Einnahmen von 521 Millionen Euro aus der Erlösabschöpfung

Glas, Geld, Münzen

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Nach Ausbruch des Ukraine-Krieges gingen die Strompreise durch die Decke. Davon profitierten unter anderem auch Betreiber großer Photovoltaik-Anlagen, die ihren Solarstrom direkt an der Börse verkauften oder in der Direktvermarktung waren. Die zu erzielenden Erlöse lagen deutlich über den im EEG verankerten Marktprämien und beim Direktverkauf sicher über den Kalkulationen der Anlagenbetreiber. Die Bundesregierung reagierte darauf mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG), um Bevölkerung und Unternehmen bei den hohen Kosten zu entlasten.

Im Strompreisbremsegesetz war zudem eine Erlösabschöpfung für Anlagen größer ein Megawatt enthalten. Damit sollte ein Teil von sogenannten Übergewinnen in die Staatskasse zurückfließen. Die Ausgestaltung glich einem kleinen „bürokratischen Monster“, da alle Anlagenbetreiber zu Meldungen verpflichtet waren – egal ob der Strompreis über oder unter ihren Erlösen lagen. Es griff ab Dezember 2022. Zu diesem Zeitpunkt normalisierten sich die Preise an den Strommärkten jedoch schon wieder. Die Gruppe die Linke stellte nun eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung, wie hoch die Einnahmen aus der Erlösabschöpfung wirklich ausfielen. Auf eine im Gesetz vorgesehene Verlängerung der Erlösabschöpfung verzichtete die Bundesregierung von selbst.

Somit gab es nur zwei Abschöpfungszeiträume: vom Dezember 2022 bis März 2023 und von April bis Juni 2023. Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass im ersten Zeitraum insgesamt etwa 509 Millionen Euro an Einnahmen erzielt wurden. Im zweiten waren es dann nur noch 12 Millionen Euro, womit sich ein Gesamtbetrag von etwa 521 Millionen Euro ergibt. Die Daten hat die Regierung aus Angaben der vier Übertragungsnetzbetreiber zusammengetragen, die diese Zahlungen wiederum von den Verteilnetzbetreibern oder über die direkt angeschlossenen Anlagenbetreiber erhalten haben.

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