SPL Rechtsanwälte spricht von einem „Sensationsurteil vor dem Landgericht Münster“ (LG Münster – Az. 212 O 68/23). Die Anwälte erstritten ein Anerkenntnisurteil, wonach ein Senec-Händler rechtskräftig zur Kaufpreiserstattung des Photovoltaik-Heimspeichers verurteilt wurde, teilte die Kanzlei mit. Das Urteil sieht die Erstattung von 15.517,60 Euro plus Anwaltskosten vor. Es sei die erste Entscheidung dieser Art vor einem Landgericht gegen einen Händler von Senec-Heimspeichern*.
Viele der Photovoltaik-Heimspeicher befinden sich aktuell erneut in einem Konditionierungsbetrieb. Dies bedeutet, dass Leistung und Kapazität der Systeme gedrosselt sind. Nach eigenen Angaben will Senec noch im November über die Rückkehr der Batteriespeicher in einen Normalbetrieb informieren.
Seit März 2022 war es immer wieder zu Zwischenfällen gekommen, bei denen Heimspeicher des Leipziger Unternehmens in Brand gerieten. Nach der ersten Brandserie versetzte Senec seine Speicher zunächst in Stand-by und entwickelte ein verbessertes Monitoring namens „SmartGuard“, um weitere Zwischenfälle zu vermeiden. Doch auch in diesem Jahr blieb Senec nicht verschont und im August kam es zuletzt zu zwei neuen Brandfällen. Seither befindet sich ein Teil der Photovoltaik-Heimspeicher im Konditionierungsbetrieb. Die Betreiber können nur auf maximal 70 Prozent der Leistung und Kapazität zugreifen. Sie erhalten im Gegenzug eine Kulanzzahlung von Senec.
Die Kanzlei SPL hatte vorgerichtlich für die Klägerin den Rücktritt und Widerruf des Kaufvertrags bezüglich des Batteriespeichers erklärt, wie die es zum Vorgehen hieß. Anschließend sei die Erstattung des Kaufpreises von dem Senec-Händler gefordert worden. Da dieser dem nicht nachgekommen sei, habe SPL Klage beim Landgericht Münster eingereicht. Nach Angaben der Rechtsanwälte sah das beklagte Photovoltaik-Unternehmen nach dem Klagevortrag keine Möglichkeit, sich gegen die Klage zu wehren und akzeptierte daher ein sogenanntes Anerkenntnisurteil zur Vermeidung weiterer Verfahrenskosten. Die Forderungen der Klägerin wurden damit umfassend anerkannt. Diese beinhalteten neben der Rückzahlung des Kaufpreises auch sämtliche Anwalts- und Verfahrenskosten.
Die Kanzlei erklärte weiter, dass der Erfolg vor dem Landgericht Münster auf einem zweiteiligen Vorgehen beruht. So seien neben den zahlreichen Defekten der Photovoltaik-Heimspeicher auch ein Fehler in der Widerrufsbelehrung der Vertragsunterlagen entdeckt worden. So habe der Händler fälschlicherweise angegeben, dass die Widerrufsfrist bereits mit dem Vertragsabschluss beginne. Dies stehe aber im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben für Kaufverträge und sei zum Nachteil der Klägerin vorverlagert worden. Nach Angaben der Kanzlei wird die Verwendung falscher Widerrufsbelegrungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch dahingehend „bestraft“, dass die Frist nicht zu laufen beginnt. Die Klägerin habe daher auch lange nach der Lieferung des Speichers noch den Widerruf vom Kaufvertrag erklären können. Die Mängel der Photovoltaik-Heimspeicher seien daher im Verfahren am Landgericht Münster gar nicht mehr entscheidend gewesen.
Die Klägerin hatte ursprünglich rund 25.000 Euro in den Kauf einer Photovoltaik-Anlage und dem Senec-Heimspeicher investiert. Mit dem erstatteten Kaufpreis wolle sie sich nun einen Lithium-Eisenphosphat-Speicher zulegen, so die Kanzlei. Da seit Jahresbeginn keine Mehrwertsteuer für den Kauf eines Batteriespeichers mehr gezahlt werden muss, profitiere die Klägerin doppelt. Die Preise für vergleichbare Batteriespeicher lägen mittlerweile unter 10.000 Euro.
