Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Brandenburg, die ab 2025 in Betrieb gehen und mehr als ein Megawatt Leistung haben, müssen künftig eine Sonderabgabe zugunsten der Standortkommune zahlen. Dieses seit Herbst 2023 geplante Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz (BbgPVAbgG) hat der Landtag des Bundeslandes am Donnerstag beschlossen. Die Sonderabgabe ist demnach jährlich für die Dauer des Betriebs des jeweiligen Solarparks an die anspruchsberechtigte Kommune zu zahlen und beträgt 2000 Euro pro Megawatt und Jahr. Das Gesetz sieht außerdem eine Zweckbindung für die Einnahmen im Sinne von Paragraf 22b Absatz 6 EEG vor: Das Geld muss beispielsweise für die Aufwertung von Ortsbild und Infrastruktur, zur Förderung kommunaler Veranstaltung und sozialer Aktivitäten oder auch zur Gründung von Bürgerenergiegesellschaften und für die kommunale Förderung von Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen an und auf Gebäuden verwendet werden.
„Diese Abgabe schwächt die Energiewirtschaft. Die Sonderabgabe wird einige Solarprojekte ernsthaft gefährden“, so Jan Hinrich Glahr, Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien Berlin Brandenburg. Aus Sicht des Verbandes schwächen die zusätzlichen Kosten für die Erzeugung von erneuerbarem Strom und Wärme in Brandenburg den Standort und verhindern eine Vielfalt von Beteiligung. Problematisch sei, so der LEE BB weiter, dass das Wirtschaftsministerium am Donnerstag empfohlen habe, auch die landeseigene Abgabe für Windparks zu erhöhen – diese beträgt aktuell 10.000 Euro pro Windrad und Jahr. Ein neuer Solar-Euro und ein erhöhter Wind-Euro auf die Produktion führe dazu, dass Energie aus Erneuerbaren in Brandenburg immer teurer wird – zu Lasten von Verbrauchern und Unternehmen. „Der Standortvorteil, den sich Brandenburg gerade durch die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien aufbaut, schmilzt“, so Glahr.
Weiterer Kritikpunkt des Verbandes: Es sei nicht klar geregelt, dass die Landesregelung anstelle der Bundesregelung trete, also die im EEG geregelte Beteiligung der Kommunen an jeder eingespeisten Kilowattstunde in Höhe von 0,2 Cent. In der Tat findet sich in der Gesetzesvorlage darauf keinerlei Hinweis. „Damit wird vielerorts die Erwartung geweckt, einen Anspruch auf beide Abgaben zu haben. Vorhabenträger und Gemeinde bekommen ein Problem mehr“, so Glahr.
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Wenn ich dran denke wie viel Pacht bei PV bezahlt wird von 3000 – 3500€ je nach Lage, dann ist das hier auch nicht zu viel Verlangt. Bei den aktuellen Modulpreisen von 50 – 70€ für 440 W Module ist das kein Problem.
Auch die Windabgabe zu erhöhen für die Kommune erachte ich als Wertvoll, die Leute bei denen auf der Fläche ein Windrad steht haben im Grunde ebenfalls ausgesorgt, da wird so übermäßig viel Pacht bezahlt. Da ist etwas für die Allgemeinheit ebenfalls drin, notfalls muss halt die Person der das Grundstück gehört etwas weniger Pacht bekommen. Aber für die Allgemeinheit ein guter Fortschritt.
2Euro pro KWp im Jahr ist bei 1000 kwh Produktion mit 6 cent Vergütung 3,3% der Einnahmen. Über die 20 Jahre ist das mehr als die aktuell sehr hohen Finanzierungskosten. Dann bekommt die Gemeinde halt keine Gewerbesteuer mehr, weil die Anlagen keinen Gewinn produzieren.
