Ideen, Konzepte und Planungen, die der österreichische Klima- und Energiefonds in dem zum zweiten Mal aufgelegten Programm für „Muster- und Leuchtturmprojekte Photovoltaik“ fördert, müssen zwei auf den ersten Blick gegenläufige Voraussetzungen erfüllen: Sie sollen sich einerseits „deutlich von Standard-Photovoltaik-Anlagen (Standard PV-Aufdachanlagen, Standard PV-Freiflächenanlagen)“ unterscheiden und dabei gleichzeitig „sowohl technisch als auch wirtschaftlich reproduzierbar sein“. 20 Millionen Euro hat das österreichische Klimaschutzministerium bereitgestellt. Bewerbungen können ab dem 18. Dezember 2023 bis zum 30. April 2024 eingereicht werden. Die Leistung der förderfähigen Projekte kann zwischen zehn Kilowatt bis fünf Megawatt liegen.
Zur Teilnahme aufgerufen sind natürliche und juristische Personen ebenso wie öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Gegenstand der Förderung sind Investitionen in die Planung und den Bau von innovativen Photovoltaik-Anlagen; Stromspeicher können als Teil der Projekte mit gefördert werden. Als „innovativ“ im Sinne der Ausschreibung gelten hierbei nicht nur technische Komponenten, sondern auch „Anlagen- und Integrationskonzepte“. Besonderen Wert legt der Wettbewerb „auf Systemintegration und das Potenzial zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Anlage“.
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