Seit Jahresbeginn gibt es in Rheinland-Pfalz eine Photovoltaik-Pflicht für gewerbliche Neubauten mit mehr als 100 Quadratmetern und neue Überdachungen von gewerbezugehörigen Parkplätzen mit mindestens 50 Stellplätzen. Diese ist im Landessolargesetz von 2021 festgeschrieben, das in dieser Woche novelliert wurde. Im Mainzer Landtag stimmten die Regierungsfraktionen von SPD, Grüne, FDP und die oppositionelle CDU für eine Ausweitung der Photovoltaik-Pflicht. AfD und Freie Wähler lehnten den Gesetzentwurf ab.
Die Änderungen im Landessolargesetz sehen vor, dass künftig auch für öffentliche Neubauten und neuen Parkplätze der öffentlichen Hand eine Photovoltaik-Pflicht besteht. Zudem greift die Photovoltaik-Pflicht nun schon bei „überwiegend“ gewerblich genutzten Neubauten. Für private Neubauten oder Dachsanierungen sieht die Novelle noch keine Verpflichtung vor, allerdings müssen sie „PV-ready“ ausgestaltet sein. Dies bedeutet, dass nachträglich unkompliziert noch eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach installiert werden kann.
Maßgebend für die neue Photovoltaik-Pflicht der öffentlichen Gebäude und Parkplätze sei der Stichtag 1. Januar 2024 für den Bauantrag. Die Erfüllung der Pflicht ist auch durch eine Kombination mit Dachbegrünung oder eine Solarthermie-Anlage möglich. Keine Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaik-Anlage besteht nach dem Gesetz, wenn ein Gebäude von der öffentlichen Hand zur Nutzung angemietet wird.*
Mit der Ausweitung der Photovoltaik-Pflicht will die Landesregierung die Lücke schließen, die sich immer noch zwischen dem eigenen Ziel eines Zubaus von 500 Megawatt jährlich und den reellen Installationszahlen schließen. Trotz zahlreicher Förder- und Informationsangebote des Landes und des Bundes konnte die Marke mit dem Zubau von 266 Megawatt 2021 und 350 Megawatt 2022 nicht erreicht werden.
*Anmerkung der Redaktion: Die letzte Hälfte des Satzes ist nachträglich in den Artikel eingefügt worden.
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Die Pflicht nützt nichts wenn der Netzanschluss künstlich unbezahlbar teuer gemacht wird, und man inzwischen Fachanwälte braucht für eine Genehmigung und Einspeisung.
Absolute Höhe und Tendenz der Zubauzahlen in RP lassen aber vermuten, dass die Zielzahl von 500MW in diesem Jahr erreicht und in den kommenden Jahren dann sogar überschritten wird. Bloß ob diese Zahl selbst ausreicht, das ist damit noch nicht beantwortet.
Das schlichte Meckern über die Schwierigkeiten beim Netzanschluss kann ich nur begrenzt nachvollziehen: Sie scheinen nicht so erheblich zu sein, dass die Zubauzahlen nicht doch jedes Jahr deutlich höher liegen als im Vorjahr. Worum man sich wahrscheinlich Sorgen machen muss: Ob wir diese Steigerungsraten halten können. Wenn wir die notwendige Dichte an Anlagen erreichen wollen, sind eventuelle Netzreserven schnell aufgebraucht.
Privat gehe ich davon ab, den Strom überhaupt erst in Wechselstrom umzuwandeln. Wo die Möglichkeit besteht, Kleinspannung zu nutzen, da mache ich Gebrauch davon. Es gibt mittlerweile jede Menge brauchbares 12V/24V Equipment. Bei großen Anlagen geht das natürlich nicht ohne große Batterien und ein geeignetes separates Netz.
Der Effizienzgewinn ist dramatisch. Besonders, wenn man z.B. LED Beleuchtung selbst ansteuern kann (undervolting).
Das ist interessant zu lesen. Wo sind denn Ihrer Meinung nach die dramatischen Verluste in der „klassischen“ Nutzung über AC? Die Wechselrichter selber arbeiten doch recht effizient, so dass die Verluste selbst bei mehrfacher Wandlung 15% nicht übersteigen sollten.