Bundesnetzagentur: Höchstwert für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Ausschreibungen bleibt 2024 stabil und sinkt für Dachanlagen

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Die Bundesnetzagentur hat kurz vor Jahresende noch die neuen Höchstwerte für die Photovoltaik- und Windkraft-Ausschreibungen 2024 beschlossen. Für das laufende Jahr waren sie im Dezember 2022 wegen gestiegener Kosten erhöht worden. Bei Windparks an Land und Photovoltaik-Freiflächenanlagen gelten diese Höchstwerte von 7,35 und 7,37 Cent pro Kilowattstunde auch im kommenden Jahr, wie die Bonner Behörde am Donnerstag veröffentlichte. Dagegen sinkt der Höchstwert bei den Ausschreibungen für Photovoltaik-Dachanlagen im nächsten Jahr auf 10,50 Cent pro Kilowattstunde. In diesem Jahr lag er in den drei Auktionsrunden bei 11,25 Cent pro Kilowattstunde.

Das leicht abgesenkte Niveau stuft die Bundesnetzagentur als ausreichend ein, „um auskömmliche Gebote zu ermöglichen“. Es würden zudem sinkende Kosten für Photovoltaik-Dachanlagen prognostiziert. Zudem habe es in der letzten Ausschreibungsrunde 2023 keine „nennenswerten zusätzlichen Gebote oberhalb eines Werts von 10,50 Cent pro Kilowattstunde“ gegeben, so die Behörde weiter. Die Oktober-Ausschreibung für die Photovoltaik-Dachanlagen war doppelt überzeichnet und der durchschnittliche Zuschlagswert lag bei 9,58 Cent pro Kilowattstunde.

„Wir sorgen für verlässliche Rahmenbedingungen bei den Ausschreibungen. Die Höchstwerte tragen den tatsächlichen Kosten der Erneuerbaren Rechnung,“ sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Festlegungen der Höchstwerte für Biomasse, Biomethan und Innovationsausschreibungen werden zeitnah geprüft.“

Wenn die Bundesnetzagentur diese neuerliche Festlegung nicht vorgenommen hätte, wären die Höchstwerte in den Ausschreibungen auf ein deutlich niedrigeres Niveau zurückgefallen. Im EEG 2023 sind diese auf 5,88 Cent pro Kilowattstunde für Windenergie an Land, 5,90 Cent pro Kilowattstunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und 8,91 Cent pro Kilowattstunde für Photovoltaik-Dachanlagen festgelegt. „Diese Werte sind aber nicht auskömmlich“, so die Einschätzung der Bundesnetzagentur mit Blick auf die gestiegenen Zinskosten bei der Finanzierung neuer Anlagen.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat die neue Festlegung der Bundesnetzagentur begrüßt. Zudem forderte der Verband erneut eine schnelle Verabschiedung des „Solarpaket 1“ zum Jahresbeginn 2024, um rasch weitere Barrieren für Photovoltaik-Anlagen abzubauen. „Die verlängerte Anhebung der zulässigen Gebotshöchstwerte in den Photovoltaik-Auktionen ist vor dem Hintergrund gestiegener Kapitalkosten eine wichtige Voraussetzung dafür, dass in Deutschland wie geplant Solarparks und Photovoltaik-Gewerbedächer im Gigawattmaßstab errichtet werden können und Auktionen im gewünschten Umfang gezeichnet werden“, erklärte Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. „Wir setzen darauf, dass der Bundestag ergänzend dazu gleich zu Jahresbeginn nun auch das Solarpaket I vom Stapel laufen lässt. Dies ist notwendig, um weitere Marktbarrieren zu beseitigen, um Planungs- und Projektierungskosten zu senken und um nun schnell Planungssicherheit für die kommenden Photovoltaik-Ausschreibungen im Frühjahr zu schaffen“, sagte er weiter.*

*Anmerkung der Redaktion: Wir haben das Statement von Carsten Körnig vom BSW-Solar nachträglich im Artikel ergänzt.

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