Einer Erhebung des Verbraucherportals Finanztip zufolge ist eine Kilowattstunde Strom in einem Wärmepumpentarif im Schnitt rund acht Cent günstiger als in einem konventionellen Haushaltstarif. Für diesen Preisvorteil müssen die Haushalte zum einen dem Netzbetreiber erlauben, die Heizleistung ihrer Wärmepumpe zu bestimmten Zeiten zu drosseln, um Netzengpässen entgegenzuwirken.
Zum anderen benötigen die Haushalte dafür einen zweiten Stromzähler, der laufende Kosten verursacht. Diese Mehrkosten machen sich aber bereits ab einem jährlichen Strombedarf von 3.000 Kilowattstunden bezahlt, sagt Benjamin Weigl, Energieexperte bei finanztip.de. „Je höher also der Strombedarf der Wärmepumpe ist, desto mehr kann sich der Wärmestromtarif lohnen.“
Finanztip hat für seine Analyse 15 Musterhaushalte erstellt, die über ganz Deutschland verteilt sind und deren Wärmepumpen zwischen 3.000 und 7.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr benötigten. Bei den Tarifen hat das Verbraucherportal auch Neukundenboni einbezogen. Im Durchschnitt bringen die Tarife eine Ersparnis von 238 Euro im Jahr, die Kosten für den zweiten Zähler bereits eingerechnet. Im besten Fall der betrachteten Szenarien spart der Haushalt 588 Euro im Jahr.
Pauschaler Rabatt in Haushalten mit Photovoltaik oft sinnvoller
Das gilt jedoch nur, wenn das zweite Messgerät in den vorhandenen Zählerschrank passt. Ist das nicht der Fall, müssen die Haushalte in einen zweiten Schrank investieren, was Kosten im niedrigen vierstelligen Eurobereich verursachen kann. Dann lohnen sich die Wärmepumpen-Tarife nicht.
Allerdings weist Finanztip darauf hin, dass Wärmepumpen-Betreiber auch dann sparen können, wenn sie ihre Anlage an den Haushaltsstromzähler anschließen, also keinen Wärmepumpentarif nutzen: Wer die temporäre Abregelung der Anlage durch den Netzbetreiber auf 4,2 Kilowatt zulässt oder aber die Leistungsbegrenzung selbstständig mithilfe eines Energiemanagement-Systems umsetzt, kann von einer pauschalen Netzentgeltreduzierung profitieren – alternativ zum Nachlass bei den Netzentgelten, der sich in den günstigeren Wärmepumpentarifen niederschlägt. Diese Möglichkeit hat die Bundesnetzagentur Anfang 2024 im Rahmen der Reform des § 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geschaffen.
Der Rabatt beträgt je nach Region zwischen 110 und 190 Euro und wird jährlich von der Stromrechnung abgezogen. Dieses Modell ist Weigl zufolge oft interessanter als der günstigere Wärmepumpentarif, wenn die Anlagen nur wenig Netzstrom benötigen, etwa weil eine Photovoltaik-Anlage installiert ist.
Wärmepumpen, die seit 2024 neu installiert werden und über 4,2 Kilowatt leisten, müssen steuerbar sein und fallen automatisch unter die neue §14a-Regelung. Schon länger bestehende Geräte können nachträglich dafür gemeldet werden.
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Ich staune über den angenommenen Stromverbrauch der Wärmepumpe von 3.000 bis 7.000 kWh. Wir haben ein Holzhaus aus dem Jahr 2019 und verbrauchen für über 160 m² inkl. Warmwasserbereitung weniger als 2.200 kWh. 23° Raumtemperatur, keine zusätzliche Wärmequelle. Süddeutschland. Zum Glück haben wir die WP über den Hausstromzähler und nicht einen zusätzlichen, denn dank großer PV Anlage und einer Autarkie von 85% inkl. Heizung und E Fahrzeug kaufen wir nur wenige kWh im Jahr zu. Was sich immer lohnt ist den richtigen Stromanbieter zu finden und die PV Anlage insbesondere für den Winter einfach größer zu dimensionieren. Viele machen den Fehler wenig PV mit einem großen Speicher zu kombinieren. Der umgekehrte Fall macht in vielen Fällen mehr Sinn.
