Bayern verbessert Photovoltaik-Nutzung auf Reihen- und Doppelhäusern

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Der Bayerische Landtag hat die Bauordnung des Freistaates in einem wichtigen Punkt geändert. Demnach werden künftig bei Gebäuden der Gebäudeklasse 2, wozu viele Doppel- und Reihenhäuser mit bis zu 400 Quadratmeter Brutto-Grundfläche gehören, als Gebäudeabschluss „Trennwände“ verlangt – und nicht mehr wie bisher „Brandwände oder Wände anstelle von Brandwänden“. Ziel der Änderung ist, die Nutzungsmöglichkeiten der Dachflächen für Solaranlagen zu verbessern, wie aus der Begründung des von Abgeordneten der CSU und der Freien Wähler eingebrachten Änderungsantrages hervorgeht. Denn bei Trennwänden greifen die Abstandsvorschriften für Dachaufbauten nicht, so dass Photovoltaik-Dachanlagen dort bis an die Grundstücksgrenze gebaut werden dürfen. Auch gemeinschaftliche Anlagen mit Nachbarn werden so möglich.

Bei Gebäuden, die auf demselben Grundstück aneinandergebaut sind, sind in Bayern Trennwände bereits seit der Bauordnungsnovelle 2008 zulässig. Jetzt gilt diese Erleichterung auch für Gebäude, die zwar aneinandergebaut sind, aber auf verschiedenen Grundstücken stehen.

„Bisher gab es hauptsächlich bei Doppelhäusern mit begrenzter Dachfläche das Problem, dass man nur sehr kleine Photovoltaik-Anlagen verwirklichen konnte“, erläuterte Hans Urban gegenüber pv magazine. Zum einen sei bei den bisher vorgeschriebenen Brandwänden keine Überbauung erlaubt, zum anderen müssten Sicherheitsabstände eingehalten werden (hier mehr zur bisherigen Situation in verschiedenen Bundeländern). Dabei sei gerade bei Doppelhaushälften häufig nur die Dachfläche zur benachbarten Haushälfte hin einigermaßen frei. Aus Sicht des unabhängigen Beraters für erneuerbare Energien und Elektromobilität war die bisherige Einschränkung der Flächennutzung aus zwei Gründen problematisch: weil mit Wärmepumpe und Elektromobilität der Strombedarf immer höher wird und weil für kleine Anlagen oft keine Installationsbetriebe gewonnen werden können. „Die neue Regelung in Bayern bringt hier eine echte Verbesserung für sehr viele Fälle“, so Hans Urban. Das könne ein Präzedenzfall für andere Bundesländer sein.

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