EU-Rat und Parlament beschließen Net-Zero Industry Act – Resilienz-Auktionen kommen

Teilen

Die Resilienz-Auktionen kommen. In Zukunft sollen 30 Prozent der bezuschlagten Projekte in öffentlichen Ausschreibungen sogenannte Resilienzkriterien erfüllen. Zölle und andere Handelsbarrieren wird es erstmal nicht geben. Das ist das vorläufige Ergebnis der Trilog-Verhandlung zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament zum Net-Zero Industry Act. Der Rechtsakt soll Herstellern in energiewenderelevanten Industriezweigen, wie zum Beispiel der Modulproduktion, zu mehr Wettbewerbsfähigkeit verhelfen und die Lieferkette in der Energiebranche diversifizieren.

Als Antwort auf die enorm hohen Energiepreise im Jahr 2022 legte die Kommission vor einem Jahr erstmals den Vorschlag zum Net-Zero Industry Act vor. Die EU solle sich künftig bei der Energieversorgung nicht mehr von einem Land abhängig machen und eine eigene Produktion aufbauen. Noch bezieht die Staatengemeinschaft 97 Prozent ihrer jährlich verbauten Solarmodule aus Ländern, die nicht der EU angehören – der Löwenanteil davon komme aus China, sagte Finanzkommissarin Mairead McGuinness vor dem Parlament am Montag. Hauptgrund dafür sind die Preisunterschiede, bei denen europäische Hersteller nicht mithalten können. Um den heimischen Herstellern Zugang zum Markt zu gewähren, beschlossen Rat und Parlament, Anforderungen an öffentliche Ausschreibungen zu stellen.

Marktzugang für Wind und Solar

Seit März 2023 diskutieren Ministerrat und Parlament über die Details des Net-Zero Industry Act. Die zwei am heißesten diskutierten Themen drehten sich um Artikel 20 Marktzugang und die Definition von Net-Zero-Technologien im Annex – Stichwort Kernenergie.

Die beiden EU-Organe entschieden nun, dass jeder Mitgliedstaat mit einem jährlichen Ausschreibungsvolumen von mehr als sechs Gigawatt erneuerbarer Energien 30 Prozent der beaufschlagten Volumina nach Resilienzkriterien aussuchen muss.

Demnach sollen die Lieferanten der Technologien in Bezug auf „verantwortungsvollen Geschäftskodex, sowie Cyber- und Datensicherheit und Lieferfähigkeit“ geprüft werden. Zusätzlich sollen noch die Nachhaltigkeits- und Resilienzfaktoren eines Lieferanten bewertet werden. Zum Beispiel dürfen pro Jahr in jedem Mitgliedstaat nur 50 Prozent der Module in Auktionen aus einem einzigen Land importiert werden. Zusätzlich sollte die Produktion umweltfreundlicher sein, als nach internationalen Standards minimal vorgeben.  Auch der Einsatz von besonders innovativen Technologien oder solchen, die Netzintegration erleichtern, soll durch die Kriterien belohnt werden.

Jeder Mitgliedstaat kann frei entschieden, wie schwer die einzelnen Kriterien wiegen sollen. Zum Beispiel darf Umweltschutz in der Produktion höher gewertet werden als Innovation oder Netzdienlichkeit oder andersherum.

In der Praxis wird es dann aller Wahrscheinlichkeit nach eine Auktion mit „nicht-resilienten“-Modulen und eine mit „resilienten“ Modulen geben.

Zeitpunkt der Einführung

Das brisante Detail in der Frage ist der Zeitpunkt, ab dem diese Regelung gilt. Der letzte Textvorschlag des Rates aus dem vergangenen Dezember sah keinen Unterschied zwischen Windkraft und Photovoltaik vor. Für beide Energieformen sollten die Kriterien ab neun Monaten nach Inkrafttreten des Net-Zero Industry Act gelten. Bei Windkraft gäbe es hiermit kein Problem. Bereits jetzt könnten die europäischen Hersteller von Windkraft die gesamte europäische Nachfrage bedienen.

Bei Solar sieht das anders aus. Die europäischen Produzenten von Solarmodulen könnten das Ausschreibungsgeschäft bis 2025 in Europa gar nicht zu 30 Prozent bedienen. Der europäische Dachverband der Solarbranche Solar Power Europe schlug daher im Dezember vor, den Passus für Windkraft und Photovoltaik differenziert zu betrachten. Für Photovoltaik sollte er frühestens neun Monate nach Inkrafttreten des Net-Zero Industry Act gelten, es sollten aber erst fünf Gigawatt ab dem Jahr 2025 europäisch geliefert werden und 30 Gigawatt ab dem Jahr 2030.

Der wortgenaue Text des finalen Übereinkommens lag der Redaktion zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht vor, daher ist es noch nicht klar, ob Rat und Parlament die von den Verbänden gewünschte Differenzierung zwischen Windkraft und Photovoltaik umgesetzt haben.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Kernenergie. Während sie im Kommissionsvorschlag nicht als Netz-Zero Technologie aufgeführt wird, kommt sie im Vorschlag des Ministerrats vom Dezember vor. In der aktuellen Fassung steht Kernenergie als Net-Zero Technologie in dem Rechtsakt. Als nächsten Schritt müssen Rat und Parlament das vorläufige Verhandlungsergebnis noch formal annehmen.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Einspeisesteckdose, Illustration
„Einspeisesteckdose“ startet wie angekündigt
11 Dezember 2024 LVN und Bayernwerk stellen ab Januar proaktiv Netzkapazität zum schnellen Anschluss großer Photovoltaik- und anderer Erneuerbare-Energien-Anlagen bere...