Naja beim Neubau auch nicht verwunderlich.
Im Schnitt ist der Gebäudebestand in Deutschland um die 30-40 Jahre alt.
Wir haben bei unserem Altbau (BJ 1880) einen Verbrauch von 6600kwh im Jahr an Strom mit JAZ 4 für 120qm.
Wo gibt es denn so einen Tarif ohne zweiten Stromzähler mit Wärmepumpenstrom + Haushaltsstrom?
Ein dynamischer Stromtarif (ohne zweiten Zähler) reicht und gut ist, damit spare ich im Jahr mehr, als die 588 Euro. Das sehr viel größere Sparpotenzial liegt da allerdings natürlich beim E-Auto, wenn ich mit 1 Euro bis max. 3 Euro auf 100km auskomme. Bei der Wärmepumpe ist der Spareffekt deutlich geringer, da sie nun mal naturgemäß viel häufiger durchläuft. Ich spare ein wenig, indem ich morgens und abends die Pumpe via timer zu teuren Zeiten auslasse. Das geht aber bei meiner knapp ausgelegten Pumpe nur an Tagen, die nicht allzu kalt sind.
Aber immerhin… im Jahr 2023 kam ich auf einen Schnitt von 22 Cent die kWh, dieses Jahr sieht es bislang noch besser aus. Wir bekommen immer mehr günstige EE-Phasen, der Trend ist eindeutig… gut so.
„Wärmepumpen, die seit 2024 neu installiert werden und über 4,2 Kilowatt leisten,“
Bei der 4,2kW Begrenzung geht es um die elektrische Leistungsaufnahme. Üblicherweise wird bei Wärmepumpen/Heizungen die Heizleistung angegeben. Die Formulierung ist daher missverständlich, bitte ausbessern.
Auch wir haben nach dem Bau unserer PV auf den Wärmepumpentarif verzichtet, weil unser Netzbetreiber keine Kaskadenmessung zuließ und sich nur so der Eigenverbrauch des PV-Stromes abrechnungstechnisch berücksichtigen realisieren ließ. (was natürlich aus physikalischer Sicht Nonsens ist)
Mit Smartmeter und flexiblem Tarif erreichten wir 2023 für den Netzstrom (inkl. aller Kosten/Grundgebühren/Messstellenbetrieb) einen kWh-Preis von 26 ct/kWh, der durchschnittlich erzielte Börsenpreis lag bei 8,27 ct. Wir laden unsere Autos meist an Wochenenden und in der Nacht – absinkende Nachfrage + ein Überangebot an EE-Strom liefert meist eine günstige Gelegenheit – die Wärmepumpe wird in Hochpreisphasen ausgeschalten. Unser WP-Verbrauch, im kalten Erzgebirge, 150 m² WF, gemischter Neubau 2005, lag in den letzten beiden Jahren bei 4000 kWh.
Mit einer neueren Wärmepumpe könnte der Wert sicher noch sinken. Im Gesamtdurchschnitt, unter Einbeziehung der (erhaltenen/durch Eigenverbrauch entgangenen) Einspeisevergütung, zahlen wir 20 ct je kWh Strom. Jährlich nicht ganz 2.900 € für Wärme, Mobilität und HH-Strom sind recht überschaubar.
Auf die Lösung der 14 a EnWG warte ich , der Netzbetreiber macht es einem immer noch recht schwer, die pauschale Variante zu beantragen. Für uns kommt als Gesamtlösung definitiv die Variante der zeitvariablen Netzentgelte in Betracht, deren genaue technische Ausgestaltung (Steuerbox/Energiemanagement) noch recht schleierhaft ist. Mit dem Dimmen der Anschlussleistung im Überlastungsfall hätten wir sicher kein Problem.
„netzentgeltreduzierung wärmepumpe“… Da hat die Regierung endlich mal nachgedacht.
Dieses Jahr ist noch Planungsjahr. Aber nächstes Jahr soll es zur Umsetzung kommen sodass ich mich jetzt schon damit beschäftigt habe.
