Das „Solarpaket 1“ lässt weiter auf sich warten – doch die Bundesnetzagentur macht schon mal Nägel mit Köpfen. Sie vereinfacht ab 1. April die Registrierung von Photovoltaik-Balkonanlagen. Eigentlich sind verschiedene Schritte zur Entbürokratisierung für diese Stecker-Solar-Geräte auch im „Solarpaket 1“ vorgesehen, unter anderem eine vereinfachte Registrierung.
Diese kommt nun ab nächster Woche. „Künftig müssen Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen. Vorher waren es rund 20 Angaben. Diese Vereinfachungen sind eine erhebliche Entbürokratisierung bei der Registrierung“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Zudem wird die Behörde nach eigenen Angaben die Nutzerführung des Systems modernisieren. Damit ließen sich Photovoltaik-Balkonanlagen künftig schnell und unbürokratisch registrieren.
Im vergangenen Jahr sind rund 1,6 Millionen neue Stromerzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister verzeichnet worden. Mehr als eine Million davon waren Photovoltaik-Anlagen und hiervon wiederum waren 300.000 nach Angaben der Bundesnetzagentur Stecker-Solar-Geräte. Die Dunkelziffer neuer Photovoltaik-Balkonanlagen im vergangenen Jahr dürfte jedoch noch weit höher liegen, denn längst nicht alle Besitzer melden ihre Systeme im Marktstammdatenregister an – nicht zuletzt wegen des hohen Aufwands.
Der Boom bei Stecker-Solar-Geräten veranlasste die Bundesnetzagentur jedoch zu ihrem Handeln: „Deshalb ist eine vereinfachte und praxisgerechte Möglichkeit der Registrierung dieser Anlagen unerlässlich. Durch die Vereinfachung der Registrierung ebnet die Bundesnetzagentur den Weg für alle Anlagen, ein wirksamer Teil der Energiewende zu sein.“
Die Behörde geht davon aus, dass mit dem „Solarpaket 1“ dann auch gesetzlich geregelt wird, dass weniger Daten für Photovoltaik-Balkonkraftwerke im Marktstammdatenregister eingetragen werden müssen. So soll beispielsweise die Frage nach der Ausrichtung der Module entfallen. Im Entwurf des Gesetzes ist zudem vorgesehen, dass Stecker-Solar-Geräte künftig dann nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Dieser werde dann von der Bundesnetzagentur über neu installierte Photovoltaik-Balkonanlagen informiert.
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Es ist ein weiterer Schritt zu weniger Bürokratie aber nur bei einer 600 Watt Balkonanlage. Es ist mir unverständlich das man eine 2000 Watt Steckerfertige Standartbalkonanlage nur über einen Elektriker anmelden kann.
Leider ist in Leipzig kein Elektriker zu finden, noch immer schlimm ohne Lösung.
Sie wollen Teil der Bürgerenergiewende sein?
Dann schließen Sie die Anlage einfach an und vergessen Sie die Bürokratie.
Würden wir mit Umweltschutzmaßnahmen und Dekarbonisierung unserer Energiegewinnung auf die Beschlüsse des deutschen Staatsapparates warten, dann hätten wir erst praktikable Lösungen, wenn Grönland wieder in der gemäßigten Klimazone liegt.
Wenn wir an eine Unfallstelle kommen warten wir mit den Erste-hilfe-maßnahmen schließlich auch nicht bis der Krankenwagen kommt oder unser werter Kanzler sich dazu entschließt, die Maßnahmen zu genehmigen.
Mir ist es ohnehin absolut unverständlich wieso ein Balkonkraftwerk überhaupt angemeldet werden muss. Jeden Verbraucher kann ich ans Netz hängen ohne, dass es Jemanden interessiert. …um eine Statistik der installierten PV-Anlagen zu bekommen? …um die Privaterzeuger zu gängeln?
Das Kiffen zu legalisieren ist für die Politik offensichtlich erheblich einfacher als die EU-Richtlinie umzusetzen, nach der Balkonkraftwerke mit 800 Watt erlaubt sind.
Kiffen wurde nicht legalisiert.
Ungeachtet dessen ein völlig anderes Resort.
Was möchte der Künstler mit diesem Kommentar sagen?
Diese Reform taugt nichts. – Der ganze Anmelde-Müll gehört komplett abgeschafft.
