Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP den Gesetzentwurf „zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben“ beschlossen. Die Abgeordneten von CDU/CSU und AfD stimmten dagegen. Die Linksfraktion enthielt sich, wie der Bundestag mitteilte. Mit dem Gesetz ist die Verlängerung der Netzentgeltenbefreiung für Speicher um weitere drei Jahre bis 2029 beschlossen (§118 EnWG).
Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) begrüßte die Entscheidung. Sie garantiert, dass Projekte, die bis 2029 in Betrieb genommen werden, weiterhin von den Netzentgelten befreit sind. Angesichts der langen Planungsprozesse für große Speicherprojekte gebe dies den Unternehmen mehr Investitionssicherheit, zumindest hinsichtlich der drohenden Netzentgeltbelastung. „Die Verlängerung ist ein Schritt in die richtige Richtung und dringend notwendig, um einen rentablen Speicherbetrieb auch nach dem Jahr 2026 zu ermöglichen. Die nun erfolgte Zeitumstellung auf 2029 ist jedoch letztlich nur eine kleine Drehung an der Speicheruhr von ‚5 vor 12‘ auf ‚Viertel vor 12‘,“ erklärte Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßte ebenfalls den aktuellen Bundestagsbeschluss, da er sich seit längerem für die Abschaffung der Doppelbelastung von Speichern mit Netzentgelten einsetzt. In der Regelung geht es darum, dass Strom, der aus dem Speicher wieder ins Netz eingespeist und erst dann dem Letztverbrauch zugeführt wird, nicht doppelt mit Netzentgelten belastet wird, nämlich einmal beim Einspeichern und dann noch einmal nach dem Ausspeichern ins Netz und der Lieferung an den Letztverbraucher. Bisher galt sie nur für Speicher, die bis 4. August 2026 in Betrieb genommen werden. Jetzt sind drei Jahre mehr Zeit und die Befreiung gilt für 20 Betriebsjahre.
BVES und BSW-Solar wollen längerfristige Rechtssicherheit für solche Projekte. Nach Angaben der Bundesnetzagentur seien im aktuellen Netzentwicklungsplan, Batteriespeicher mit mehr als 23 Gigawatt für die Anforderungen der Energiewende notwendig. „Es ist damit insbesondere keine Zeit, um sich jetzt zurückzulehnen“, so Windelen weiter. „Wir benötigen die grundlegende Lösung der Netzentgeltproblematik für Energiespeicher. Die jetzt gewonnenen drei Jahre sind bei den derzeitigen Projektvorlaufzeiten schnell vorbei und greifen auch nicht für langfristige Speicherprojekte wie etwa für Pumpspeicher.“
Die Fristverlängerung werde nicht ausreichen, um die Ziele der Bundesnetzagentur zu erfüllen. Denn die Netzentgelte sind nicht das einzige Thema, was Projektierer von Batteriespeichern umtreibt. Dazu kämen noch Themen wie Baukostenzuschüsse, Genehmigungsverfahren, das Ausschließlichkeitsprinzip und der privilegierte Netzzugang für Energiespeicher. All dies sei nach wie vor ungelöst und stelle weiterhin ein Hindernis für den Ausbau der notwendigen Energiespeicher dar, hieß es vom BVES.
„Wir begrüßen die jüngsten Erleichterungva damit eine drohende Blockade systemdienlicher Speicher-Geschäftsmodelle gelöst wird. Bedauerlich ist allerdings, dass sich der Bundestag nicht zu einer dauerhaften Entfristung durchringen konnte“, erklärte auch Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Nach dem heutigen Bundestagsbeschluss ist nun die Bundesnetzagentur am Zug, um eine künftige Regelung zu finden. Dies war auch Teil der Änderungen im EnWG. Damit erhalte die Bundesnetzagentur einem EuGH-Urteil folgend künftig weitgehende Verantwortung für die Ausgestaltung der Netzentgelte.
Der BVES fordert, die gewonnene Zeit für systematische, rechts- und investitionssichere Regelungen zu nutzen, um den notwendigen Ausbau der Flexibilität im Energiespeicherbereich endlich zu ermöglichen. „Jetzt ist entscheidend, die Probleme nachhaltig und konsequent anzugehen und nicht auf die lange Bank zu schieben“, so Windelen weiter.
bne: Rückschritt bei der Digitalisierung
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) weist noch auf einen Makel des heutigen Beschlusses im Bundestag hin. Vor dem Hintergrund der weiterhin völlig missratenen und überkomplexen „Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende“ sei „das größte Manko des heutigen Beschlusses eine Ermächtigungsnorm, mit der die Bundesregierung eine Verordnung erlassen kann, um sämtliche Speicher, Ladeeinrichtungen, Wärmepumpen und Kälteanlagen vom Internet zu trennen“. Für diesen Schritt müsse nach den Pläne nicht mal eine Gefahrenlage zwingend vorliegen. “Diese mindestens eigentümliche Verordnungsermächtigung sorgt für weitere Verunsicherung, denn der Funktionsumfang der Geräte könnte drastisch eingeschränkt werden, ohne dass die Maßnahmen geeignet wären, Gefahren zu bannen“, erklärte bne-Geschäftsführer Robert Busch. „Auch die technische Umsetzung ist völlig unklar. Nötig sind vielmehr praktikable, klare und transparente Regelungen.“
Anmerkung der Redaktion: Wir haben die Statements des BSW-Solar und bne nachträglich im Artikel ergänzt.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Vielen Dank für die interessante Meldung.
Könnte in einem künfitigen Artikel die Ermächtigungsnorm, mit der die Bundesregierung eine Verordnung erlassen kann, um alle
Speicher, Ladeeinrichtungen, Wärmepumpen und Kälteanlagen vom Internet zu trennen
thematisiert werden? Das würde sicher viele Leser interessieren.
Freundliche Grüße
J. Ackermann