Der VEA – Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. hat für seine frei zugängliche Erhebung die Entgelte von 792 Netzbetreibern eingeholt. Der Verband hat dafür nur Sondervertragskunden herangezogen, die über eine kontinuierliche Leistungsmessung verfügen. Der Vergleich umfasst neben 15 Abnahmefällen mit mittelspannungsseitiger Versorgung und Messung (M/M-Fälle) weitere drei Abnahmefälle mit niederspannungsseitiger Versorgung und Messung (N/N-Fälle).
Danach waren im Durchschnitt im M/M-Bereich 6,89 Cent pro Kilowattstunde und im N/N-Bereich 11,09 Cent pro Kilowattstunde zu entrichten. Die Preise sind damit innerhalb der letzten zwölf Monate durchschnittlich in der Mittelspannung um 1,47 Cent pro Kilowattstunde oder 27,2 Prozent gestiegen. In der Niederspannung haben sich die durchschnittlichen Preise um 2,02 Cent pro Kilowattstunde oder 22,3 Prozent verteuert.
Große Preisunterschiede
Die Preisdifferenzen zwischen den einzelnen Netzbetreibern sind sehr groß: Zwischen den günstigsten und den teuersten Netzbetreibern gibt es Unterschiede von rund 300 Prozent. Dies gilt sowohl für mittelspannungsseitig versorgte Kunden als auch für Kunden in der Niederspannung.
Bei den zehn teuersten Netzbetreibern müssen mittelständische Sondervertragskunden durchschnittlich 11,04 Cent pro Kilowattstunde (M/M-Fälle) beziehungsweise 17,48 Cent pro Kilowattstunde (N/N-Fälle) für die Netznutzung zahlen, während dieselbe Leistung bei den zehn günstigsten Netzversorgern lediglich 3,81 Cent pro Kilowattstunde (M/M-Fälle) beziehungsweise 5,15 Cent pro Kilowattstunde (N/N-Fälle) kostet.
Die zehn preisgünstigsten Netzbetreiber (M/M-Fälle, inklusive Messkosten) sind des Preisvergleich zufolge derzeit: Vorarlberger Energienetze, Gemeindewerke Schwarzenbruck, Gemeindewerke Schönkirchen, Stadtwerke Schwentinental, Stadtwerke Waldkirchen, SWKiel Netz, Stadtwerke Olching Stromnetz, Stadtwerke Schwarzenbach an der Saale, Neubrandenburger Stadtwerke und GEW Wilhelmshaven.
Und die Unternehmen mit den höchsten Durchschnittsentgelten bei den M/M-Fällen laut der Erhebung: Stadtnetze Barmstedt, REDINET mit Sitz in Zeitz, Stadtwerke Schwerte, Stadtwerke Eutin, Kraftwerk Köhlgartenwiese mit Sitz in Tegernau, EWERK Geiger mit Sitz in Arnach, Weißachtalkraftwerke mit Sitz in Oberstaufen, Stadtwerke Witzenhausen, Elektrizitätswerk Hindelang und Stadtwerke Dorfen.
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Woher kommen denn die großen Unterschiede?
Traditionell sind ländliche Netze teurer zu betreiben als städtische, da pro Verbraucher mehr Infrastruktur benötigt wird. Dadurch sind auch die Kosten pro Verbraucher höher, was dem Verursacherprinzip folgt und gerechtfertigt ist.
Erneuerbare Energien werden in der Regel ebenfalls an die Verteilnetze angeschlossen. Erneuerbare Energien haben sehr geringe Grenzkosten, aber hohe Integrationskosten durch einen erhöhten Bedarf an Netzausbau vor allem im Verteilnetz und an Flexibilität in Form von Verbrauchsanpassung oder regelbaren Kraftwerken. Insbesondere die Onshore-Windenergie hat in den letzten Jahren zu hohen Kosten in den Verteilnetzen geführt und wird naturgemäß vor allem in ländlichen Regionen ausgebaut. Diese Kosten werden auf die Verbraucher in den ländlichen Verteilnetzen des jeweiligen Netzbetreibers umgelegt. Dies ist nicht verursachergerecht und bedarf einer Anpassung der Regulierung.
Die BNetzA hat im Dezember 2023 ein Eckpunktepapier zur „Festlegung nach § 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 3 g) und h) EnWG-E zur sachgerechten Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien“ veröffentlicht. Demnach können Verteilnetzbetreiber, die durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien besonders hohe Kosten haben, diese bald bundesweit wälzen. Das ist ein erster guter Schritt.
Im Bereich EDIS Netz wird auf den Börsenpreis +23ct/kWh aufgeschlagen.
