Kurz vor Ostern teilte die Bundesnetzagentur mit, dass sie die Registrierung von Photovoltaik-Balkonanlagen im Marktstammdatenregister zum 1. April vereinfacht und somit den im noch nicht verabschiedeten „Solarpaket 1“ enthaltenen Änderungsvorschlägen vorgreift. Unser Artikel erschien vor dem Änderungsdatum und zog den Unmut einiger Leser auf sich, da nicht enthalten war, welche fünf Angaben sie künftig für die Registrierung ihrer Stecker-Solar-Geräte machen müssen.
Zum 1. April veröffentlichte die Bundesnetzagentur nun ein Merkblatt „Registrierung für Balkonkraftwerke“ und nimmt die Betreiber damit an die Hand. Es wird dezidiert erklärt, wie die Betreiber vorgehen sollen, und zudem gibt es einen Assistenten, der durch alle Formularseiten führt sowie ein Informationsfeld mit Hinweisen zu den verschiedenen Daten.
Die Betreiber von Stecker-Solar-Geräten, die ihre Anlagen im Marktstammdatenregister eintragen, müssen demnach zunächst ein Benutzerkonto anlegen. Erst danach startet die Registrierung. Dabei müssen die Betreiber den Standort ihrer Anlage angeben sowie den Anzeige-Namen der Einheit. Dieses Feld hat die Bundesnetzagentur mit „Balkonkraftwerk“ vorausgefüllt, aber die Betreiber könnten auch einen anderen Namen eintragen, heißt es in der Registrierungshilfe.
Zudem müssen einige technische Daten hinterlegt werden; hierfür sollten Betreiber die Unterlagen ihrer Balkonanlagen bereithalten. Dazu gehört der Zeitpunkt der erstmaligen Inbetriebnahme, also wann die Anlage das erste Mal Strom in die Steckdose eingespeist hat. Daneben muss auch die Gesamtleistung der Module in Watt registriert werden sowie die Wechselrichterleistung in Watt. Die Betreiber der Stecker-Solar-Geräte müssen abschließend auch noch ihre Zählernummer angeben, die sie auf der Stromrechnung finden. Diese Angabe behandelt die Behörde vertraulich, sie wird also nicht im Marktstammdatenregister veröffentlicht.
Die Bundesnetzagentur weist zudem darauf hin, dass die Grenzwerte für Photovoltaik-Balkonkraftwerke bei einer Modulleistung von 2000 Watt und einer Wechselrichter-Leistung von 800 Watt liegen. Diese Werte dürften bei der Registrierung nicht überschritten werden.
Sofern die Stecker-Solar-Geräte mit einem Stromspeicher betrieben werden, öffnet sich eine weitere Abfrage, um auch dessen technische Daten im Marktstammdatenregister zu hinterlegen. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Betreiber eine Bestätigung, die bei Bedarf jederzeit heruntergeladen werden kann.
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Super, danke. Dann sind ja jetzt laut Merkblatt der Bundesnetzagentur vom 1.04.24 ja 2000W Modulleistung und 800W Wechselrichter gesetzt. Oder ist das ein Aprilscherz?
Hallo Ralf,
es hört sich an wie ein Aprilscherz da die Inkraftsetzung des Solarpakets 1 noch nicht stattgefunden hat.
Irgendwie unlogisch was da in Berlin wieder abläuft…
Grüße Michael
Die Anmeldung ist damit zwar vereinfacht, der Netzbetreiber kann ein Steckersolargerät größer 600 VA Wechselrichterleistung aber theoretisch trotzdem ablehnen, da es nicht den geltenden Anforderungen gemäß VDE-AR-N 4105 (Abschnitt 5.5.3) entspricht (Inbetriebnahme ohne eingetragenen Anlagenerrichter). Das liegt daran weil die technische Normung noch nicht geändert wurde. Ob der Netzbetreiber das wegen 200 Watt Differenz bei der Nennleistung tatsächlich ablehnt, ist eine andere Frage.
„Ob der Netzbetreiber das wegen 200 Watt Differenz bei der Nennleistung tatsächlich ablehnt, ist eine andere Frage.“ Eine Ablehnung hätte keine Folgen. Wenn die Tickets im Marktstammdatenregister die Betreiber:innen nerven, werden sie die Anlage dort dauerhaft stilllegen und den Stecker drin lassen.
Habe heute zwei Balkonsolaranlagen neu angemeldet (vorher schon ca. 60) und war voller Erwartung wie einfach das wohl wird.
Aber….
Schritt 1: Man braucht ein Benutzerkonto (zum Glück habe ich das schon => geht wie früher)
Schritt 2: Man muss sich als Marktakteur registrieren => das ist gleich kompliziert wie früher auch.
und wohl dem der in der grottenschlechten Benutzerführung den Botton für Marktakteur findet
Schritt 3: Jetzt kann ich das Balkonkraftwerk anmelden und ja es sind tatsächlich nur noch 5 Eingaben auf drei Seiten verteilt. Wohl dem, der bemerkt, dass er die Leistung in 0,x kW statt in Watt angeben muss und ja nicht mit zwei Stellen hinter dem Komma (sonst kommt später die „Aufforderung zur Datenkorrektur“), und natürlich weiß, dass er den Hilfe Text erst auf die Seite schieben muss, damit er an den „Weiter“ Button kommt…. ach was soll ich all die unglücklich gelösten Details aufzählen. Ich muss halt weiter meinen Kunden 15Min in Rechnung stellen!