Unter der Überschrift „Naturschutzrechtlicher Ausgleich beim Ausbau der erneuerbaren Energien“ hatte die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag eine ganze Reihe von Fragen zusammengestellt, von denen einige sich auch mit dem weiteren Zubau von Photovoltaik auf Freiflächen befassten. Die Fragesteller sehen, so formulieren sie es in ihrer Vorbemerkung, bezüglich der Flächen für Wind- und Solarparks „die Gefahr, dass diese der Land- und Forstwirtschaft als Produktionsfläche entzogen werden“. Verstärkt werde der Nutzungskonflikt „durch zusätzlich benötigte Flächen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich“ – für jeden Eingriff in die Natur, so der in § 15 Absatz 2 Bundesnaturschutzgesetz definierte Grundsatz, müssen an anderer Stelle Ausgleichsmaßnahmen erfolgen.
Gleichzeitig, heißt es in der Kleinen Anfrage, werde in dem vom Bundesumweltamt herausgegebenen Handbuch „Klima- und Naturschutz Hand in Hand“ aber festgestellt, dass „zuvor intensiv genutzte Ackerflächen“ durch eine Photovoltaik-Freiflächenanlage bei richtiger Planung und Bewirtschaftung im Sinne des Natur- und Artenschutzes aufgewertet werden. Auch die Unionsfraktion teilt nach eigenem Bekunden diese Einschätzung. Deshalb, so ihre Überlegung, könne ein Solarpark doch „durch einen ökologisch hochwertigen Betrieb“ die von ihm genutzte Fläche selbst aufwerten, auf Ausgleich an anderer Stelle ließe sich verzichten. Die Abgeordneten wollten wissen, ob die Bundesregierung diese Einschätzung teilt und Überlegungen für entsprechende Kriterien verfolgt.
Die Antwort fiel vorsichtig zustimmend aus: „Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass eine Aufwertung auf den Betriebsflächen grundsätzlich möglich ist, es jedoch auf den Einzelfall ankommt.“ Es seien viele Faktoren zu berücksichtigen, die konkreten Auswirkungen hingen „maßgeblich von der Vornutzung und dem ökologischen Ausgangszustand der Fläche sowie der baulichen Ausführung der Anlage ab.“ Wiederum „im Einzelfall“ sei eine Kompensation auf der Fläche selbst aber auch „bereits jetzt möglich, wenn die fachlichen Voraussetzungen vorliegen“.
Mit Blick auf die sogenannte „EU-Notfallverordnung“, die unter anderem eine Ausnahmemöglichkeit von der Umweltverträglichkeitsprüfung für Erneuerbare-Energien-Anlagen enthält, wollte die CDU/CSU wissen, ob sich hierdurch die durchschnittliche Genehmigungszeit in Deutschland verkürzt habe. Die Regierung stellte fest, dass sie zwar eine deutliche Beschleunigung erwarte, aber noch keine konkreten Daten verfügbar habe, „da die Maßnahmen erst im März 2023 beschlossen wurden“.
Die Verordnung selbst trat am 30. Dezember 2022 in Kraft, die Anfrage umfasste auch konkrete Zahlen zu den seither in Deutschland erteilten Genehmigungen. Diese Zahlen haben zwar vor allem für Photovoltaik – wo das Gros der Anlagen keine Genehmigung benötigt – wenig Aussagekraft, die Regierung lieferte sie aber dennoch: Es gab 1420 Genehmigungen für Windkraft an Land mit 7700 Megawatt Gesamtleistung; zwölf der Anlagen sind inzwischen am Netz. Bei Photovoltaik waren es 76 Genehmigungen für insgesamt 338 Megawatt, 55 Anlagen sind bereits in Betrieb. Hinzu kommen 86 Genehmigungen für Biomasse (76 Megawatt, 55 Anlagen bereits in Betrieb) und fünf Genehmigungen für Stromspeicher (7 Megawatt, drei Anlagen in Betrieb).
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Diese bürokratischen Hürden und Zusatzbelastung unter dem Deckmantel eines Zugewinns an Ökologie müssen abgeschafft werden. Sehr gut, dass selbst die Union das so sieht. Meiner Meinung nach braucht es bei Flächen, die aktuell genutzt werden, um dort Energiepflanzen wie Mais oder andere Monokulturen anzubauen, gar keine Ausgleichsflächen, wenn dort nun eine PV-Anlage entstehen soll. Die Biodiversität kann dort nur zunehmen. Das sollte jedem ad-hoc klar sein und dies ist auch durch viele Studien bewiesen. Es braucht dann keine zusätzliche Gutachten für die Flächen und keine Ausgleichsflächen. Was soll auch ausgeglichen werden?