SPL Rechtsanwälte rechnet mit weiteren Urteilen dieser Art deutschlandweit. Die Kanzlei selbst führe entsprechende Klageverfahren vor zahlreichen Landgerichten. Zur Vereidung von Gerichtskosten sollten die beklagten Photovoltaik-Unternehmen ihren Kunden keine Steine in den Weg legen, so die Empfehlung der Anwälte.
*Anmerkung der Redaktion: Wir haben nach einem Hinweis von Senec an dieser Stelle klargestellt, dass es sich um einen Klageerfolg gegen einen Senec-Händler und nicht gegen Senec selbst handelt. Wir bitten, dieses Fehler zu entschuldigen.
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Da das Urteil aber auf der falschen Widerrufsbelehrung, hat es keine Auswirkungen auf andere Senec Fälle.
Also viel Wirbel um nichts…
Die falsche Widerrufsbelehrung hat ja nur zur Folge, dass die Widerrufsfrist des Kaufvertrags nicht abgelaufen ist. In der Sache ist der Anspruch auf Rückabwicklung damit durchgesetzt und kann auf jeden übertragen werden, der entweder noch in der gesetzlichen Widerrufsfrist ist oder eine ähnlich unwirksamer Widerrufsklausel im Vertrag findet.
Vollkommen richtiger Hinweis. Der Defekt des Speichers ist überhaupt nicht mehr relevant gewesen in der Urteilsbegründung. Steht ja auch extra da. Das ist dann natürlich auch doppelt bitter für den Händler, da er sich das Geld von SENEC mit Sicherheit nicht wiederholen kann. Andererseits ist das aber auch ein echter Kardinalfehler. Wie eine Widerrufsbelehrung zu stricken ist, weiß man ja nicht erst seit gestern.
Was hätte eine korrekte Widerrufsbelehrung hier geändert? Die Kundin wäre dann regulär vom Kaufvertrag zurückgetreten. Ggf. hätte man sich das Gerichtsverfahren gespart, aber vom Grundsatz her ändert es nichts und hilft auch anderen Betroffenen nicht.
Guten Tag,
um welche Art von Speichergeräten handelt es sich bei den Brandereignissen?
Herrlich zu lesen was hier geschrieben wird.
Ich habe selbst einen SENEC Speicher im Keller. Habe alle 3 Abschaltungen mit gemacht und wurde dafür vergütet. Welcher Hersteller macht das sonst noch so? Im Winter haben ich 25€ die Woche erhalten, auch als Schnee auf meiner Anlage lag. WELTKLASSE.
Nun deutet es sich an, dass der Hersteller auf die sicherste Zelle im Markt wechselt (kostenfrei). Was wollt Ihr mehr ???
Der einzige der sich hier die Taschen voll macht, sind die Anwälte.
Hat jemand eine Valide Information wieviele Speicher schon wegen den 70% zurück abgewickelt wurden????
Das Vorgehen der Anwälte erinnert an:
– Rückabwicklung von Baufinanzierung der Deutschen Bank weil irgendwo ein „komma“ falsch gesetzt war.
Es wurde keine einzige Baufinanzierung zurück abgewickelt.
– oder aktuell der Schadenersatzanspruch gegenüber Vodafone, weil Vodafone falsche Daten an die Schufa gemeldet hat.
Da wird auch nichts kommen.
Der Anwalt feiert sich gerade dafür, eine andere Lücke gefunden zu haben. Es könnte hier aber jede andere Speicher verbaut sein. Total verzerrte Berichterstattung. An der Stelle auch mal eine Kritik an PV Magazin – das ist Stimmungsmache.
Ich würde raten: bleibt ruhig und besonnen. Die Lösung wird kommen.
Man spricht von einem Leipziger Unternehmen. Aber die ganze Wahrheit ist, SENEC ist ein Unternehmen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG.
Schmutz, der Arme Händler! Senec soll endlich gescheit reagieren! Nicht immer nur warten, warten, warten.
ich habe alle drei Phasen der Konditionierung mitgemacht. Kaum Antworten auf Mails, erst, als ich mit Anwalt und Rückabwicklung gedroht habe, kam eine Reaktion und die Kulanzzahlung. Senec ist nicht zu empfehlen. Der Händler hat aufs falsche Pferd gesetzt.