Ich baue PV-Anlagen in den Bereichen von drei Netzbetreibern. Einer von denen ist von der Anmeldung bis zur Zählersetzung völlig chaotisch. Der dürfte auch beim Netzentgelt weit oben liegen.
Wir brauchen dringend ein bundesweites einheitliches und vereinfachtes Anmeldeverfahren
Richtig. Alle sprechen von Entbürokratisierung, nur bei den EVUs ist das nicht angekommen. Einige haben beim Anmeldeverfahern auf Digitalisierung umgestellt, beherrschen aber das Program nicht. Im Gegenteil,den Solarunternehmen werden immer neu Hürden eingebaut. Es muss ein Gesetz her,dass die EVUs zwingt, in bestimmten Zeiten Anmeldungen vorzunehmen, ansonsten müssen Sanktionen her. Es kann nicht sein, dass Solateure vom Kunden für Fehler der EVUs in Regress genommen werden. So kann es nicht weitergehen.
Dann schau dir mal Position (lfd. Nr): 349: Stadt- und Überlandwerke Luckau-Lübbenau an.
Wir liegen im Ranking auf Platz 8.
Und bei der letzten Spalte: „proz. Veränderung gegenüber 2023“ mit über 50%.
Da zahlst du schon mal 1/3 des Preises an die Netznutzungsentgelte.
Da wundert es mich nicht, dass wir hier bei knappe 40cent liegen.
Die BNetzA hat im Dezember 2023 ein Eckpunktepapier zur „Festlegung nach § 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 3 g) und h) EnWG-E zur sachgerechten Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien“ veröffentlicht.
hmmmm… ich frage mal dumm nach wie es hier dann THEORETISCH weiter geht. Ist das ein Eckpunkt vom Solarpaket 1 oder wieder was eigenes. Sprich: Wann soll die bundesweite Aufteilung stattfinden?
Zuschläge von über 60% halte ich für übertrieben. In der Liste fallen kleine Stadtwerke als Netzbetreiber auf dem Lande besonders auf.
In der Vergangenheit habe ich einige Berichte über eine völlig verkommene und unterdimmensionierte Netzinfrastruktur und damit begründetes erneuerbare Energie feindliches Verhalten gehört. Diese Netzbetreiber müssen jetzt aktiv werden. Die Preise verstehe ich daher als eine Art Trotzreaktion.
Die Frage ist, handelt es sich hierbei wirklich um Netzausbaukosten oder ist es eher die Anbindung von intelligenten Messsystemen?
Die Bundesnetzagentur sollte hier signifikante Einzelfälle prüfen und zusätzlich beratend eingreifen (Können durch einen Zusammenschluss, Beratungskosten, Dienstleistungskosten und Anagenbezugskosten reduziert werden?).
Das Ganze ist auch eine Frage des wirksamen Controllings. Wer tut das?
Als die Gemeinde vor ca. 10 Jahren das lokale Niederspannungsnetz meines ländlichen Wohnorts (ca. 1200 Einwohner) vom (ausländischen) Eigentümer zurückkaufte, wurde der Preis OHNE Due-Diligence-Prüfung einfach übernommen.
Begründung: Die Bundesnetzagentur würde bei einem unangemessenen Preis schon einschreiten.
Der zuständige Rechnungsamtsleiter wurde dann Geschäftsführer der neuen Netzgesellschaft, bei welcher der alte Eigentümer noch Minderheitseigentümer (49%) blieb und überdies den Netzbetrieb übernahm. Mich wundert da gar nichts mehr…
Schaut mal hier, da hateiner den Nagel auf den Kopf getroffen.
https://www.nachdenkseiten.de/?p=89917
Weder die Netzagentur noch das BMKW haben die nötige Kompetenz, die Netze etc. uu prüfen: sie sind m.E. von technischen Analphabeten geleitet. Die freie Marktwirtschaft ist schon lange an ihrer Grenze angelangt, jetzt wirkt sie nur noch toxisch, da sie bewusst nicht mehr kontrolliert wird.
Peter Bechert schreibt.
Weder die Netzagentur noch das BMKW haben die nötige Kompetenz, die Netze etc. uu prüfen: sie sind m.E. von technischen Analphabeten geleitet.
@ Peter Bechert.
Das ist die Stärke der Energiewirtschaft. Mit der Blackout Keule, sitzen die immer am längeren Hebel. Da ändert sich auch nichts, wenn die Netze verstaatlicht würden, wie schon so oft gefordert wurde. Der Hebel würde lediglich unter einem anderen Namen bewegt.