Nebenbei ist einer meiner Lieblings-PV Fakten, dass alleine auf der Fläche auf der in Deutschland Mais als Energiepflanze (Biogasanlagen) angebaut wird, 600 GW an PV installiert werden könnte. (vgl. Fraunhofer ISE aktuelle Fakten zur PV) Damit hätten wir bereits einen Großteil der Energiewende geschafft, dabei die Biodiversität gesteigert und keinerlei verwandt, die bisher zur Nahrungsmittelproduktion verwendet wird. Dazu ist der Energieertrag pro Fläche noch um den Faktor 500 größer. Win – Win – Win – Win
Wohl eher Faktor 50🤔
Faktor 50 ist natürlich gemeint und ich finde die Meinung von Harjo Dämmers sehr gut. Energiemais wird übrigens auf über 900.000 Hektar angebaut und auf diesen Flächen wären locker 900 Gigawatt Leistung als Biodiv-Solarparks (die dann keine Ausgleichsflächen benötigen, wenn sie gut gemacht werden) möglich. Damit hätten wir mehr Leistung installiert, als für eine Energiewende zu 100% Erneuerbare für Deutschland notwendig wären, wenn man von einem Energiebedarf von 1.500 Terawattstunden ausgingen. Wenn man diesen Bedarf mit einem speicheroptimierten aus Wind- und Solarparks decken möchte, dann bräuchte man dafür 600 Gigawatt Solarleistung und 300 Gigawatt Windleistung plus Speicher, Speicher, Speicher….
(https://www.pv-magazine.de/2023/01/24/energiewende-ja-aber-wie/)
Was meint den Bürokratische Hürden? Es ist ein Bauvorhaben im Außenbereich, da macht man das numal. Gänzlich ohne diese Regelungen würde es nicht gut aussehen in der Landschaft. Es gibt auch keine Maisanbauflächen. Es sind alles landwirtschaftliche Flächen, egal was drauf steht. Und diese wechseln. Kann auch mal ein paar Jahre eine Brache sein oder ein Grünland. Wenn ein Landwirt Energiepflanzen braucht (weil Markt gerade gut dafür ist oder schlicht die vorhandenen Biogasanlagen ausgelastet werden wollen) werden die Energiepflanzen dann einfach woanders angepflanzt wo vorher vielleicht Futterpflanzen, extensivere Nutzung oder sonstwas war. Damit habe ich wieder wunderbare indirekte Landnutzungsänderung in Südamerika. Einfach nur sagen PV = immer besser geht nicht. Die Investoren schreiben an alles was grün aussieht „Biodiversität, Natur, Ökologie etc.“ dran. Und der Druck auf die Gemeinden ist enorm. Oft kommt der Investor bereits mit einem Deal mit einem Flächeneingentümer und pocht auf „Energiekrise“. Und da hat der Gemeinderat nur noch wenig dagegenzusetzen. Es ist immernoch ein technisches Bauwerk mit dem man ne Menge Geld verdienen kann. Und ohne Kontrolle und „bürokratische“ Regelungen würde ein Wildwuchs an gewinnoptimierten Anlagen entstehen wo man nicht mehr bei dem Win – Win – Win – Win landet. Das Verfahren dauert ca. ein halbes Jahr wenn alle Beteiligten glücklich damit sind. Das ist nun wirklich nicht zuviel verlangt.
Es ist Aufgabe der Politik unsere Energie Produktion in die richtige Richtung zu lenken .
Die Forderung von Biogasstrom ist schon abgeschmolzen worden .
Langfristig wird doch umgestellt auf Wind ,Solar und Wasserstoff .
Dann spielt die Energieerzeugung aus Energiepflanzen eine abnehmende Rolle .
Energiepflanzen haben einen Hohen Wasserbedarf für ihr Wachstum .
Nur 10 % dieses Wasserbedarfs decken den Wasserbedarf der für die Elektrolyse notwendig wird .
Es gibt die Möglichkeit für Gemeinden schöne Sichtschutz Hecken an notwendigen Stellen zur Auflage zu machen .
Im Flächen Norddeutschen Gebiet ist ein Solarpark dann kaum sichtbar .
Ich habe mehr Angst vor einem Wildwuchs von abgebrannten Wäldern bei zunehmender Erderhitzung.