Hallo Martin, sie schreiben, dass sich andeutet, dass der Hersteller auf eine sichere Zelle wechselt. Wo haben Sie diese Info her?
Ich habe aufgrund der anhaltenden Drosselungen, ein Ende ist nicht in Sicht, Klage auf Rückabwicklung des Vertrags eingereicht. Dies sollten noch viel mehr Verbraucher tun! Der Händler stellt auf stur, dann eben so.
Der Kunde ist der Dumme !!!
Keine Antwort von SENEC und vom Verkäufer auf
Anfragen !!!
Es geht nur eine Regelung mit einem Anwalt !!!
Viel Mut !!!
Eigentlich gehts es ja um Speicher von Senec die nicht funktionieren, dass dann Rechtsanwaltskanzleien die Lücke finden mit dem fehlenden Hinweis aufs das Widerrufsrecht und ausnützen ist zwar rechtens, aber nicht gut. Wieviel defekte (Senec-) Speicher soll der Händler/Installateur zurücknehmen bis er pleite ist?
Ich empfehle die Nachweise der Ereignisse nicht aus der Hand (z.B. an den Hersteller) zurückzugeben, falls einmal unabhängige Ursachenforschung notwendig werden sollte und man dies versucht juristisch durchzusetzen.
Bei Kaufverträgen, die nicht mehr aus formellen Fehlern/Gründen in der Widerspruchperiode sind, wären Mängelrügen mit Fristsetzung für die Nacherfüllung seitens SENEC zunächst zu stellen. Dann wenn diese „Nachbesserungen“ erfolglos bleiben oder Fristen verstreichen, verspricht eine Klage auf Rückabwicklung Erfolg.
Grüße aus dem Norden
Beim „Händler“ dürfte es sich um einen ganz normalen Installateur handeln, der jetzt natürlich die A****karte hat.
Das Verhalten von Senec bzw. des EnBW Konzerns ist in keiner Weise nachvollziehbar. Offenbar fürchtet man dort mit der ganzen Wahrheit herauszurücken, da man dann wahrscheinlich schnell pleite wäre.
Interessant wäre, die Rolle des Senec-Gründers Mathias Hammer einmal näher zu beleuchten. Wie äußert er sich denn eigentlich zu den Vorfällen? Die betroffenen Speicher V2.1 und V3 sind noch unter ihm entwickelt und auf den Markt eingeführt worden. Könnte EnBW den Kauf der Firma Senec nicht rückabwickeln oder Herrn Hammer zumindest mit in die Haftung nehmen?
Absolut richtig, Herr Uhlenberg. Genauso haben wir es gemacht! Das lässt ja hoffen..
Auch wir sind vom Konditionierungsbetrieb betroffen. Dafür gab es für den Monat August eine Kulanzzahlung Ende September. Für die Monate September und Oktober haben wir bisher nichts erhalten. Auch auf diese Versprechen von SENEC für regelmäßige Kulanzzahlung kann man sich offensichtlicht nicht verlassen!
Kleiner Update: Die Kulanzzahlung für September ist heute im Laufe des Tages überwiesen worden.
Werte Gemeinde, es wird wild:
SENEC.Home
Zahlreiche SENEC-Kunden erhalten neueste Speichertechnologie auf LFP-Basis: Kostenloser Tausch von 3.0-Batteriemodulen bei V2.1 und V3-Modellen
Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir haben Ihnen im Oktober angekündigt, dass wir an einer langfristig tragfähigen Lösung für Ihren Speicher arbeiten. Diese liegt nun vor und wir möchten sie Ihnen heute gerne näher vorstellen:
Wir haben uns für eine umfassende Lösung entschieden. Sie werden von uns – vollkommen kostenfrei – die neueste Batterietechnologie mit einem „state-of-the-art“ Zell- und Modulaufbau erhalten. Ab Sommer 2024 werden wir bei allen Kunden, die bisher V2.1 oder V3-Modelle mit 3.0-Batteriemodulen nutzen, kostenfrei sämtliche Module austauschen. Die neuen Module werden dann alle mit Lithium-Eisenphosphat (LFP)-Batterietechnologie ausgestattet sein.
