Die von der Bundesnetzagentur mit Gebotstermin zum 1. Februar durchgeführte Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Anlagen des sogenannten 2. Segments war bei einem Ausschreibungsvolumen von 263,2 Megawatt und eingereichten Geboten für insgesamt 378 Megawatt erneut deutlich (um den Faktor 1,44) überzeichnet. Das 2. Segment umfasst Anlagen an oder auf Gebäuden sowie Lärmschutzwänden, ab einer Leistung von 1 Megawatt ist im Rahmen des EEG die Teilnahme an Ausschreibungen obligatorisch.
Einen Zuschlag erhielten den von der Bundesnetzagentur am Freitag bekannt gegebenen Ergebnissen zufolge 125 Gebote mit 264,1 Megawatt Gesamtleistung. Eingereicht wurden 194 Gebote mit insgesamt 278 Megawatt, von denen neun mit zusammen 23,4 Megawatt aus formalen Gründen ausgeschlossen wurden. Die letzte Aufdach-Ausschreibung mit Gebotstermin 1. Oktober 2023 war bei 190,1 Megawatt Volumen und 372,9 Megawatt Gebotsmenge noch fast doppelt überzeichnet. Die letzte Ausschreibung für Freiflächen-Photovoltaik mit Gebotstermin 1. Dezember 2023 war fast dreifach überzeichnet.
Die Gebote lagen bei der aktuellen Runde weit auseinander, das niedrigste belief sich auf 6,90 Cent je Kilowattstunde, das höchste auf 9,48 Cent. Der mengengewichtete Durchschnitt der Zuschläge lag bei 8,92 Cent und damit recht deutlich unter dem zulässigen Höchstwert 10,5 Cent. Allerdings sind die erfolgreichen Ausschreibungsgebote damit im Schnitt immer noch erheblich teurer als Solarstrom in der gesetzlich definierten Vergütung: Hier liegt der für Aufdachanlagen bis 1 Megawatt mit Volleinspeisung geltende anzulegende Wert bei 8,02 Cent (Teileinspeisung: 6,14 Cent).
Im Vergleich zur letzten Aufdach-Ausschreibung mit einem mengengewichteten Durchschnitt von 9,58 Cent waren die Zuschläge in der aktuellen Runde trotzdem deutlich günstiger. Es gab aber auch schon weit niedrigere Durchschnittswerte: Im Dezember 2021 waren es 7,43, im Juni 2021 sogar nur 6,88 Cent.
Bei der regionalen Verteilung der Zuschläge ergibt sich ein ausgewogenes Bild, erfolgreich waren Projekte in 14 Bundesländern. Die meisten Zuschläge gingen nach Niedersachen (27 Zuschläge für 58 Megawatt), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (23 Zuschläge, 45 Megawatt), Bayern (13 Zuschläge, 27 Megawatt), Rheinland-Pfalz (10 Zuschläge, 27 Megawatt) und Hessen (10 Zuschläge, 26 Megawatt).
Die zeitgleich durchgeführten Ausschreibung für Windkraft an Land ergab bei einer ausgeschriebenen Menge von 2.486 Megawatt Gebote über insgesamt 1.836 Megawatt. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert von 7,34 Cent je Kilowattstunde lag nur knapp unter dem zulässigen Höchstwert von 7,35 Cent.
Die nächste Ausschreibung im 2. Segment findet mit Gebotstermin 1. Juni statt, die Ergebnisse der aktuellen Freiflächen-Ausschreibung mit Gebotstermin 1. März werden demnächst bekannt gegeben.
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Wenn ich die Börsenstrompreise ansehe, diese liegen bei ca.6-7cent und ich dann noch vermute ich die Dachanlagen zeigen zum größten Teil Richtung Süden. Mit anderen Worten für mich ist dies zu teuer. Besonders wenn man sieht der Preis ist höher als bei privaten Dachanlagen, auch wenn diese noch mit Eigenverbrauch ihre Rendite absichern.
Das ganze Merit Order System muss reformiert werden. Immer wenn größtenteils Erneuerbare im Netz sind sinkt der Börsenpreis unter die Erzeugungskosten, und die Differenz wird durch Steuermittel im EEG Konto bezahlt. Die Stromhändler kaufen dann den billigen Strom und verkaufen ihn teuer an die Endkunden weiter.
Merit Order sorgt doch schon dafür, dass die Preise hoch sind.
Es zeigt sich, EEG hat eine freie Fahrt, Grüne Energie wird immer produziert auch wenn keine Nachfrage besteht.
@ Pisi
Nicht das Merit Order System muss reformiert werden, sondern die „Nebelkerze“ EG Konto muss abgeschafft werden. Die Erneuerbaren müssen wieder zwingend in den Bilanzkreisen der Versorger verbraucht werden, wie das bis 2010 der Fall war. Dann kommen zum einen die sinkenden Börsenpreise – bei viel EE im Netz – den Verbrauchern.. „zwingend“.. zugute, und zum anderen gibt es am Spotmarkt keine Schnäppchen Preise mehr, womit die Händler lukrativen Geschäfte machen können. Lukrative Geschäfte, zu Lasten der Verbraucher, weil für diese – neuerdings den Staat – die EEG Umlage steigt wenn die Börsenpreise sinken. In doppelter Hinsicht ein Vorteil für die Stromwirtschaft. Zum einen kann man billig einkaufen, und zudem anderen bekommt man höhere Umlage für die niedrigen Börsenpreise.
Die Netzbetreiber nennen diese Forderung an den Staat, Deckungslücke bei der EEG Finanzierung.
„Der Mittelwert der Zuschläge lag mit 8,92 Cent je Kilowattstunde deutlich über dem in der EEG-Vergütung anzulegenden Wert für große Aufdach-Anlagen“
Passt doch zusammen:
https://www.pv-magazine.de/2024/03/06/der-eeg-erfahrungsbericht-2023-taeuscht-die-oeffentlichkeit-mit-angeblichem-erfolg-fuer-das-ausschreibungssystem/