanlage. Spart ja auch schön Grundgebühr. Es ist aber nur ein Balkonkraftwerk pro Zähler des Netzbetreibers zugelassen, nicht ohne Grund.