Anfang der Woche legten die Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP ihren Streit über das Klimaschutzgesetz bei und machten damit gleichzeitig den Weg zur Abstimmung über das „Solarpaket 1“ frei. Letzteres wird voraussichtlich am kommenden Mittwoch auf der Tagesordnung des federführenden Ausschusses für Klimaschutz und Energie stehen. Noch ist es nicht auf der Tagesordnung zu finden, doch für Montag ist eine weitere öffentliche Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“, wie das „Solarpaket 1“ in voller Länge heißt, im Ausschuss geplant.
Wenn sich der Ausschuss final mit dem Entwurf befasst hat, wird es mit seiner Beschlussempfehlung zur zweiten und dritten Lesung in den Bundestag geschickt. Dieser tagt in der kommenden Woche von Mittwoch bis Freitag. Bei den Grünen geht man etwa davon aus, dass das „Solarpaket 1“ dann am Freitag von den Bundestagsabgeordneten final beschlossen werden kann. Danach braucht es noch eine Befassung des Bundesrats mit dem Gesetz, ehe es Inkrafttreten kann.
Die Länderkammer hat am kommenden Freitag (26. April) seine nächste Sitzung. In einem Appell mit der Bitte auf Fristverzicht wandten sich mehrere Energiewirtschaftsverbände – namentlich der BDEW, BEE, bne, BWE, VDMA Power Systems und VKU – an die Ministerpräsidenten und Energieminister der Bundesländer: „Wir bitten Sie darum, sich gegenüber dem Bundestag dafür einzusetzen, dass das Solarpaket I in der kommenden Sitzungswoche ab dem 22. April im Bundestag verabschiedet wird. Wir bitten Sie zudem, sicherzustellen, dass ein Beschluss in der Plenarsitzung des Bundesrates am 26. April möglich wird.“
Das zügige Inkrafttreten des „Solarpaket 1“ sei entscheidend, um die Umwandlung von Bestandsgebieten für die Windenergie in sogenannte Beschleunigungsgebiete gemäß den Anforderungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) zu ermöglichen, so die Verbände weiter. Die Frist läuft noch bis zum 21. Mai 2024. Im Mai tagt der Bundesrat erst wieder am 17. Mai. Wenn sich die Länder erst dann mit dem „Solarpaket 1“ befassen, sei dies deutlich zu spät, um die Frist noch einzuhalten. „Ein Versäumen dieser Frist würde zu erheblichem bürokratischen Aufwand führen, da jedes bereits ausgewiesene Bestandsgebiet nach den Kriterien der RED III neu ausgewiesen werden müsste. Das würde nicht nur die Planungsträger in Kommunen und Ländern belasten, sondern auch unnötige Verzögerungen im Ausbau der Windenergie verursachen“, so die Verbände.
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