Diese neuen LFP-Module wurden auf Basis neuester technologischer Standards in Bezug auf Lebensdauer, Performance und Sicherheit entwickelt. Nach dem Austausch steht Ihnen wieder die vollständige Speicherkapazität zur Verfügung.
Im Detail bedeutet das:
Kunden mit V3 System erhalten das Angebot zum kostenfreien Austausch ihrer bisherigen Module gegen neue LFP-Module.
Kunden mit V2.1 System bekommen das Angebot zum kostenfreien Systemupgrade auf ein V3 System mit LFP-Modulen.
An dieser Stelle möchten wir uns bei Ihnen bedanken: für Ihre Geduld und für Ihr Vertrauen. Wir wissen, dass das nicht selbstverständlich ist. Und wir verstehen gut, dass die vergangenen Monate für Sie als SENEC Kundinnen und Kunden nicht zufriedenstellend waren. Das ist nicht unser Qualitätsanspruch. Deswegen investiert SENEC nicht nur gezielt in technologische Weiterentwicklungen, sondern sorgt auch nachhaltig für eine zukunftsfähige Lösung.
Neueste Technologie und maximale Sicherheit
Sie erhalten durch den Modultausch eine Speichertechnologie, die auf Basis neuester technologischer Standards entwickelt wurde und die sich durch Langlebigkeit, Performance und Sicherheit auszeichnet. Das Tauschangebot ist für Sie vollkommen kostenfrei; sowohl Material- als auch Installationskosten werden von uns getragen.
Natürlich ist ein solches umfassendes Programm sehr aufwändig. Aufgrund der nötigen Vorbereitung und der Vorläufe bei Produktion und Beschaffung beginnt der Austausch der Module voraussichtlich im Sommer 2024. Bis dahin verbleiben die Speicher im sicheren Konditionierungsbetrieb mit einer maximalen Speicherkapazität von 70 Prozent.
Weiterhin Kulanzangebote – individuell berechnet
In dieser Zeit bieten wir weiterhin und bis auf Widerruf sowie ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine freiwillige Kulanzzahlung an. Diese werden wir ab dem 01.12.2023 neugestalten und individuell für jeden Kunden berechnen. Berechnungsgrundlage wird die Zahl der Tage sein, in der ein Speicher eine Beladung oberhalb von 70 Prozent theoretisch erreicht, aber praktisch aufgrund der Kapazitätsbeschränkung nicht nutzen konnte. Weitere Informationen und ein Rechenbeispiel finden Sie auf unserer Homepage: Aktuelle Informationen | SENEC.
Die Auszahlung erfolgt weiterhin monatlich und automatisch. Das heißt, bereits registrierte Kunden müssen sich nicht noch einmal anmelden.
Wie geht es weiter?
Details zum Modultausch werden wir voraussichtlich ab Anfang 2024 vorstellen. Im Moment müssen Sie nicht aktiv werden. Weiterführende Informationen sind unter Aktuelle Informationen | SENEC abrufbar. Darüber hinaus steht Ihnen unser Kundenservice unter service@senec.com zur Verfügung.
Wir danken Ihnen noch einmal sehr herzlich für Ihre Unterstützung in den vergangenen Monaten und für Ihre Geduld. Wir sind überzeugt, dass die hier vorgestellte Lösung die beste für Sie als Kundinnen und Kunden ist.
Damit lösen wir unser Produkt- und Leistungsversprechen nicht nur ein, sondern ermöglichen einen Umstieg auf die neueste Speichertechnologie mit einem „state-of-the-art“ Zell- und Modulaufbau. Dies ist unser Beitrag für eine gelungene und sichere Energiewende in den eigenen vier Wänden. Wir freuen uns darauf, diese zusammen mit Ihnen umzusetzen.