Wenn die Margen es hergeben würden, mal eben so auf zusätzliche 2.000€/MWp jährlich aufzubringen, wären die meisten glücklich. Wie der Vorposter schon schrieb – das sind sogar bei 6 ct/kWh über 3% des Umsatzes! Und die Tendenz geht ja eher Richtung niedrigen Einspeiseerlösen. Dazu kommt, das Brandenburg nicht gerade das Bundesland mit der höchsten Einstrahlung ist. In Summe wird ein Projekt in Brandenburg damit deutliche Nachteile zu Projekten in anderen Regionen haben.
Und klar – dann muss man „eben“ den Verpächtern etwas kürzen. Das ist nur auch nicht immer so einfach.
Wie gesagt – wenn es quasi eine Verpflichtung wäre, um §6 EEG umzusetzen, fände ich das super. Aber das hier kommt zusätzlich.
460.000 € Pacht pro Jahr pro Windrad gibts hier:
https://m.faz.net/aktuell/rhein-main/windpark-auf-taunuskamm-winterstein-460-000-euro-pacht-je-windrad-jaehrlich-19258433.html
Umgerechnet sind das 2,5 Cent je erzeugter kWh. Bei den aktuellen Zinssätzen kommen die Investoren kaum mit den von der BNA ausgeschriebenen 7,35 je kWh aus. Dann noch 460.000 € p.a. je Windrad. Selbst bei festen Vertraegen mit Großabnehmern zu 11 Cent wuerde sich normal kein Investor finden. Ob sich da nicht mal jemand verhoben hat?
2000 Euro pro Megawatt und Jahr entspricht bei 900 Volllaststunden jährlich 2000 €/900 MWh = 0,22 Cent/kWh.
Der Marktwert Solar lag im Mai 2024 bei 3,161 Cent/kWh. Also eine zusätzliche Abgabenlast von 7% des Markterlöses. Bezogen auf den Gewinn weitaus mehr.
Stromsteuer und Konzessionsabgaben machen in Großstädten 4,44 Cent/kWh aus. Die zahlt nominell der Stromverbraucher, de facto wirkt sich das natürlich auch auf die Nachfragemenge, den Preis und somit das mögliche Angebotsvolumen aus.
Die Kritik seitens des Verbands verstehe ich nicht. Letztendlich müssen wir Projektentwickler die zusätzlichen Kosten in unseren Kalkulationen einstellen und an anderer Stelle einsparen – es wird also lediglich eine Umverteilung von den Pachten der Flächeneigentümer hin zu den Gemeinden stattfinden. Problematisch ist das höchstens in der Akquise, wenn den Eigentümern erläutert werden muss, dass die Zeiten der zuletzt extrem gestiegenen PV-Pachten nun vorbei sind.
Also, wenn Gemeinden den Solareuro tatsächlich als zusätzliche Einnahme neben §6 ansehen, wird es tatsächlich schwierig. Vor allen Dingen, weil die meisten Pachtverträge für Projekte in 2025 ja schon längst abgeschlossen sind.
Wenn es aber anstelle der §6 Zahlungen genutzt wird, finde ich es sogar sehr sinnvoll – denn dann hat die Gemeinde von Anfang an Sicherheit. Bisher war das ja immer ein rumgeeiere, weil man die Zahlungen vor Satzungsbeschluss gar nicht zusagen durfte.
Könnte denn ein vergleichbares Landesgesetz auch in anderen Bundesländern kommen?
Der erfolgentscheidende Ansatz ist die konsensuale Beteiligung der diese Technologien ermöglichten Bevölkerung, die – in Anlehnung an die Erfolge der konsensual verfassten, mehrwertschöpfenden Produktionswirtschaft in der alten Bundesrepublik Deutschland die heutigen Vermögen qua „Wirtschaftswunder“ geschaffen hat, die – leider – seit Anfang der 1980er Jahre – mittels der Klientel- und Lobbygruppenprivilegiertenrealpolitik zu Gunsten der oligopolen Vermögenskaste zugeschanzt wurde.
Wenn diese neofeudalistische Privilegierungspolitik auch bei der Erneuerbaren Energietechnik wiederholt wird, dann werden wir die Iden des März im 21. Jahrhundert mit einer nie zuvor vorstellbaren, destruktiven Konfrontationsgewaltexpolosion(en) erleben.