Bundestagsausschuss stimmt „Solarpaket 1“ und Klimaschutzgesetz zu

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Im federführenden Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie sind auf der Sitzung am Mittwoch mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP sowohl der Entwurf des „Solarpaket 1“ als auch des Klimaschutzgesetzes verabschiedeten worden. Beim „Solarpaket 1“ enthielten sich die Abgeordneten von CDU/CSU und der Gruppe Die Linke, die AfD-Vertreter stimmten gegen den finalen Entwurf. Beim Klimaschutzgesetz stimmten alle Oppositionsparteien gegen den Entwurf.

Das „Solarpaket 1“ wird am Freitag als erstes im Bundestag diskutiert und dann nach der 2. und 3. Lesung verabschiedet. Die nachträglichen Änderungen umfassen 157 Seiten und sind nun auch öffentlich verfügbar. Zu einem Großteil der geplanten Änderungen zum ursprünglichen Entwurf, auf die sich die Regierungsfraktionen Anfang vergangener Woche verständigten, hat pv magazine bereits berichtet.

Dass sich die Verabschiedung des „Solarpaket 1“ so lange verzögerte, lag zum einen an den Differenzen zu möglichen Resilienzmaßnahmen für die Solarindustrie, die SPD und Grüne gern in dem Gesetz verankert hätten, die aber am Widerstand der FDP scheiterten. Zum anderen lagen FDP und Grüne beim Klimaschutzgesetz über Kreuz. Die Liberalen beharrten auf der Abschaffung der Sektorenziele, wie sie bereits im Entwurf vorgesehen waren, während die Grünen noch ehrgeizigere CO2-Einsparziele verankern wollten. Erst die Einigung beim Klimaschutzgesetz machte schließlich auch den Weg für das „Solarpaket 1“ frei.

Nun könnten die Grünen aber doch noch unverhoffte Unterstützung in ihrem Streben nach mehr Klimaschutz bekommen. So schaltete sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann aus Karlsruhe zu der Ausschusssitzung zu. Er machte dabei deutlich, dass er erwäge, gegen die Ampel-Reform des Klimaschutzgesetzes vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Wenig später bestätigte sein Büro auch der Nachrichtenagentur dpa, dass Heilmann eine einstweilige Anordnung zum Stopp des Gesetzes beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht hat. Er war bereits wegen des neuen Heizungsgesetzes im vergangenen Jahr vor Gericht gezogen. Damals seine Argumentation, das Gesetzgebungsverfahren zu schnell vollzogen worden. Dies führt er auch diesmal als Grund an sowie die befürchtete Schwächung des Klimaschutzes, wie es in einer Veröffentlichung des Bundestags zur Ausschusssitzung heißt. Der offizielle Zeitplan sieht vor, dass auch der Entwurf zum Klimaschutzgesetz auf der Sitzung am Freitag final vom Bundestag beraten werden soll.

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