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Sehr interessant dieser Punkt:
„Weiterhin Kulanzangebote – individuell berechnet
In dieser Zeit bieten wir weiterhin und bis auf Widerruf sowie ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine freiwillige Kulanzzahlung an. Diese werden wir ab dem 01.12.2023 neugestalten und individuell für jeden Kunden berechnen. Berechnungsgrundlage wird die Zahl der Tage sein, in der ein Speicher eine Beladung oberhalb von 70 Prozent theoretisch erreicht, aber praktisch aufgrund der Kapazitätsbeschränkung nicht nutzen konnte. Weitere Informationen und ein Rechenbeispiel finden Sie auf unserer Homepage: Aktuelle Informationen | SENEC.
Wenn Ihr Speicher innerhalb eines Monats an 20 Tagen die Beladungsgrenze von 70 Prozent erreicht, erhalten Sie für diese 20 Tage jeweils 1,07 EUR, somit 21,40 EUR.“
In meiner Fassung möchte Senec damit die Schadensersatzzahlungen für die Monate Dezember bis April umgehen, da hier mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Ladungsgrenze von 70% erreicht wird und somit die wirtschaftlichen Kosten auf den Kunden abwälzen.
Ich bitte euch dringend, sollte sich dies bewahrheiten, Zahlungen sofort einzustellen, dies Senec mitzuteilen und unverzüglich einen Anwalt einzuschalten.
Denn nicht nur, dass Senec durch das unerlaubte Eingreifen nach §BGB903 sich strafbar gemacht hat, nun werden auch rechtliche Zahlungen an die Kunden kaschiert um die hohen Kosten der anstehenden Tauschaktion finanzieren zu können.
Kurz…
SO GEHT ES NICHT…
Werte Gemeinde,
es kommt etwas in Gang, was niemandem wirklich gefallen wird…
Weiterhin Kulanzangebote – individuell berechnet
In dieser Zeit bieten wir weiterhin und bis auf Widerruf sowie ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine freiwillige Kulanzzahlung an. Diese werden wir ab dem 01.12.2023 neugestalten und individuell für jeden Kunden berechnen. Berechnungsgrundlage wird die Zahl der Tage sein, in der ein Speicher eine Beladung oberhalb von 70 Prozent theoretisch erreicht, aber praktisch aufgrund der Kapazitätsbeschränkung nicht nutzen konnte. Weitere Informationen und ein Rechenbeispiel finden Sie auf unserer Homepage: Aktuelle Informationen | SENEC.
Wenn Ihr Speicher innerhalb eines Monats an 20 Tagen die Beladungsgrenze von 70 Prozent erreicht, erhalten Sie für diese 20 Tage jeweils 1,07 EUR, somit 21,40 EUR.
Wie bereits erwähnt, möchte Senec wohl die Schadensersatzzahlungen drastisch beschränken und die Kunden auf den wirtschaftlichen Verlusten sitzen lassen, ein unhaltbarer Zustand aus meiner Sicht.
Hier geht es wohl schon wieder um die Kosten, welche durch den nun verbindlichen Tausch (wann auch immer dieser stattfinden wird) der LI-Akkus auf LFP-Akkus entstehen werden.
Dafür, wie oben erwähnt, die Kunden zahlen zu lassen, sprengt jeden Rahmen und es gibt mir das Gefühl, dass es um die Finanzen im Hause nicht zum Besten gestellt ist.
Zudem betreibt man dort immer noch das alte Spiel, dass man öffentlich „Kulanzzahlungen“ kolportiert und jeden Zusammenhang mit dem Stromliefervertrag und der Cloud abweist, obwohl die AGB der Cloud einen Speicher explizit vorschreiben.
Ich habe nun die Zahlungen bis auf weiteres eingestellt und lasse es nun drauf ankommen, wie Senec darauf reagieren wird.
Hallo,
in der Hoffnung, dass ich über diesen Kommentar „Gleichgeschädigte“ finde, Folgendes:
Ich habe 2922 eine Photovoltalikanlage mit 3 Speichereinheiten erworden. – Anhand der ersten Abrechnung des Energieversorgers musste ich feststellen, dass von den 3 gekauft und mit Vorkasse bezahlten Speichernpdule nur ein Speicher verbaut ist.
Auf die saraufhin diesbezüglichen Mängelrügen an Energieviersum und Sence jedoch bisher keine Reaktion, zecks Schadenersatz und zügigen Einbau der „fehlenden“ 2 Speichermodule.
Mittlerweile werde ich anwaltlich vertreten..