Das österreichische Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) hat am Freitag das Inkrafttreten von Verordnungen im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) bekannt gegeben, mit denen der finanzielle Rahmen für die Umsetzung des Gesetzes in diesem Jahr abgesteckt wird. Die Investitionsförderung für neue Anlagen bis ein Megawatt Leistung hat demnach 2024 ein Gesamtvolumen von 150 Millionen Euro. Das Gros von 135 Millionen Euro ist für Photovoltaik vorgesehen, zehn Millionen Euro sind für Wasserkraft eingeplant, vier Millionen für Biomasse und eine Million für Windkraft.
Als das BMK am 6. März die Entwürfe für die Verordnungen vorlegte, kritisierte der Bundesverband Photovoltaic (PV) Austria zwar neben dem späten Termin insbesondere die Senkung der Fördersätze, begrüßte gleichzeitig aber Erleichterungen bei der Förderung für gewerbliche Anlagen. Hier kann ein Projekt künftig auch schon vor der Stellung des Förderantrags begonnen werden. Die Fortschreibung der Förderbedingungen für die in Ausschreibungen vergebene Marktprämie sei ebenso positiv zu bewerten wie die Tatsache, dass im letzten Jahr nicht abgerufene Ausschreibungsvolumina in diesem Jahr zusätzlich verfügbar sind. Fraglich sei aber, ob sie nach der weiteren Reduzierung der Fördersätze vergeben werden können, nachdem bereits 2023 nur rund 35 Prozent des ausgeschriebenen Volumens auch beantragt worden seien. Insgesamt hat sich der Ausbau der Photovoltaik 2023 aber sehr stark beschleunigt, die Solarstromproduktion stieg von 0,98 Terawattstunden 2022 auf 2,35 Terwattstunden 2023.
Für private Photovoltaik-Anlagen bis 35 Kilowatt entfällt bereits seit Januar die Mehrwertsteuer, deshalb ist für diese Kategorie keine weitere Investitionsförderung vorgesehen. Ansonsten werden für Anlagen bis zehn Kilowatt 195 Euro je Kilowatt gewährt, für Anlagen von zehn bis 20 Kilowatt sind es 185 Euro je Kilowatt. Ansonsten wird die Förderung in einem Bieterverfahren vergeben, die entsprechenden Runden („Fördercalls“) laufen vom 15. bis 29. April, 12. bis 16. Juni und 7. bis 21. Oktober.
Größere Anlagen werden über Ausschreibungen gefördert. Das Ausschreibungsvolumen für die Jahre 2024 und 2025 beläuft sich auf insgesamt 1,85 Gigawatt für Photovoltaik, 1,082 Gigawatt für Windkraft, rund 0,5 Gigawatt für Wasserkraft und rund 40 Megawatt für Biomasse. Die hierbei vergebene Marktprämie gleicht die Differenz zwischen den Vermarktungserlösen und dem per Ausschreibung ermittelten Höchstpreis aus. Die ersten Ausschreibungen sollen im Mai starten.
Details zu den Förderbedingungen finden sich auf den Internetseiten der EAG-Abwicklungsstelle.
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