Keiner braucht diese Daten wirklich ( mein Freund ist Informatiker – sie machen solche Hochrechnungen mit Wetter und Verbrauchsdaten für Netzbetreiber und Kraftwerke ).
Technisch ist die maximale Einspeisung durch die Sicherungen und die Spannung ** begrenzt.
Das Ausland zeigt wie es geht. Niederlande zb oder Irland ( hier sind 11 kW anmeldefrei )
Es ist nicht nachvollziehbar wozu es Konzessionsträger braucht, um ein Gerät, das weniger Strom erzeugt als ein Föhn braucht, in eine Steckdose zu stecken.
Nach Schätzungen der EU gibt es in Deutschland inzwischen über 1 Million Anlagen ohne Anmeldung. Tendenz steigend.
Und was will der Netzbetreiber machen wenn er eine Anlage entdeckt. Anzeige erstatten ? Jeder Richter wird fragen welchen Schaden er hatte – Strom wurde ihm schlimmstenfalls geschenkt !
Zudem macht es sich nicht gut wenn ein staatliches Monopol versucht Solaranlagen zu verhindern.
Das deutsche Recht widerspricht trotz Reform nach wie vor dem Europäischen. Dort ist man wesentlich liberaler was die Nutzung der Sonnenenergie angeht.
**
Die Wechselrichter hören automatisch auf Strom zu produzieren wenn die Spannung zu hoch wird.
Wenn die Spannung in einzelnen Netzzweigen den maximal zulässigen Wert 230 Volt + 10 Prozent übersteigt werden die Wechselrichter der PV-Anlagen automatisch abgeschaltet. Eine unmittelbare Gefahr für die angeschlossenen Verbrauchsgeräte besteht dabei nicht, aber die PV-Anlagenbetreiber können nicht mehr einspeisen.
Videos zum deutschen Anmeldehorror
https://www.tiktok.com/@lukass.6868/video/7351396047723318570?_r=1&_t=8l3kf4P1SUa Teil1
https://www.tiktok.com/@lukass.6868/video/7351407341461310763?_r=1&_t=8l3lcCSxXg9 Teil2
https://www.tiktok.com/@lukass.6868/video/7351413992625179950?_r=1&_t=8l3loqNwmPp Teil3
https://www.tiktok.com/@lukass.6868/video/7351424129318260010?_r=1&_t=8l3ljA0vmRU Teil4
Welche Angaben sind denn nun zur Anmeldung einer Balkonanlage erforderlich? Diesen Beitrag hätten Sie sich sparen können. Soviel erzählt, vor allem auch mehrfach, ohne etwas zu sagen.
Da kann ich nur zustimmen. Ich habe den Artikel leider von oben bis unten durchgelesen in der Hoffnung zu erfahren, welche 5 Daten man angeben muss. Leider wurde nur gebetsmühlenartig immer wieder wiederholt, dass es einfacher werden soll. Toll
Qualität spielt in Deutschland keine Rolle mehr. Das beweist auch dieser Artikel.
Für einen Journalisten bedeutete Qualitätsarbeit einmal den Leser allseitig und wahrheitstreu zu informieren. Dieser Artikel macht beides nicht. Er spekuliert, was ja wesentlich einfacher ist als sich festzulegen.
Die Ursache ist die Erziehung in den letzten 30 Jahren dazu, eben nur einen „Job“ zu machen. Ein Job dient eben nur dazu Geld zu bekommen, nicht aber einer Beruf-ung nachzugehen.
Hallo,
ist nur eine Scheinvereinfachung. Da wurde an den Nägeln wohl doch der Kopf vergessen.
Zwar weniger Fragen aber am Ende wird darauf hingewiesen dass man unbedingt den Netzbetreiber informieren muss, da die Agentur das nicht übernimmt.
Alles wie gehabt, keine 800 Watt, kein Rückwärtslaufen des alten Zählers.
Wird wohl dieses Jahr nix mehr, wurde ja auch erst im August 23 beschlossen.
Bürokratie überall.
Auf mehrfachen Wunsch:
https://www.pv-magazine.de/2024/04/03/diese-angaben-braucht-es-zur-anmeldung-von-photovoltaik-balkonanlagen-im-marktstammdatenregister/