Sehr schöner Artikel. Denn bisher habe ich mit den teuren Grundgebühren von diesen Zählern immer sehr geärgert. Besonders im ersten Jahr wo man noch gar nicht weiß wohin es geht. Da finde ich die Netzentgeltreduzierung sehr hilfreich.
Frage hierzu:
Netzentgeltreduzierung für den gesamten Haus-Anschluss oder brauche ich z.b. einen eigenen geeichten Unterzähler, der mir den Verbrauch der Wärmepumpe „bescheinigt“ ?
Meines Wissens braucht man einen geeichten Unterzähler – ich denke, da fehlen noch Messkonzepte und Angebote freier Akteure auf dem Markt. Der grundzuständige Messstellenbetreiber, oft der Netzbetreiber, wird sich da eher zurückhalten, schließlich konterkarriert das auch seine Einnahmen. Aktiv werden die Dinos sicher nur, wenn sie wirklich Engpässe und Abregelungsbedarf sehen. 😀
Zu Netzgeldreduzierung: Neue Regeln für Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024.
Bei nur einem Zähler (Haushalt und Wärmepumpe = Modul 1 benannt) gibt es eine pauschale Gutschrift unabhängig von der Verbrauchsmenge. Bei extra Zähler für Wärmepumpe (= Modul 2) gibt es eine Reduzierung für jede kWh. Somit profitiert man dann von einem günstigeren Wärmepumpentarif den man extra abschließen muss. Dieser berücksichtigt bereits die reduzierten Netzentgelte. Bedenken muss man, die Wärmepumpe muss seit 2024 immer steuerbar sein, man braucht somit zwingend eine iME und ein Steuermodul vom Messstellenbetreiber. Die iME für die Wärmepumpe kostet dann schon 50,00 Euro/Jahr und zusätzlich 30,00 Euro/Jahr für das Steuermodul. Steuermodule sind aber erst ab 2025 verfügbar, erst dann fallen die 30 Euro Kosten an. Wärmepumpenbetreiber mit Inbetriebnahme vor 2024 können nach eigenen Wunsch in die neuen Regelung wechseln, müssen dann einen Antrag beim Netzbetreiber stellen. Die kurzfristige Gesetzesänderung hat die Netz-, Messstellenbetreiber und die Energieversorger wieder vor Aufgaben gestellt, die kurzfristig nicht erfüllbar sind. Steuermodule sind nicht verfügbar und auch noch gar nicht zertifiziert. Kann aber den Endkunden egal sein, er kann die Tarife abschließen und hat dann seinen Anspruch gestellt.
Was in der Berechnung sicher nicht eingeflossen ist, wenn der Techniker zur Wartung oder Reparatur kommt und die Wärmepumpe kein Strom hat weil sie grad vom Netzbetreiber abgeschalten wurde.
Der Techniker kann dann meist nichts machen und muss warten oder wieder abhauen. Die entstandenen kosten (Anfahrt/Wartezeit) muss der Kunde dennoch bezahlen.
Erlebe ich als Kundendiensttechniker leider häufig.
Diese Abschaltungen sind die reinste Katastrophe.
Wenn ich immer lese, die Wärmepumpen werden gedrosselt. Das ist eine Lüge. Denke gut 95% aller bestands Wärmepumpen sind klassische on/off Wärmepumpen, die kann man nicht drosseln. Die werden schlicht weg abgeschaltet und nicht gedrosselt.
Die Drosselung auf 4,2kW ist ja erst seit ein paar Monaten im Gesetz, logisch dass es da am Markt noch nicht viel gibt.
Andererseits muss man bedenken das etliche Wärmepumpen gar nicht mehr als 4,2kW elektrisch aufnehmen. Die würden also gar nicht mehr gedrosselt oder geschaltet. Maximal der Heizstab.
Wichtig wäre darauf ginzuweisen, dass bei Vorhandensein einer PV-Anlage kein Strom-Sondertarif für Wärmenpumpenstrom mölgich ist. Wurde im Energiegesetz explizit ausgeschlossen.
Warum sollte das nicht möglich sein? Kaskadenschaltung geht doch.