Bundesnetzagentur senkt Eigenkapitalrenditen für Netzbetreiber

Teilen

Die Bundesnetzagentur hat den Eigenkapitalzinssatz für Strom- und Gasnetzbetreiber gesenkt. Wie die Behörde am Mittwoch mitteilte, beträgt dieser ab der nächsten Regulierungsperiode 6,91 Prozent für Neuanlagen und 5,12 Prozent für Altanlagen. Zurzeit liegen die Zinssätze bei 9,05 Prozent für Neuanlagen und 7,14 Prozent für Altanlagen. Die neuen Zinssätze gelten ab der nächsten Regulierungsperiode, die für die Gasnetzbetreiber im Jahr 2018 und für die Stromnetzbetreiber im Jahr 2019 beginnt. Die Eigenkapitalrendite bleibt dann über die gesamte Regulierungsperiode von fünf Jahren konstant.
„Die Festlegung der Zinssätze spiegelt die seit längerem niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten wider“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Im Interesse der Verbraucherinnen habe die Behörde daher die Zinssätze abgesenkt. Trotzdem könnten die Netzbetreiber die Investitionen der Energiewende stemmen: „Investitionen in Netze bleiben attraktiv.“ Der Bundesnetzagentur zufolge ergibt sich der Eigenkapitalzinssatz aus einem Basiszinssatz, der sich am 10-Jahres-Durchschnitt risikoloser Kapitalanlagen orientiert, zuzüglich eines angemessenen Wagniszuschlags, der das unternehmerische Risiko abbildet. Der Basiszinssatz wurde demnach von 3,8 Prozent auf 2,49 Prozent abgesenkt und der Wagniszuschlag auf 3,15 Prozent festgelegt. Ein Vergleich mit jüngeren Entscheidungen europäischer Regulierungsbehörden zeige, dass die ermittelte Bandbreite für den Eigenkapitalzinssatz dem internationalen Niveau entspreche.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) begrüßte den Entschluss der Bundesnetzagentur. „Private Verbraucher, Handel, Gewerbe und Industrie, die die genehmigten Zinsen über ihre Netzentgelte bezahlen, werden durch die Absenkung auf 6,91 Prozent für Neuanlagen und 5,12 Prozent für Altanlagen in der kommenden Regulierungsperiode um rund 2,5 Milliarden Euro entlastet“, sagte bne-Geschäftsführer Robert Busch. „Angesichts des seit Jahren sinkenden Zinsniveaus war dieser Schritt folgerichtig. Investitionen in die Energieinfrastruktur bleiben dabei auch in Zukunft mehr als attraktiv, der notwendige Aus- und Umbau der Stromnetze finanziell damit gesichert.“
Eine von bne und Lichtblick beauftragte Studie hatte im Vorfeld der Entscheidung ergeben, dass die Garantiezinsen für Strom- und Gasnetzbetreiber deutlich zu hoch angesetzt sind. „Die Netzentgelte entwickeln sich auch deshalb zum Kostentreiber der Energiewende, weil Konzerne und Stadtwerke für ihre Strom- und Gasleitungen staatlich garantierte Traumrenditen deutlich oberhalb des im Markt üblichen Niveaus kassieren. Das ist skandalös“ erklärte Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft bei Lichtblick. Derzeit zahle ein Durchschnittshaushalt in Deutschland jährlich 247 Euro für das Stromnetz und damit mehr als an EEG-Umlage.
„Der von der Bundesnetzagentur jetzt festgelegte Eigenkapital-Zinssatz liegt auf einem der letzten Plätze in Europa“, kritisiert hingegen Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung die Entscheidung. Es bleibe daher abzuwarten, ob Investoren auf dieser Basis bereit seien, die erforderlichen Finanzmittel in Milliardenhöhe zügig bereitzustellen. Es komme jetzt entscheidend auf das Gesamtpaket der Netzregulierung an, so Kapferer: „Es darf nicht passieren, dass der Dreiklang aus Eigenkapitalzinssatz, den noch festzulegenden individuellen Effizienzvorgaben sowie den sektoralen Produktivitätsvorgaben die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber in Frage stellt.“ (Petra Hannen)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Bayern will 0,3 Cent/kWh Abgabe für große Solarparks verbindlich machen
19 Dezember 2024 Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab fünf Megawatt sowie Windkraftanlagen sollen unter die heute vom bayrischen Kabinett verabschiedete Regelung fallen...